
Berufungsgericht Mailand ordnet Schließung des Heißbereichs des ehemaligen Ilva-Werks in Tarent innerhalb von 90 Tagen an, sofern Asbest nicht entfernt und Feinstaub reduziert wird
Das Berufungsgericht Mailand hat entschieden, dass der Heißbereich des ehemaligen Ilva-Werks in Tarent innerhalb von 90 Tagen den Betrieb einstellen muss. Die Unternehmen haben bis Ende Oktober Zeit, die Stilllegung abzuschließen. Die Wiederaufnahme ist an die Beseitigung von 2.000 Kilogramm Asbest und die Reduzierung der PM10- und PM2,5-Feinstaubemissionen auf sichere Werte geknüpft.
Gerichtsentscheidung
Zehn Mitglieder des Vereins Genitori Tarantini und ein Kind mit einer seltenen genetischen Mutation, vertreten durch die Anwälte Ascanio Amenduni und Maurizio Rizzo Striano, haben den weiteren Betrieb des Stahlwerks angefochten. Das Berufungsgericht Mailand hat mit einem von Richterin Marianna Galioto unterzeichneten Beschluss ihrer Beschwerde stattgegeben und die Einstellung sämtlicher Aktivitäten im Heißbereich der Stahlproduktion angeordnet. Das Urteil räumt den Unternehmen Ilva SpA, Acciaierie d'Italia SpA und Acciaierie d'Italia Holding SpA (alle in außerordentlicher Verwaltung) ein 90-tägiges Fenster ab der letzten Zustellung ein, um die Stilllegung unter Aufsicht der Kontrollbehörde abzuschließen.
Die Annahme der Klagen der Bürger zieht zwangsläufig die Aussetzung der Aktivitäten im Heißbereich des Werks nach sich.
Gesundheitsrisiken und Asbest
Etwa 2.000 Kilogramm Asbest befinden sich noch in den Anlagen. Asbest ist die einzige bekannte Ursache für bösartiges Pleuramesotheliom, das in der Bevölkerung von Tarent und Statte viermal häufiger auftritt als erwartet. Das Gericht wies auf die fortschreitende Verschlechterung des Werks und seine anhaltende Gefahr für die öffentliche Gesundheit hin. Es setzte die Integrierte Umweltgenehmigung (AIA) von 2025 teilweise außer Kraft und argumentierte, dass die Genehmigung keinen ausreichenden Schutz vor Feinstaub für ein Produktionsszenario von 6 Millionen Tonnen pro Jahr bot und dass das Werk ohne verbindliche CO₂-Reduktionsauflagen weitere zwölf Jahre ohne Emissionsminderung betrieben werden könnte.
Die AIA gilt zwölf Jahre und, in Ermangelung einer verbindlichen Verknüpfung zwischen Dekarbonisierungsplänen und der Fortführung des Vollzyklusbetriebs, kann die Tätigkeit ohne Dekarbonisierung weitere zwölf Jahre fortgesetzt werden.
Rechtsprechung und teilweise Abweisung
Die Berufungsentscheidung erweitert eine Anordnung des Gerichts Mailand vom Februar 2026, die eine Frist bis zum 24. August zur Produktionseinstellung wegen unzureichender Feinstaubkontrollen gesetzt hatte, jedoch Asbest nicht berücksichtigte. Das heutige Urteil stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juni 2024, wonach der Betrieb eines Stahlwerks ausgesetzt werden muss, wenn ernste Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bestehen, und Fristen für Schutzmaßnahmen nicht wiederholt verlängert werden können. Das Gericht gab den Klagen der Bürger bezüglich Asbest und Feinstaub statt, wies jedoch ihr Begehren hinsichtlich der Reduzierung von Treibhausgasen ab.
- Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass der Betrieb eines Stahlwerks ausgesetzt werden muss, wenn ernste Gesundheits- und Umweltrisiken bestehen.
- Das Gericht Mailand ordnet an, dass der Heißbereich bis zum 24. August 2026 stillgelegt werden muss, wenn Umweltauflagen nicht erfüllt werden.
- Das Berufungsgericht Mailand bestätigt die Bürgerbeschwerde und ordnet die Stilllegung des Heißbereichs innerhalb von 90 Tagen an.
- Frist für den Abschluss der Stilllegung des Heißbereichs, sofern Asbest nicht entfernt und Feinstaub nicht innerhalb der Grenzwerte liegt.
Regierungs- und politische Reaktionen
Das Urteil erging am Vorabend eines Treffens am 28. Juli im Palazzo Chigi zwischen der Regierung und den Gewerkschaften zur Lage der Ilva-Gruppe und dem laufenden Verkaufsverfahren. Für den 3. August ist zudem eine Kabinettssitzung mit dringenden Ilva-Maßnahmen auf der Tagesordnung anberaumt. Mario Turco, Vizepräsident der Fünf-Sterne-Bewegung, gab eine Erklärung ab, in der er das Vorgehen der Regierung kritisierte.
Das Urteil bescheinigt das Scheitern der bisherigen Strategie der Regierung Meloni und von Minister Urso. Die Bestätigung der Schließung des Heißbereichs, begründet mit den anhaltenden schwerwiegenden Risiken für die Gesundheit und Umwelt der Bürger von Tarent, zeigt, dass die in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen völlig unzureichend waren.
Nächste Schritte
Die drei betroffenen Unternehmen müssen nun die Stilllegung des Heißbereichs innerhalb von 90 Tagen unter Aufsicht der Kontrollbehörde abschließen. Erst nach der vollständigen Beseitigung des Asbests und der Reduzierung der Feinstaubemissionen auf sichere Werte darf das Werk wieder in Betrieb gehen. Die Entscheidung verschärft die Auflagen des unteren Gerichts und unterstreicht aus Sicht der Richter die Unzulänglichkeit der AIA 2025 als Schutzrahmen für die großflächige Stahlproduktion in Tarent.

