
Deutsche Polizei durchsucht 15 Objekte in fünf Bundesländern wegen verbotener rechtsextremer Sekte Artgemeinschaft
Behörden in fünf deutschen Bundesländern durchsuchten am 27. August 2026 15 Objekte und richteten sich gegen 15 Personen, darunter zwei AfD-Landtagskandidaten, denen vorgeworfen wird, die verbotene extremistische Gruppe Artgemeinschaft aufrechterhalten zu haben.
Durchsuchungen in mehreren Bundesländern
Die deutsche Polizei durchsuchte am Morgen des 27. August 2026 15 Grundstücke in fünf Bundesländern im Rahmen von Ermittlungen gegen die verbotene rechtsextreme Organisation Artgemeinschaft. Die Aktion richtete sich gegen 15 Verdächtige, denen vorgeworfen wird, das Bundesverbot der Organisation durch Fortführung ihrer Aktivitäten verletzt zu haben. Beamte der Landeskriminalämter beteiligten sich an koordinierten Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In Berlin durchsuchte die Polizei zwei Grundstücke in Zehlendorf und Schöneberg, während Durchsuchungen in Brandenburg in Potsdam und Zossen stattfanden. In Nordrhein-Westfalen durchsuchten Ermittler ein Grundstück in Lippstadt sowie Orte in den Kreisen Lippe und Höxter, eine weitere Durchsuchung erfolgte in der niedersächsischen Gemeinde Jameln.
Sonnwendfeier in Gardelegen
Der Schwerpunkt der Razzien lag in Sachsen-Anhalt, wo die Polizei mehrere Grundstücke in der Stadt Gardelegen durchsuchte. Die Ermittlungen wurden nach einer Sommersonnenwendfeier im Juni auf einem Grundstück in Gardelegen-Ipse eingeleitet, das Simon Lansmann gehört, einem AfD-Landtagskandidaten. Die Polizei überwachte während der als private Zusammenkunft organisierten Veranstaltung die Fahrzeugzufahrt und identifizierte mehrere Personen mit Verbindungen zur Artgemeinschaft. Während des Treffens sollen die Teilnehmer mit der verbotenen Gruppe verbundene Rituale durchgeführt und ein Lied der Hitlerjugend gesungen haben. Bei den Durchsuchungen am Donnerstag beschlagnahmten die Beamten Dokumente und elektronische Datenträger, um Beweise zu sammeln, ob die Organisation illegal weiterbetrieben wurde.
Verbot und extremistischer Hintergrund
Die Gruppe wurde 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow unter dem vollständigen Namen "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" gegründet und operierte als germanisch-heidnisches Netzwerk, das Rassenideologie förderte. Vor dem Verbot schätzten die Sicherheitsbehörden die Mitgliederzahl auf rund 150, während die geschlossenen Zusammenkünfte und Gemeinschaftstage bis zu 250 Teilnehmer anzogen. Das Bundesinnenministerium verbot die Vereinigung 2023, wobei die damalige Innenministerin Nancy Faeser sie als "sektiererische, zutiefst rassistische und antisemitische Organisation" bezeichnete. Die Gruppe legte Rechtsmittel gegen das Verbot ein und argumentierte vor Gericht, die Mitglieder lebten ihren Glauben privat aus und seien durch die Religionsfreiheit geschützt. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Berufung im April 2026 zurück und entschied letztinstanzlich, dass die Gruppe das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus übernommen habe und aktive Verbindungen in die rechtsextreme Szene unterhalte.
- Wilhelm Kusserow gründet die Organisation Artgemeinschaft.
- Das Bundesinnenministerium verbietet die Organisation bundesweit.
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Verbot letztinstanzlich.
- Sonnwendfeier findet auf dem Grundstück von Simon Lansmann in Gardelegen-Ipse statt.
- Polizei durchsucht 15 Grundstücke in fünf Bundesländern.
Ermittlungsstand und politische Figuren
Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigte, dass sich die laufenden Verfahren auf den Verdacht von Verstößen gegen das gesetzliche Verbot verfassungswidriger Organisationen konzentrieren. Neben Lansmann betrifft die Untersuchung auch Sebastian Koch, einen weiteren AfD-Kandidaten, der bei der September-Wahl für den Landtag von Sachsen-Anhalt kandidiert. Beide Politiker hatten an der Sonnwendfeier im Juni auf dem Grundstück in Ipse teilgenommen und später über einen Rechtsanwalt erklären lassen, dass die Zusammenkunft keine Fortsetzung der verbotenen Gruppe darstelle. Beide Männer distanzierten sich zudem öffentlich von der Ideologie der Artgemeinschaft. Die Behörden bestätigten, dass bei der Operation am Donnerstag keine Haftbefehle erlassen wurden; die Polizei konzentrierte sich auf die Beschlagnahme elektronischer Geräte und Schriftstücke, um organisatorische Verbindungen festzustellen.


