Das Zentrale Strafgericht Lissabon sprach die drei Marineangehörigen am Mittwoch, dem 21. Oktober, frei und stellte fest, dass die Informationen in ihren Dokumenten nicht von einer zuständigen Stelle als geheim eingestuft worden waren.
Richterin Tânia Gomes erklärte, es sei nicht erwiesen, dass die Männer die technischen Mängel der NRP Mondego öffentlich machen wollten, und die Interessen oder die Sicherheit des Staates seien nicht gefährdet worden.
13 Seeleute, die eine Mission zur Begleitung eines russischen Schiffes im Madeira-Archipel verweigerten, sind wegen Gehorsamsverweigerung beschuldigt; das Verfahren befindet sich im Untersuchungsstadium.
Die drei Angehörigen der portugiesischen Marine, denen Verletzung der staatlichen Geheimhaltung vorgeworfen wurde, sind am Mittwoch, dem 21. Oktober, vom Zentralen Strafgericht Lissabon freigesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin Tânia Gomes bezeichnete den Vorwurf der Staatsanwaltschaft als unüberlegt. Der Fall betrifft die NRP Mondego, ein Schiff der portugiesischen Marine, und ein Ereignis im März 2023, bei dem die drei Männer gemeinsam mit zehn weiteren Seeleuten den Befehl verweigerten, an Bord des Schiffes zu gehen. Die Verlesung des Urteils war für 14:00 Uhr jenes Tages angesetzt.
Richterin Tânia Gomes erklärte, das Gericht habe nicht als erwiesen angesehen, dass die drei Männer Informationen in den Medien veröffentlichen wollten oder dass sie die technischen Mängel des Schiffes öffentlich machen wollten. Ebenso stellte das Gericht fest, dass die Interessen und die Sicherheit des Staates nicht gefährdet worden seien. Zwei der drei Männer hatten an Bord der Mondego am Computer des Schiffes Dokumente erstellt, die an die Verbände der Unteroffiziere und der Bootsleute weitergeleitet wurden. Die darin enthaltenen Informationen waren jedoch nicht von einer zuständigen Stelle als geheim eingestuft worden, weshalb sie nicht vertraulich und damit nicht von der staatlichen Geheimhaltung erfasst waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die drei Männer hätten gewusst, dass die Dokumente eingeschränkte, vorbehaltene und als geheim eingestufte Informationen über den Ausfall, den Standort, den Auftrag und die operativen Grenzen des Schiffes enthielten und dass diese Informationen nicht offengelegt werden durften. In der Anklageschrift wurde ihr Verhalten als unüberlegt, sorglos und passiv beschrieben. Die Verteidigung unter Leitung des Anwalts António Garcia Pereira nannte den Vorwurf widersprüchlich und erklärte, es gebe keinen Beweis dafür, dass die Angeklagten für die Weitergabe der Informationen verantwortlich seien.
„Dies ist ein Verfahren, das von Anfang an gezielt geformt wurde.“
Die Verteidigung legte zudem ein Gutachten des Rechtsprofessors Rui Pereira vor, der zu dem Schluss kam, die Männer hätten das Delikt der Verletzung der staatlichen Geheimhaltung nicht begangen. Dem Gutachten zufolge stellten die Angeklagten keine Gefahr für die nationale Unabhängigkeit, die Integrität des Staates oder die innere und äußere Sicherheit dar. Es fügte hinzu, dass die Einholung von Rat und Informationen bei einem sozio-professionellen Verband die Ausübung eines Rechts sei, was das Verhalten der Angeklagten rechtfertige.
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können gegen die erstinstanzliche Entscheidung noch Berufung einlegen. Ein zweites Verfahren, das derzeit im Ermittlungsstadium vor dem Untersuchungsgericht läuft, betrifft 13 Seeleute, die sich weigerten, eine Geleitmission für ein russisches Schiff im Madeira-Archipel durchzuführen. Ihnen wird Gehorsamsverweigerung vorgeworfen. In dieser Anklage argumentierte die Staatsanwaltschaft, die Mondego sei in der Lage gewesen, in See zu stechen, allerdings unter eingeschränkten Bedingungen, darunter Risse im Deck, ein nicht funktionierender Motor und ein Defekt an der Kühlpumpe des Motors. Die Staatsanwaltschaft erklärte zudem, der Kommandant hätte die Rückkehr in den Hafen beschließen können, wenn die Bedingungen die Mission unmöglich gemacht hätten.
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Das Gericht stellte fest, dass die Dokumente nicht von einer zuständigen Stelle als geheim eingestuft worden waren – die staatliche Geheimhaltung griff daher nicht. Ein separates Verfahren wegen Gehorsamsverweigerung gegen 13 Seeleute befindet sich noch im Ermittlungsstadium.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Correio da Manha, Observador und Notícias ao Minuto. Veröffentlicht .