Stuttgarter Gericht entscheidet über Bestechungsfall eines Polizeiinspektors nach Ausschluss von Schlüsselbeweisen
Das Stuttgarter Landgericht wird am Montag sein Urteil im Bestechungsprozess gegen einen suspendierten Spitzenpolizisten fällen, nachdem die Kammer entschieden hat, dass ein heimlich aufgezeichneter Skype-Anruf nicht als Beweismittel verwendet werden darf.
Die Anklage
Der Angeklagte, der ehemals ranghöchste Polizeibeamte Baden-Württembergs, wird beschuldigt, einer weiblichen Kriminalhauptkommissarin im Rahmen eines Beförderungsverfahrens eine bevorzugte Behandlung im Austausch für eine sexuelle Beziehung angeboten zu haben. Das angebliche Angebot wurde während eines Telefonats gemacht. In einem separaten ersten Verfahren wurde er im Juli 2023 vom Vorwurf der sexuellen Belästigung derselben Beamtin während eines Kneipenbesuchs vor fast fünf Jahren freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig.
Schlüsselbeweis ausgeschlossen
Das zentrale Beweisstück ist ein heimlich aufgezeichnetes Skype-Gespräch zwischen dem Angeklagten und der Kommissarin. Das Gericht hat die Aufnahme für unzulässig erklärt. Der Vorsitzende Richter erklärte, die Kammer könne keine ausreichend konkrete und versprochene Pflichtverletzung erkennen, die eine Verurteilung stützen würde.
Das Gespräch ist nicht geeignet, die angebliche Straftat zu beweisen.
Die Hauptzeugin, die Kommissarin selbst, verweigert die Aussage. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Bestechungsfall auf das Video gestützt, während die Verteidigung argumentiert, die Aufzeichnung sei geplant und nicht spontan gewesen, und hat Zweifel an deren Echtheit geäußert. Beobachter erwarten, dass der ehemalige Polizeibeamte auch in diesem zweiten Verfahren freigesprochen werden könnte.
Politische Folgen
Die Affäre löste eine politische Krise für den damaligen Innenminister Thomas Strobl (CDU) aus. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Stuttgart untersuchte sexuelle Belästigung, Beförderungspraktiken innerhalb der Polizei und die Weiterleitung eines Anwaltsschreibens durch Strobl. Er prüfte auch, wie die Kommissarin ernannt wurde und wie Spitzenposten bei der Polizei besetzt werden. Als Reaktion schaffte Strobl das Amt des Polizeiinspektors ganz ab.
Was als Nächstes kommt
Formell bleibt der Angeklagte Beamter und erhält weiterhin einen Teil seines Gehalts, so das Innenministerium. Disziplinarverfahren gegen ihn sind bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Selbst nach dem für Montag erwarteten Urteil könnte eine endgültige Lösung verzögert werden, wenn eine der Parteien Revision beim Bundesgerichtshof einlegt.

