Der Sejm lehnte den Gesetzentwurf der PSL am Donnerstag, dem 22. Oktober 2026, mit 215 zu 213 Stimmen ab, bei 9 Enthaltungen und 23 Abgeordneten, die nicht abstimmten.
Die Schwelle steigt von 120.000 auf 130.000 Złoty, mit 24 Prozent für Einkommen über 130.000 bis 150.000 Złoty und 32 Prozent über 150.000 Złoty. Die Abstimmung ergab 240 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen und 135 Enthaltungen.
Władysław Kosiniak-Kamysz sagte, die PSL werde eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten für Abgeordnete und Senatoren vorschlagen, falls die kommunale Änderung scheitere – ein Schritt, der eine Verfassungsänderung erfordern würde.
Am Donnerstag, dem 22. Oktober 2026, lehnte der Sejm eine Änderung des Wahlgesetzbuchs ab, mit der die Regel abgeschafft worden wäre, die Gemeindevorstehern, Bürgermeistern und Stadtpräsidenten mehr als zwei Amtszeiten in derselben Gemeinde untersagt. Der Entwurf stammte von der Polnischen Volkspartei (PSL), einem Koalitionspartner der Regierung, und war eine der zentralen kommunalpolitischen Forderungen der Partei. Von den 437 Abgeordneten, die teilnahmen, stimmten 213 dafür und 215 dagegen, neun enthielten sich; weitere 23 stimmten nicht ab. Zuvor hatte der Sejm im Verfahren einen Antrag der Klubs Razem und Wolni Republikanie (jetzt Demokracja Bezpośrednia) abgelehnt, den Entwurf insgesamt zu verwerfen. Der Entwurf hätte zudem ein Verbot aufgehoben, wonach kommunale Spitzenvertreter nicht für Kreistage und Woiwodschaftsversammlungen kandidieren dürfen; die Entscheidung lässt die geltende Begrenzung in Kraft.
Daten aus dem Artikeltext
Der Sejm verabschiedete am selben Donnerstag auch einen Gesetzentwurf zur Änderung der Steuerschwellen. Die erste Schwelle soll von 120.000 auf 130.000 Złoty steigen, Einkommen darunter sollen weiterhin mit 12 Prozent besteuert werden. Eine neue Stufe soll Einkommen über 130.000 bis 150.000 Złoty mit 24 Prozent erfassen, Einkommen über 150.000 Złoty würden mit 32 Prozent besteuert. Die Abstimmung ergab 240 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen und 135 Enthaltungen. Die Artikel beschreiben die Änderung der Schwellen als einen von der Kammer verabschiedeten Vorschlag und nennen kein Datum des Inkrafttretens.
Daten aus dem Artikeltext
Der PSL-Vorsitzende Władysław Kosiniak-Kamysz, zugleich stellvertretender Ministerpräsident und Verteidigungsminister, sagte nach einer Sitzung des Landesrats der Partei Anfang Oktober, die PSL werde eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten für Abgeordnete und Senatoren vorschlagen, falls die kommunale Änderung scheitere. Er argumentierte, Parlamentarier sollten von anderen keine Begrenzungen verlangen, die sie selbst nicht akzeptieren wollten. Er bezeichnete die Forderung als Frage der Gleichbehandlung und nicht als Erpressung. Ein Artikel merkt an, dass eine Amtszeitbegrenzung für Parlamentarier eine Verfassungsänderung erfordern würde. Am Donnerstagabend veröffentlichte die Partei nach der Abstimmung auf X:
„Auch zwei Amtszeiten für Abgeordnete und Senatoren! Wenn wir zwei Amtszeiten für Bürgermeister, Gemeindevorsteher und Stadtpräsidenten haben, sollten dieselben Regeln für Abgeordnete und Senatoren gelten!“
Die Zwei-Amtszeiten-Regel für kommunale Spitzenvertreter wurde 2018 unter der Regierung von Recht und Gerechtigkeit eingeführt, die zudem die kommunalen Wahlperioden von vier auf fünf Jahre verlängerte. Bei der Zählung wird die Amtszeit vor den Wahlen 2018 nicht berücksichtigt. Die PSL reichte ihren Gesetzentwurf im Juli 2025 im Sejm ein. Gegner der Abschaffung argumentieren, die Begrenzung verhindere die Bildung lokaler Machtnetzwerke und gebe neuen Kandidaten eine echte Chance. Befürworter argumentieren, die Wähler sollten entscheiden, ob sie einen vertrauten Amtsinhaber behalten wollen, und die Begrenzung schränke diese Wahl ein.
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Der Sejm hat einen Gesetzentwurf der PSL abgelehnt, mit dem die Begrenzung auf zwei Amtszeiten für Gemeindevorsteher, Bürgermeister und Stadtpräsidenten abgeschafft werden sollte; am selben Tag verabschiedete er eine Änderung der Steuerschwellen.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von polsatnews.pl, wpolityce.pl, rmf24.pl und weiteren Medien. Veröffentlicht .