
Schweizer Regierung lehnt Kompass-Initiative ab, die die Überarbeitung der bilateralen EU-Verträge blockieren will
Der Bundesrat empfahl dem Parlament am Donnerstag, die Kompass-Initiative abzulehnen, die für das EU-Schweiz-Vertragspaket eine doppelte Mehrheit der Stimmberechtigten und Kantone vorschreibt, und warnte, dass sie Rechtsunsicherheit schaffe und die wirtschaftliche Stellung der Schweiz gefährde.
Regierung lehnt Kompass-Initiative ohne Gegenvorschlag ab
Der Schweizer Bundesrat empfahl dem Parlament am Donnerstag, die «Kompass-Initiative» abzulehnen, ein Volksbegehren, das von Milliardärs-Unternehmern unterstützt wird und eine doppelte Mehrheit der Stimmberechtigten und Kantone für internationale Verträge verlangt, die eine dynamische Rechtsangleichung an ausländisches Recht vorsehen. Die Regierung lehnte es ab, einen Gegenvorschlag vorzulegen. Justizminister Beat Jans erklärte an einer Pressekonferenz, die Bestimmungen der Initiative seien derart vage formuliert, dass sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen würden.
Statt Klarheit schafft sie mehr Unsicherheit und Probleme.
Die Initiative mit dem offiziellen Titel «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz, keine passive EU-Mitgliedschaft» wurde 2024 lanciert und mit über 140.000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Unterstützt wird sie von den Partners-Group-Mitgründern Alfred Gantner, Marcel Erni und Urs Wietlisbach, die mit der Bewegung «Kompass Europa» gegen ein Rahmenabkommen mit der EU kämpfen. Die Initianten argumentieren, dass das neue EU-Vertragspaket die Schweiz zu einem passiven EU-Mitglied machen und die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte untergraben würde.
Streit um die Referendumsart
Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob das neue EU-Schweiz-Vertragspaket, das im Dezember 2024 ausgehandelt wurde und derzeit im Parlament debattiert wird, einem fakultativen Referendum (mit einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten) oder einem obligatorischen Referendum (mit einer Mehrheit des Volkes und der Mehrheit der 26 Kantone) unterliegen soll. Der Bundesrat befürwortet das fakultative Referendum, in Übereinstimmung mit der Praxis bei den bilateralen Abkommen I und II, die er als die demokratisch angemessenste Lösung bezeichnete. Die Regierung stellte fest, dass sich das derzeitige System bewährt habe und dass eine Mehrheit der Kantone und Parteien das fakultative Referendum befürworte.
Die Regierung argumentierte zudem, dass ein obligatorisches Ausnahmereferendum gerechtfertigt sein könne, wenn ein Abkommen die Struktur der Schweizer Institutionen grundlegend verändere oder eine grundlegende Änderung der Aussenpolitik mit sich bringe, dies treffe jedoch auf das EU-Vertragspaket nicht zu.
Übergangsbestimmung in der Kritik
Die Übergangsbestimmung der Kompass-Initiative ist besonders umstritten. Sie legt fest, dass, wenn das EU-Paket ohne kantonale Mehrheit genehmigt wird und die Initiative anschliessend angenommen wird, die frühere Abstimmung ungültig wäre. Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz, bezeichnete dieses Szenario an der Pressekonferenz als politisches Vakuum.
ein politisches Vakuum, weil nicht klar ist, was mit dem Verfassungsauftrag geschehen soll
Jans warnte, dies würde die Rechtssicherheit gefährden und im Ausland Unsicherheit signalisieren, was die Glaubwürdigkeit der Schweiz in der Aussenpolitik und ihre wirtschaftliche Stellung bedrohe. Für bereits in Kraft befindliche Abkommen wie die bilateralen Abkommen I und II gelte eine Bestandsschutzgarantie. Für die bilateralen Abkommen III würde diese Garantie nur gelten, wenn sie vor einem Ja zur Kompass-Initiative sowohl vom Volk als auch von den Kantonen angenommen worden seien.
Höhere Hürde und weitere Schritte
Die Zustimmung zum EU-Paket würde unter einem obligatorischen Referendum, das eine kantonale Mehrheit erfordert, erheblich schwieriger, da kleinere, konservativere Kantone tendenziell gegen die europäische Integration stimmen. Laut in den Artikeln zitierten politischen Experten wäre eine Volksmehrheit von rund 55 % nötig, um eine kantonale Mehrheit zu sichern.
Die Regierung wandte sich dagegen, eine grundsätzliche Frage zur Ausweitung des obligatorischen Referendums mit dem konkreten Fall der bilateralen Abkommen III zu verknüpfen, und bezeichnete das obligatorische Staatsvertragsreferendum als einen Pfeiler der Schweizer Demokratie, der nicht aus kurzfristigen politischen Erwägungen ohne eine eingehende Debatte geändert werden sollte. Bereits am Mittwoch hatte der Bundesrat seine Ablehnung eines separaten Kommissionsvorschlags bekundet, der ebenfalls eine doppelte Mehrheitsabstimmung forderte.
Die Initiative wird nach Abschluss des Unterschriftensammlungsverfahrens zur Abstimmung kommen, wobei noch kein Termin festgelegt wurde. Möglicherweise wird erst nach der Abstimmung über das EU-Vertragspaket selbst abgestimmt, die frühestens 2027 stattfinden könnte.
- Kompass-Initiative von Unternehmern einschließlich der Partners-Group-Mitgründer lanciert
- EU-Schweiz-bilaterales Vertragspaket vereinbart
- Über 140.000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht
- Regierung beschließt, eine Nein-Stimme zur Initiative zu empfehlen
- Bundesrat äußert Ablehnung des Kommissionsvorschlags für doppelte Mehrheitsabstimmung
- Bundesrat legt Ablehnungsempfehlung dem Parlament vor; Beat Jans hält Pressekonferenz
- EU-Schweiz-Abkommen könnte frühestens zur Abstimmung kommen


