
Italienische Schule lässt 17-jährige Koma-Patientin wegen Fehlzeiten durchfallen – Vater nennt Entscheidung ‚beleidigend und unmenschlich‘
Eine 17-jährige Schülerin, die sich seit Dezember 2024 im Koma befindet, wurde von ihrer Schule in Battipaglia aufgrund von Fehlzeiten als „nicht klassifiziert“ eingestuft. Ihr Vater bezeichnet die Entscheidung als „beleidigend und unmenschlich“ und verlangt deren Annullierung.
Der Zustand der Schülerin und die Entscheidung der Schule
Eine Schülerin des Istituto Superiore Enzo Ferrari in Battipaglia, Provinz Salerno, befindet sich aufgrund einer schweren Hirnerkrankung seit Dezember 2024 im Koma. Im Juni 2025 wurde sie trotz mehrerer Monate Fehlzeit in die nächste Klasse versetzt. Für das laufende Schuljahr hingegen teilte die Schule mit, dass sie in den Abschlussbewertungen als „nicht klassifiziert“ (N.C.) gilt und damit durchgefallen sei – wegen übermäßiger Fehlzeiten, die eine Bewertung unmöglich machten.
- Schülerin fällt aufgrund einer Hirnerkrankung ins Koma.
- Wird trotz vieler Fehlzeiten auf Basis der Bewertungen aus dem ersten Quartal in die nächste Klasse versetzt.
- Schule erklärt Schülerin für nicht klassifiziert, was den Protest des Vaters auslöst.
Der Protest des Vaters
Der Vater des Mädchens sandte einen Brief an die Schule, in dem er das Ergebnis als „beleidigend und unmenschlich“ bezeichnete und die Annullierung der Abschlussprüfung forderte. Berichten zufolge focht er die Verfügung auch mit der Begründung an, dass eine Person im Koma objektiv nicht am Unterricht teilnehmen oder in Bezug auf Engagement und Anwesenheit beurteilt werden könne.
Die Antwort des Schulleiters
Schulleiter Luca Mattiocco erklärte gegenüber Il Mattino die Position der Schule: „Letztes Jahr wurde die Schülerin aufgrund der bereits im ersten Quartal vorliegenden Bewertungen in die nächste Klasse versetzt. In diesem Jahr gab es hingegen keine Bewertungselemente, und die Verordnung erlaubte es mir nicht, auf dieselbe Weise zu verfahren.“ Er wies Vorwürfe der Vernachlässigung zurück und fügte hinzu: „Wir haben alles in unserer Macht Stehende getan. Das Mädchen wurde in einem von der Schule organisierten öffentlichen Moment gewürdigt, und eine Lehrkraft besuchte sie persönlich zu Hause.“
Letztes Jahr wurde die Schülerin aufgrund der bereits im ersten Quartal vorliegenden Bewertungen in die nächste Klasse versetzt. In diesem Jahr gab es hingegen keine Bewertungselemente, und die Verordnung erlaubte es mir nicht, auf dieselbe Weise zu verfahren.
Der rechtliche Kontext
Gemäß Artikel 14 des Präsidialdekrets 122/2009 müssen Schüler der Oberstufe mindestens 75 % der jährlichen Unterrichtsstunden besuchen, um in die nächste Klasse oder zur staatlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Lehrerkonferenz kann Ausnahmen für außergewöhnliche Fälle, darunter schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen, gewähren – jedoch nur, wenn ausreichende Elemente für eine Gesamtbewertung vorliegen. Die Schule vertritt den Standpunkt, dass solche Elemente in diesem Jahr nicht vorhanden waren; der Vater argumentiert hingegen, dass die Regelung der objektiven Unmöglichkeit eines komatösen Schülers, am Unterricht teilzunehmen, weichen müsse.


