
Polen verlangt von Nicht-EU-Taxi-Fahrern polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland
Das Infrastrukturministerium arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der Nicht-EU-Taxifahrer dazu verpflichten würde, ein polizeiliches Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland vorzulegen. Damit soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die es derzeit vorbestraften Personen ermöglicht, legal in Polen zu arbeiten.
Die regulatorische Lücke
Nach geltendem polnischen Recht muss jeder, der eine Taxilizenz beantragt, ein Führungszeugnis aus dem Nationalen Strafregister (KRK) vorlegen. Dieses Register enthält hauptsächlich Daten über Personen, die von polnischen Gerichten verurteilt wurden, sowie über polnische Staatsbürger, die im Ausland verurteilt wurden. Für EU-Bürger bietet das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) eine zusätzliche Ebene der grenzüberschreitenden Überprüfung. Für Länder außerhalb der EU existiert jedoch kein entsprechendes System. In der Praxis kann eine Person, die in Georgien, Pakistan oder der Ukraine wegen eines schweren Verbrechens verurteilt wurde, in Polen ein einwandfreies Führungszeugnis erhalten, weil die ausländische Verurteilung für die polnischen Behörden unsichtbar ist.
Es besteht kein Hindernis für eine Person, die in der Vergangenheit, sogar wegen schwerer Straftaten (z.B. Mord, Vergewaltigung oder Drogenhandel) in Georgien, Pakistan oder der Ukraine verurteilt wurde, in Polen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten.
Was der neue Gesetzesentwurf vorsieht
Das Infrastrukturministerium schließt die Arbeiten an einer Novelle des Straßenverkehrsgesetzes ab. Anna Szumańska, die Sprecherin des Ministeriums, teilte der Rzeczpospolita mit, dass der Antrag zur Aufnahme des Gesetzesentwurfs in das Register der Legislativarbeit der Regierung in Kürze gestellt werde. Die wesentliche Änderung: Staatsangehörige von Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten, die eine Taxilizenz beantragen, müssen künftig ein polizeiliches Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland vorlegen, begleitet von einer beglaubigten Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer oder einen Konsul.
Die Taxibranche fordert diese Regelung seit Jahren und argumentiert, dass das derzeitige System Fahrer mit krimineller Vergangenheit nicht ausreichend herausfiltere. Nach Angaben des Polnischen Verbands der App-Partner sind bereits 48 Prozent der Taxifahrer in Polen Ausländer.
Über polizeiliche Führungszeugnisse hinaus
Der Gesetzesentwurf geht über Hintergrundüberprüfungen hinaus. Das Ministerium möchte auch die Anzahl der für dasselbe Fahrzeug ausgestellten Lizenzauszüge begrenzen. Derzeit kann ein einziges Auto gleichzeitig mit mehreren Lizenzen betrieben werden. Kritiker sagen, dies ermögliche es einem Unternehmen, das seine Lizenz verliert, durch eine andere Gesellschaft, die Auszüge für dieselbe Flotte besitzt, weiterzuarbeiten. Das Gesetz soll diese Praxis unterbinden.
Ein landesweiter Taxifahrer-Ausweis ist ebenfalls geplant. Das Dokument soll bestätigen, dass ein Fahrer alle Voraussetzungen erfüllt, um überall im Land Fahrgäste zu befördern. Branchenvertreter drängen seit langem auf eine zentrale Datenbank für Fahrer, Fahrzeuge, Lizenzen und ärztliche Untersuchungen, da dies ihrer Ansicht nach das Erkennen von Unregelmäßigkeiten und die Marktüberwachung erleichtern würde.
Politischer Kontext
Der PiS-Abgeordnete Jarosław Krajewski begrüßte den Schritt der Regierung und wies darauf hin, dass seine Partei vor einem Jahr einen ähnlichen Gesetzesentwurf eingebracht habe. Er äußerte die Hoffnung, dass das Vorhaben schnell den Sejm erreiche und so bald wie möglich Gesetz werde. Derzeit beträgt das Höchstbußgeld für die Beförderung von Fahrgästen durch einen Fahrer ohne erforderliche Lizenz oder ärztliche Untersuchung 40.000 Złoty.

