
Berlin-Pride-Attentäter stand eine Stunde vor der Tat unter Polizeiüberwachung, war im Mai trotz Terrorrisikos freigelassen worden
Abdul Ballout, 21, tötete am Samstagabend eine 65-jährige Polin und verletzte 29 weitere Menschen bei der Christopher-Street-Day-Parade in Berlin. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als Hochrisikofall eingestuft, reduzierten jedoch die Überwachung und informierten das Gericht nicht darüber, dass das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum die Gefahr eines Anschlags sah.
Der Anschlag
Gegen 22:00 Uhr am Samstag, dem 25. Juli 2026, fuhr ein weißer Lieferwagen in eine Menschenmenge nahe dem Brandenburger Tor bei der Christopher-Street-Day-Parade im Berliner Tiergarten. Laut Polizeisprecher Florian Nath bewegte sich das Fahrzeug entlang des Ahornsteigs, erfasste mehrere Menschen und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer floh zu Fuß. Eine 65-jährige Polin, die mit ihrer Tochter Berlin besuchte, starb noch am Unfallort. Die Feuerwehr meldete 29 Verletzte, einige mit lebensgefährlichen Wunden.
- Ballout wird im Libanon festgenommen und nach Deutschland abgeschoben; er kommt in Untersuchungshaft.
- Amtsgericht Tiergarten verurteilt Ballout zu 22 Monaten Jugendstrafe, hebt Untersuchungshaft auf und ordnet Deradikalisierungsprogramm an.
- LKA-Überwachungskamera filmt Ballout beim Verlassen seines Gebäudes, etwa eine Stunde vor dem Anschlag.
- Weißer Lieferwagen fährt in Menschenmenge bei CSD-Parade im Tiergarten; Fahrer flieht zu Fuß.
- Spezialeinheit stellt Ballout in Spandauer Kleingartenanlage; er wird erschossen.
Deutsche Überwachungskameraaufnahmen, die von der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR gemeinsam veröffentlicht wurden, zeigen Abdul Ballout, wie er etwa eine Stunde vor dem Anschlag sein Gebäude verlässt. Das Landeskriminalamt Berlin (LKA) hatte ihn überwacht, die Intensität der Überwachung jedoch reduziert. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass sein Verhalten nach seiner Freilassung aus der Untersuchungshaft Mitte Mai keinen unmittelbar bevorstehenden Anschlag vermuten ließ.
Der Verdächtige
Abdul Ballout war ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger, geboren 2005 in Schöneberg, 1,90 Meter groß. Seine Mutter, ursprünglich aus dem Libanon, erhielt 2002 die deutsche Staatsbürgerschaft. Sicherheitskreise kannten ihn als Sympathisanten der militantischen Gruppe Islamischer Staat und stuften ihn als „gefährliche Person“ ein. Sein polizeiliches Führungszeugnis umfasste Körperverletzung, Raub und räuberische Erpressung.
Der Verdächtige war den Behörden bereits durch zahlreiche Straftaten, seine Radikalisierung und seine Verbindungen zur islamistischen Szene aufgefallen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bestätigte die umfangreiche Vorgeschichte des Verdächtigen. Ballout hatte zweimal versucht, über die Türkei nach Mauretanien – eine islamistische Hochburg – zu reisen, um den IS in Syrien zu erreichen. Bei einem Versuch wurde er im Libanon festgenommen und im November 2025 nach Deutschland abgeschoben. Er hatte auch IS-Propaganda auf Instagram verbreitet.
Die Fahndung und Tötung
Die Polizei durchsuchte das Tiergarten-Gebiet in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit Wärmebildkameras. Ein Hinweis aus Ballouts Umfeld führte die Ermittler zu einer Kleingartenanlage in Spandau, etwa 13 Kilometer vom Tatort entfernt. Am Sonntagabend, dem 26. Juli, stellte ihn eine Spezialeinheit. „Der Verdächtige rannte mit einer Stichwaffe auf unsere Beamten zu. Deshalb wurde von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht“, sagte ein Polizeisprecher. Ballout wurde erschossen.
Systemversagen
Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Ballout zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstoßes gegen ein vollstreckbares Vereinsverbot. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate gefordert. Das Gericht wandte das mildere Jugendstrafrecht an und verwies auf sein jugendliches Alter, seine Entschuldigung bei den Opfern und den „Eindruck, dass der Angeklagte sein Fehlverhalten wirklich erkennt und sich in Zukunft besser verhalten will“.
Ballout befand sich vor dem Urteil sechs Monate in Untersuchungshaft. Das Gericht hob diese Haft auf und entließ ihn, verpflichtete ihn jedoch zur Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm als Teil einer Bewährungszeit. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein.
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum hatte das Risiko vor seiner Freilassung als wesentlich höher eingeschätzt und war zu dem Schluss gekommen, dass eine erhebliche Gefahr bestehe, dass er erneut ausreisen oder einen Anschlag verüben könnte. Diese Einschätzung wurde dem Gericht nie mitgeteilt; Berichten zufolge war ein solcher Austausch im Verfahren nicht vorgesehen.
Man kann nicht erwarten, dass er keine weiteren Straftaten begehen wird.
Trotz dieser Warnung im Urteil selbst hielt das Gericht seine Planung für „laienhaft“ und behandelte ihn nicht als „konkrete Gefahr für die geschützten Rechtsgüter“. Ballout hatte sich während des Prozesses vom IS distanziert und wurde als „formidabler Mensch in der Entwicklung“ beschrieben.
Politische Folgen
Der Anschlag löste Forderungen nach Aufklärung von Politikern und eine Überprüfung der Terrorismusbekämpfungspolitik in Berlin aus. Die Schlagzeile des Tagesspiegels am Montag lautete „Trauer und Mobilisierung nach dem Anschlag auf den Berliner CSD“. Experten stellten die Frage, ob es machbar sei, alle als gefährlich eingestuften Personen zu überwachen.
- Forderung der Staatsanwaltschaft
- 34 Monate
- Urteil des Gerichts
- 22 Monate
Das Ereignis brachte auch einen politischen Wandel zutage, der in mehreren europäischen Ländern sichtbar ist: Ein wachsender Anteil der LGBTQ-Wähler tendiert zu rechten Parteien, getrieben von der Wahrnehmung, dass die Hauptbedrohung ihrer Freiheit nun von muslimischer Einwanderung ausgehe und Teile der Linken mit kulturellem Relativismus reagiert hätten.
Am Sonntag fand eine Gedenkveranstaltung am Brandenburger Tor statt. Hunderttausende hatten zuvor friedlich an der CSD-Veranstaltung teilgenommen, bevor sich der Anschlag ereignete.

