Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden am 29. November über die Initiative zur Einschränkung von Feuerwerk. Ein Ja würde die Zustimmung von Volk und Ständen erfordern.
Umweltminister Albert Rösti erklärte am Donnerstag, 22. Oktober, in Bern vor den Medien, die Regierung lehne ein landesweites Verbot ab, weil die Feuerwerksemissionen vorübergehend und vergleichsweise gering seien.
Der Bundesrat betont, Kantone und Gemeinden könnten Feuerwerk schon heute einschränken, viele Städte hätten es eingeschränkt oder verboten; der trockene Sommer belege, dass der Föderalismus funktioniere.
Rösti warnte, ein grosser Teil des Schweizer Feuerwerksmarktes würde verschwinden; der Bundesrat sieht beim Kauf von Feuerwerk im Ausland negative Folgen für die Sicherheit.
Eine erste Umfrage von Leewas im Auftrag von 20 Minuten zeigt vor der Abstimmung vom 29. November eine klare Mehrheit für die Initiative.
Die Initiative zur Einschränkung von Feuerwerk verlangt ein Verbot von Feuerwerk, das Lärm verursacht. Nach dem Vorschlag dürften laute Produkte wie Kracher und Böller nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden, und Private könnten sie auch nicht mehr abbrennen. Leises Feuerwerk wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Bengalfeuer und Römische Lichter wäre nicht betroffen. Die Befürworter verweisen auf Lärm, Littering und Feinstaub und machen geltend, dass Tiere und Menschen unter dem Krach leiden. Der Text würde Ausnahmen für grosse überregionale Anlässe wie den Bundesfeiertag zulassen, die von den Kantonen erteilt würden – ein privates Böllerfeuer im eigenen Garten wäre jedoch verboten.
Umweltminister Albert Rösti legte die Haltung der Regierung am Donnerstag, 22. Oktober, in Bern den Medien dar. Er sagte, dem Bundesrat sei bewusst, dass lautes Feuerwerk manche Menschen störe und bei Tieren schwere Reaktionen auslösen könne. Die Regierung halte die Lärm- und Feinstaubemissionen jedoch für vorübergehend und vergleichsweise gering, weshalb landesweite Einschränkungen von Verkauf und Gebrauch unnötig und unverhältnismässig wären. Rösti räumte ein, dass das Thema breit diskutiert wird, und sagte:
„Die Initiative greift ein Thema auf, das Anlass zur Diskussion gibt.“
Rösti argumentierte, Kantone und Gemeinden hätten bereits die Mittel zum Handeln. Viele Städte hätten Feuerwerk in ihrem Gebiet schon eingeschränkt oder verboten, und die lokalen Behörden könnten die Nutzung bei Trockenheit oder an bestimmten Orten begrenzen. Der trockene Sommer habe gezeigt, dass der Föderalismus funktioniere und die bestehenden Regeln genug Spielraum liessen, um Missbrauch zu verhindern. Zum geltenden Regime sagte er:
„Der Umgang mit Feuerwerk ist heute gut geregelt.“
Er fügte hinzu, die Initiative ignoriere die lokalen Gegebenheiten, da die lokalen Behörden bei einem Ja von Stimmberechtigten und Kantonen nicht mehr eigenständig handeln könnten. Ein generelles Verbot wäre zudem ein zu schwerer Eingriff, weil Feuerwerk an Hochzeiten und Geburtstagen nicht mehr möglich wäre.
Rösti sagte, die Initiative gehe auch aus wirtschaftlichen Gründen zu weit. Er warnte, ein grosser Teil des Schweizer Feuerwerksmarktes würde verschwinden, viele Firmen würden schliessen oder ins Ausland abwandern. Der Bundesrat macht zudem geltend, dass der Kauf von Feuerwerk im Ausland negative Folgen für die Sicherheit hätte. Rösti bezeichnete Feuerwerk als Zeichen der Freude und Tradition für viele Menschen, verbunden mit Festen wie Hochzeiten und Geburtstagen. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass Feuerwerk an Feiertagen Tradition hat, vor allem an Silvester und am Bundesfeiertag vom 1. August.
Die Stimmberechtigten entscheiden am 29. November über die Initiative. Parlament und Bundesrat lehnen das Verbot ab, und für ein Ja bräuchte es eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone. Eine erste Umfrage von Leewas im Auftrag von 20 Minuten zeigt eine klare Mehrheit für die Initiative, und das Medium erwartet für Rösti einen schwierigen Kampf. Die entscheidenden Daten im Verfahren sind die Empfehlung des Bundesrates vom 22. Oktober und die Abstimmung vom 29. November.
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Der Bundesrat will, dass die Stimmberechtigten die Feuerwerks-Initiative am 29. November ablehnen. Kantone und Gemeinden hätten bereits die rechtlichen Mittel, um Feuerwerk einzuschränken, argumentiert die Landesregierung.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von SRF News, SWI swissinfo.ch und 20 Minuten. Veröffentlicht .