
Eidgenössische Finanzkontrolle stellt anhaltende Mängel bei Prognosen in Abstimmungsbüchlein fest und fordert Reformen
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat festgestellt, dass offizielle Prognosen in Abstimmungsbüchlein und Botschaften des Bundesrates häufig wesentliche Details auslassen, intransparent sind und sich zu stark auf finanzielle Kosten konzentrieren, was die Fähigkeit der Stimmbürger beeinträchtigt, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat erhebliche Mängel bei den in den eidgenössischen Abstimmungsbüchlein und Botschaften des Bundesrates veröffentlichten Prognosen festgestellt. In einem von der Regierung selbst in Auftrag gegebenen Bericht kam die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss, dass wichtige Informationen oft weggelassen, Unsicherheiten nicht offengelegt werden und der Fokus überwiegend auf finanziellen Kosten liegt, während soziale oder ökologische Auswirkungen vernachlässigt werden.
Eine Geschichte folgenschwerer Fehler
Der Anlass für die Prüfung war eine Reihe peinlicher Fehlberechnungen. Der bekannteste Fall war die Abstimmung von 2016 zur Abschaffung der Heiratsstrafe, bei der das offizielle Büchlein von 80'000 betroffenen Doppelverdiener-Paaren ausging; die tatsächliche Zahl lag bei 450'000. Das Bundesgericht annullierte das Ergebnis (das einzige Mal in der Schweizer Geschichte, dass eine nationale Volksabstimmung aufgehoben wurde). Weitere Beispiele reichen zurück bis ins Jahr 2002, als die Einwanderung nach der Einführung der Personenfreizügigkeit die Prognosen massiv übertraf, und bis zur Unternehmenssteuerreform II von 2008, deren Steuerausfall stark unterschätzt wurde. In jüngerer Zeit enthielt die Abstimmung von 2022 zur Erhöhung des Frauenrentenalters eine Fehlberechnung des AHV-Defizits von rund 2 Milliarden CHF. Bei der Massentierhaltungsinitiative von 2022 wurden die jährlichen Sanierungskosten überschätzt, indem eine 25-jährige Übergangsfrist ignoriert wurde, während der geschätzte Biodiversitätsnutzen von 30 bis 140 Millionen CHF vollständig fehlte. Das Abstimmungsbüchlein zum Autobahnausbau von 2024 liess 1,2 Milliarden CHF an Inflation und Mehrwertsteuer aus der Kostenschätzung weg.
- Einwanderung nach Personenfreizügigkeit übertraf offizielle Prognosen bei weitem
- Unternehmenssteuerreform II führte zu grösserem Steuerausfall als vorhergesagt
- Abstimmung zur Abschaffung der Heiratsstrafe wegen Fehlberechnung betroffener Paare annulliert
- AHV-Defizit-Fehlberechnung um 2 Milliarden CHF bei Abstimmung zum Frauenrentenalter
- Massentierhaltungsinitiative: Sanierungskosten überschätzt, Biodiversitätsnutzen fehlte
- Autobahnausbaukosten im Abstimmungsbüchlein um 1,2 Milliarden CHF zu tief angesetzt
Enger Fokus und fehlende Unsicherheiten
Die EFK untersuchte 190 Botschaften des Bundesrates und Abstimmungsbüchlein seit 2020, wobei sieben Fallstudien eingehend geprüft wurden. Sie stellte fest, dass 59 Prozent der Botschaften und 30 Prozent der Abstimmungserläuterungen Finanzprognosen enthielten, während Umweltauswirkungen in weniger als 5 Prozent aller Dokumente auftauchten. «Auf Bundesebene gibt es keine verbindlichen Anforderungen, Datenanalyse-Experten in die Erstellung von [Prognosen] einzubeziehen», erklärte die EFK. Zudem würden Unsicherheiten, die Wirtschaftsprognosen inhärent sind, selten gekennzeichnet, sodass die Stimmbürger nicht beurteilen könnten, wie viel Gewicht sie den Zahlen beimessen sollen.
- Finanziell in Botschaften
- 59 %
- Finanziell in Abstimmungserläuterungen
- 30 %
- Umwelt in Botschaften
- 5 %
- Umwelt in Abstimmungserläuterungen
- 5 %
Risiko politischer Einflussnahme
Die EFK wies auch auf einen Interessenkonflikt hin. Die departementalen Generalsekretariate, die Abstimmungserläuterungen verfassen, haben politische Ziele und somit ein Motiv, Ergebnisse darzustellen, die für ihr Departement günstig sind. «Sie verfolgen politische Ziele und haben daher ein Interesse daran, dass die Auswirkungen mit der Haltung ihres Departements übereinstimmen. Andererseits müssen die Auswirkungen objektiv und verständlich dargestellt werden», sagte die Aufsichtsbehörde.
Reformvorschläge, aber keine externe Überprüfung
Die EFK empfahl, für wichtige Vorhaben Datenfachleute einzubeziehen, verbindliche Vier-Augen-Kontrollen einzuführen, die Ausbildung zu verbessern und die zugrundeliegenden Daten und Modelle öffentlich zu machen. Sie forderte die Bundesämter auf, Annahmen und Unsicherheiten klar zu erläutern. Die Regierung begrüsste die Stossrichtung des Berichts, lehnte jedoch den Vorschlag einer externen Überprüfungsstelle mit Verweis auf die angespannte Bundeskasse ab.
Die Reaktion lässt offen, wie schnell (und glaubwürdig) die direkte Demokratie der Schweiz die Genauigkeit der Informationen verbessern wird, von denen Millionen von Stimmberechtigten abhängen.


