Kurz gefasst
Das Militärgarnisonsgericht in Warschau sprach Leutnant Adam Ł. am 21. Oktober 2026 vom Vorwurf des sorglosen Umgangs mit einer Waffe und der fahrlässigen Körperverletzung frei.
In Verfahrensunterlagen zitierte Experten gaben an, die Maschinenpistole PM-98 habe Konstruktionsfehler, die eine Schussauslösung beim Herunterfallen ermöglichten, berichtete wPolityce.pl.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Einstellung des Verfahrens und eine Zahlung von 2.000 Zloty an den Syrer, während die Verteidigung einen vollständigen Freispruch anstrebte.
Ad Vocem zufolge ordnete der stellvertretende Generalstaatsanwalt Tomasz Janeczek die Rücknahme des Antrags an; die Nationale Staatsanwaltschaft bestritt diese Anweisung.
- 3.11.Schuss an der belarussischen Grenze bei Topiło in Podlachien, wie ein Medium berichtete
- 5.11.Staatsanwalt Radosław Wiszenko erklärt, der Soldat habe auf einen illegal eingereisten Migranten geschossen, bei einem versehentlichen Sturz
- 21.10.Das Militärgarnisonsgericht in Warschau spricht den Offizier frei
Das Urteil
Das Militärgarnisonsgericht in Warschau sprach Leutnant Adam Ł. am Mittwoch, 21. Oktober 2026, frei. Ihm wurde vorgeworfen, sorglos mit einer Waffe umgegangen zu sein und fahrlässig eine Körperverletzung verursacht zu haben; das Gericht sah keine Schuld als erwiesen an. Er war an der belarussischen Grenze im Einsatz, um den Grenzschutz und die Polizei zu unterstützen, als ein syrischer Staatsbürger, der die Grenze illegal überquert hatte, während einer Verfolgung verletzt wurde. Die Quellen weichen beim genauen Datum voneinander ab: Ein Medium nennt den 3. November 2023, andere verorten den Vorfall im November 2023. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus in Hajnówka gebracht.
Wie es zu dem Schuss kam
In zeitgenössischen Berichten wurde der Schuss als versehentlich beschrieben: Bei einer Verfolgung durch den Wald stolperte der Soldat und stürzte, woraufhin sich aus der Waffe ein unkontrollierter Schuss löste. Radosław Wiszenko, Referent für Militärangelegenheiten bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Białystok-Nord, erklärte am 5. November 2023, ein Soldat habe auf einen Migranten geschossen, der die Grenze illegal überquert habe, und die bisherigen Erkenntnisse deuteten auf einen bedauerlichen Unfall infolge eines Sturzes hin. Die Militärgendarmerie führte das Verfahren nach Artikel 308 der Strafprozessordnung, und die Ermittler sahen keinen Grund, den Soldaten festzunehmen. Später berichtete wPolityce.pl unter Berufung auf Verfahrensunterlagen, die Maschinenpistole PM-98 weise Konstruktionsfehler auf, die eine Schussauslösung beim Herunterfallen ermöglichen könnten. Der Vorsitzende Richter, Oberstleutnant Michał Żak, sagte in der Urteilsbegründung:
„Nach dem Sturz des Soldaten konnte sich aus der Waffe ein Schuss lösen, selbst wenn sie ordnungsgemäß gesichert war.“
Eine umstrittene Strafverfolgung
Der Fall gelangte über einen Anwalt mit Vollmacht des verletzten Syrers an die Staatsanwaltschaft, der die Anzeige erstattete, die zu den Vorwürfen führte. Der Verein Ad Vocem erinnerte daran, dass der stellvertretende Generalstaatsanwalt Tomasz Janeczek die Akte persönlich geprüft, keine Anzeichen einer Straftat festgestellt und die Rücknahme des Antrags an das Gericht angeordnet habe. Dieser Anweisung sei nach Angaben des Vereins nie Folge geleistet worden, und die Nationale Staatsanwaltschaft habe sowohl deren Rechtsgrundlage als auch deren Umsetzung bestritten. Die Staatsanwaltschaft beantragte anschließend beim Gericht eine bedingte Einstellung des Verfahrens und eine Zahlung von 2.000 Zloty an den Syrer, während die Verteidigung einen vollständigen Freispruch forderte. Das Gericht sprach den Offizier frei.
Reaktionen
Władysław Kosiniak-Kamysz, stellvertretender Ministerpräsident und Verteidigungsminister, gab den Freispruch auf X bekannt und erklärte, die Armee habe dem Offizier über das Militärische Team zum Schutz der Rechte von Soldaten Rechtsbeistand geleistet. In seinem Beitrag schrieb er:
„Ihm wurde während seines Einsatzes an der belarussischen Grenze keine Nachlässigkeit nachgewiesen.“
Der Abgeordnete Dariusz Matecki begrüßte das Urteil auf X und richtete seine Kritik an Adam Bodnar und Waldemar Żurek, die er in dem Beitrag namentlich nannte. Wiszenkos Darstellung von 2023 und das Urteil von 2026 sind die beiden offiziellen Positionen, die in diesem Fall nun öffentlich dokumentiert sind.