
Warschauer Gericht stellt Verfahren gegen Studenten wegen Axtmordes an Universität 2025 ein – Unzurechnungsfähigkeit
Das Bezirksgericht Warschau hat das Strafverfahren gegen den 23-jährigen Jurastudenten Mieszko R. wegen des tödlichen Axtangriffs auf einen Campus-Pförtner im Mai 2025 eingestellt und seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet.
Gerichtsentscheidung und psychiatrisches Gutachten
Am 28. August 2026 gab das Bezirksgericht Warschau einem Antrag der Staatsanwaltschaft Warschau-Śródmieście Północ statt, das Strafverfahren gegen Mieszko R., einen ehemaligen Jurastudenten, der beschuldigt wird, im Mai 2025 einen Universitätsmitarbeiter getötet zu haben, einzustellen. Die nichtöffentliche Sitzung fand in einem speziellen Hochsicherheitssaal in der Kocjana-Straße statt, einem für Sicherheitsfälle vorgesehenen Ort. Das Gericht stellte fest, dass der Verdächtige zum Zeitpunkt des Angriffs vollständig unzurechnungsfähig war, was ihn nach Artikel 31 Absatz 1 des polnischen Strafgesetzbuchs von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit. Anstelle einer Gefängnisstrafe ordneten die Richter seine unbefristete Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an und verlängerten seine Untersuchungshaft bis zum 7. Januar 2027.
Der Campus-Angriff im Mai 2025
Der Angriff ereignete sich am 7. Mai 2025 auf dem Hauptcampus der Universität Warschau. Mieszko R., damals 22 Jahre alt, näherte sich einer 53-jährigen Pförtnerin, die gerade den Eingang zum Auditorium Maximum-Gebäude abschloss. Der Angreifer schlug ihr wiederholt mit einer Axt auf Kopf, Hals, Rumpf und Arme und fügte ihr tödliche Verletzungen zu, an denen sie noch am Tatort starb. Ein 39-jähriger Beamter der Universitätswache griff ein, um die Frau zu schützen, und erlitt schwere Verletzungen, die eine sofortige Krankenhauseinweisung erforderlich machten. Als Polizeibeamte den Verdächtigen später auf der Wache in eine Zwangsjacke steckten, biss er einen Beamten ins Bein.
- Eine 53-jährige Pförtnerin wird getötet und ein Universitätswächter bei einem Axtangriff an der Universität Warschau verletzt.
- Forensisch-psychiatrische Sachverständige diagnostizieren nach wochenlanger Beobachtung eine psychotische Störung bei dem Verdächtigen.
- Die Staatsanwaltschaft vermerkt, dass Sachverständige eine nach der Haft zu prüfende Unterbringung in einem Zentrum zur Prävention dissozialen Verhaltens empfehlen.
- Die Staatsanwaltschaft Warschau reicht einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens wegen Unzurechnungsfähigkeit ein.
- Das Bezirksgericht Warschau gibt dem Antrag statt, ordnet die psychiatrische Unterbringung an und verlängert die Haft bis zum 7. Januar 2027.
Psychiatrische Begutachtung und Strafvorwürfe
Die Ermittler beschuldigten Mieszko R. zunächst des Mordes mit besonderer Grausamkeit, des versuchten Mordes und der Leichenschändung. Im normalen Strafverfahren tragen diese Anklagepunkte potenzielle Strafen von 15 Jahren Gefängnis bis zu lebenslanger Haft. Der Vorwurf der Leichenschändung ergab sich aus Hinweisen, dass der Angreifer mit einem Beil den Kopf des Opfers abtrennte und versuchte, die Überreste zu verzehren. Nach seiner Festnahme stellte die Polizei bei den Vernehmungen irrationale Äußerungen fest, in denen er behauptete, ein Wolf und ein Raubtier mit übernatürlichen Kräften zu sein. Er wurde anschließend in eine Haftanstalt mit einer eigenen psychiatrischen Krankenstation in Radom verlegt.
Ein umfassendes forensisch-psychiatrisches und psychologisches Gutachten vom 12. Januar 2026 folgte auf wochenlange Beobachtung unter geschlossenen Bedingungen. Medizinische Sachverständige diagnostizierten bei Mieszko R. eine psychotische Störung und kamen zu dem Schluss, dass die Taten durch abnorme Persönlichkeitsmerkmale in Verbindung mit einer aktiven Psychose und einer schweren Realitätsverzerrung verursacht wurden. Die Staatsanwaltschaft bezog sich im April 2026 auf diese Ergebnisse, als sie formell ihren Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens einreichte.
Maßnahmen der Unterbringung und öffentliche Reaktionen
Da das Gericht die psychiatrische Unterbringung als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme und nicht als feste Strafe anordnete, bleibt die Dauer seines Aufenthalts offen. Mediziner gaben im Februar 2026 an, dass, falls der Verdächtige jemals für eine Entlassung aus der psychiatrischen Haft in Frage käme, die Behörden seine Verlegung in das Nationale Zentrum zur Prävention dissozialen Verhaltens prüfen sollten. Das Urteil löste in ganz Polen öffentliche Diskussionen aus. Mehrere Kritiker wiesen auf die Stellung des Vaters des Verdächtigen hin, eines bekannten Anwalts in der Region Pommern, während andere Rechtskommentatoren anmerkten, dass die Art des unprovozierten Angriffs die medizinischen Schlussfolgerungen einer vollständigen psychiatrischen Beeinträchtigung stütze.


