
Polen verbietet Mobiltelefone in Grundschulen und Kindergärten ab September 2026
Der polnische Sejm hat ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen Kommunikationsgeräten in Grundschulen und Kindergärten verbietet. Das Verbot tritt am 1. September 2026 in Kraft. Die Abstimmung ergab 420 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.
Die Abstimmung
Am Freitag, den 3. Juli 2026, verabschiedete der polnische Sejm eine Änderung des Bildungsgesetzes, die ein Verbot von Mobiltelefonen und anderen Kommunikationsgeräten in Grundschulen und Kindergärten einführt. Die Abstimmung fiel außergewöhnlich eindeutig aus: 420 Abgeordnete stimmten dafür, 6 dagegen, 4 enthielten sich, was eine breite parteiübergreifende Unterstützung widerspiegelt. Die neuen Regeln treten am 1. September 2026, dem Beginn des nächsten Schuljahres, in Kraft. Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung an den Senat.
- Dafür
- 420
- Dagegen
- 6
- Enthaltungen
- 4
Umfang des Verbots
Das Verbot umfasst die Nutzung von Telefonen sowie Audio- und Videoaufnahmen während der gesamten Zeit, die ein Schüler auf dem Schulgelände verbringt, einschließlich Pausen und anderer Aktivitäten. Es gilt auch für Bildungsaktivitäten, die außerhalb der Schule organisiert werden, wie z. B. Sportunterricht in externen Sportstätten. Schulen dürfen spezielle Aufbewahrungsbereiche für die Geräte einrichten. Das Verbot erstreckt sich nicht auf Schulausflüge, Aufenthalte in Internaten oder die Nutzung der Schulinfrastruktur (z. B. Sportanlagen) durch Anwohner außerhalb der Unterrichtszeiten.
Ausnahmen und Schutzmaßnahmen
Das Gesetz sieht mehrere Ausnahmen vor. Ein Lehrer kann die Nutzung von Geräten erlauben, wenn sie für den Unterricht oder Prüfungen erforderlich ist. Schüler können Telefone für dringende Kontakte mit den Eltern nutzen. Schüler, die auf ein Telefon oder eine spezielle App zur Gesundheitsüberwachung (z. B. Diabetes-Management) angewiesen sind, können dies weiterhin tun, vorbehaltlich der Zustimmung des Schulleiters. Bei einer unmittelbaren Gefahr für Gesundheit oder Leben wird das Verbot aufgehoben. Lehnt ein Schulleiter einen gesundheitsbezogenen Antrag ab, muss die Entscheidung schriftlich begründet werden.
Kindergärten eingeschlossen
Ursprünglich zielte der Gesetzentwurf nur auf Grundschulen ab, aber ein Änderungsantrag der Fraktion Recht und Gerechtigkeit (PiS) weitete das Verbot auf Kindergärten, Vorschuleinheiten in Grundschulen und andere Formen der Vorschulerziehung aus. Vize-Bildungsministerin Katarzyna Lubnauer sagte im Sejm, dass das Ministerium die Ausweitung voll und ganz unterstütze, und warnte, dass die „Seuche“ von Smartphones und Smartbands bereits die Kindergärten erreicht habe.
Wir müssen uns bewusst machen, dass die Seuche des Besitzes von Geräten wie Smartphones und Smartbands bereits die Kindergärten erreicht.
Reaktion der Regierung
Bildungsministerin Barbara Nowacka bezeichnete die Abstimmung als einen wichtigen Tag für die polnische Bildung. Sie sagte, das Gesetz entspreche klaren Forderungen der Lehrerschaft, und stellte fest, dass über die Hälfte der Schulen bereits ähnliche Einschränkungen durch interne Regeln umsetze, die Lehrer jedoch eine systemische Lösung gefordert hätten.
Ein wichtiger Tag für die polnische Bildung.


