
Seoul verordnet Smilegate-Gründer Kwon Hyuk-bin Übertragung von 35 % Anteil im Wert von 1,5 Milliarden Dollar
Das Familiengericht Seoul entschied, dass Kwon einen 35-prozentigen Unternehmensanteil und 65 Milliarden Won in bar an seine Ex-Frau Lee Hwa-jin übertragen muss, und übertrifft damit frühere nationale Scheidungsurteile.
Bedingungen des Urteils des Familiengerichts Seoul
Das Familiengericht Seoul ordnete am Mittwoch, dem 9. September 2026, an, dass Smilegate-Gründer Kwon Hyuk-bin einen 35-prozentigen Anteil am Unternehmen sowie 65 Milliarden Won in bar an seine Ex-Frau Lee Hwa-jin überträgt. Die finanzielle Regelung stellt die größte jemals in Südkorea angeordnete Vermögensaufteilung im Scheidungsfall dar und beläuft sich auf rund 1,5 Milliarden Dollar (1,3 Milliarden Euro). Im Verfahren bewertete das Gericht Kwons persönliches Gesamtvermögen mit bis zu 8,016 Billionen Won. Die Aktien des Unternehmers an Smilegate wurden auf rund 7,1 Billionen Won geschätzt, wobei der für Lee vorgesehene 35-Prozent-Anteil je nach gerichtlicher Berechnung auf 2,4 bis 2,5 Billionen Won taxiert wurde, wie die südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap berichtet.
Ansprüche und Geschichte des vierjährigen Rechtsstreits
Kwon, geboren 1974, gründete Smilegate im Jahr 2002 und machte das Studio zu einem der erfolgreichsten Videospielentwickler Südkoreas. Der Rechtsstreit begann im November 2022, als Lee eine formelle Scheidungsklage einreichte und die Hälfte von Kwons gesamten Anteilen an der Smilegate Holdings (heute Smilegate) forderte. Vor dem Familiengericht argumentierte Lee, sie habe direkt zur Gründung und frühen administrativen Führung des Spieleunternehmens beigetragen. Sie machte zudem geltend, dass ihre Hausarbeit und Familienführung über zwei Jahrzehnte einen wesentlichen indirekten Beitrag zum Wachstum des Unternehmens darstellten, was einen 50-prozentigen Anteil am ehelichen Vermögen rechtfertige.
Feststellungen zu Verschulden und finanzieller Aufteilung
Das Familiengericht Seoul gab dem Scheidungsantrag statt, wies jedoch Lees Forderung nach Schmerzensgeld formell zurück. Das Richtergremium entschied, dass die Verantwortung für das Scheitern der Ehe auf beiden Ehepartnern gleichermaßen lastet, und stellte fest, dass keine der Parteien allein für die Trennung verantwortlich sei. Da das Gericht beiden Personen gleiches Verschulden zuschrieb, lehnte es einen Strafschadensersatz ab und konzentrierte sich ganz auf die gesetzliche Aufteilung des angesammelten Vermögens. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Lees nachgewiesene direkte und indirekte Beiträge eine 35-prozentige Beteiligung an Kwons wichtigstem Unternehmensvermögen sowie die 65 Milliarden Won in bar rechtfertigen.
- Kwon Hyuk-bin gründet das Videospielunternehmen Smilegate
- Lee Hwa-jin reicht Scheidungsklage ein und fordert 50 % der Anteile an Smilegate
- Gericht spricht im Scheidungsurteil des SK-Group-Vorsitzenden 944 Milliarden Won zu
- Das Familiengericht Seoul ordnet an, dass Kwon Aktien und Bargeld im Wert von 1,5 Milliarden Dollar zahlen muss
Vergleich mit früheren südkoreanischen Regelungen
Das Urteil gegen Kwon übertrifft die bisherige Benchmark für eine südkoreanische Scheidungsvermögensaufteilung, die im Juli 2026 festgelegt wurde. In jenem Verfahren hatte ein Berufungsgericht SK-Group-Vorsitzenden Chey Tae-won, dessen Konglomerat den Halbleiterhersteller SK Hynix kontrolliert, zur Zahlung von 944 Milliarden Won an seine Ex-Frau Roh Soh-yeong verpflichtet. Das Smilegate-Urteil verdoppelt diese vorherige Zuwendung mehr als und überträgt über 2,4 Billionen Won an Anteilen an einem Privatunternehmen und zig Milliarden Won in bar. Die Übertragung des 35-Prozent-Anteils führt zu einer Neuzuweisung eines erheblichen Eigentums an einer der größten nicht börsennotierten Spielekonzerne Südkoreas an Kwons Ex-Frau.

