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Sicherheit·vor 2 Std.

Bulgarischer Staatsbürger nach Spionagevorwurf in Thessaloniki unter Auflagen freigelassen

Ein 35-jähriger bulgarischer Staatsbürger wurde am Samstagabend festgenommen, nachdem er eine Drohne in der Nähe einer ehemaligen griechischen Militäranlage in Kalamaria geflogen hatte. Er wurde am Montag unter Auflagen, darunter ein Ausreiseverbot und eine Meldepflicht, freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage wegen schwerer Spionage erhoben hatte.

Hinweis aus der Bevölkerung führt zur Festnahme

Am Abend des Samstag, 13. Juni, meldete ein Anwohner im Osten von Thessaloniki einen Mann, der in der Gegend eine Drohne steuerte. Beamte der DIAS-Schnelleinsatztruppe lokalisierten den 35-jährigen Bulgaren und stellten fest, dass er nicht über die erforderliche Betriebserlaubnis verfügte. Bei einer Durchsuchung seines Fahrzeugs wurde die Drohne entdeckt; die Auswertung des Speichers ergab eine Wärmebildaufnahme des ehemaligen Farmakis-Militärlagers im Küstenvorort Kalamaria.

Spionagevorwurf und Beteiligung des EYP

Die Sicherheitsbehörden von Thessaloniki nahmen den Mann noch in derselben Nacht fest. Es wurde ein Verfahren wegen schwerer Spionage eingeleitet, und der Nationale Nachrichtendienst (EYP) schaltete sich in die Ermittlungen ein, da der Drohnenflug in der Nähe einer EYP-Einrichtung in der Stadt stattfand. Der Verdächtige wurde einem Untersuchungsrichter und einem Staatsanwalt vorgeführt.

Verteidigung des Verdächtigen

Während seiner Aussage am Montag, 15. Juni, gab der Bulgare an, das Wärmebild sei unscharf und versehentlich entstanden, während er eine neu erworbene Drohne testete. Er erklärte, er lebe seit mehreren Jahren in Thessaloniki, arbeite als Freiberufler und habe nicht gewusst, dass sich in dem Gebiet ehemalige Militäranlagen befänden. Er räumte ein, ohne Lizenz geflogen zu sein.

Freilassung unter Auflagen

Nach der Anhörung ordneten Richter und Staatsanwalt die Freilassung des Mannes an, legten ihm jedoch zwei Beschränkungen auf: Er muss sich in regelmäßigen Abständen bei einer Polizeidienststelle melden und darf Griechenland nicht verlassen. Die Anklage wegen schwerer Spionage bleibt bestehen und die Ermittlungen dauern an.

Wichtige Ereignisse im Fall der Drohnen-Spionage in Thessaloniki
  1. 35-jähriger Bulgare nach Hinweis aus der Bevölkerung festgenommen; Drohne mit Wärmebildaufnahme des ehemaligen Farmakis-Lagers beschlagnahmt.
  2. Verdächtiger nach Spionagevorwurf unter Ausreiseverbot und Meldepflicht freigelassen.

Nächste Schritte

Die Behörden werden die Daten der Drohne sowie den Hintergrund des Verdächtigen weiter untersuchen. Ein Prozesstermin wurde noch nicht festgelegt. Spionageverurteilungen können in Griechenland mit hohen Strafen geahndet werden, doch der Fall befindet sich derzeit noch in der Voruntersuchungsphase.

Thessaloniki

5 Quellen

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