Jimi Blue Ochsenknecht muss sich in Österreich erneut vor Gericht verantworten, nachdem Gericht Diversion wegen unbezahlter Hotelrechnung aufgehoben hat
Ein österreichisches Berufungsgericht hat eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht angeordnet und entschieden, dass ein früherer Vergleich über eine fast 14.000 Euro hohe Hotelrechnung keine ausreichende Übernahme der Verantwortung widerspiegelte.
Der Hotelaufenthalt und die Festnahme
Jimi Blue Ochsenknecht, der 34-jährige deutsche Schauspieler und Reality-TV-Star, wird des schweren Betrugs beschuldigt, nachdem er Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel in Kirchberg, Tirol, seinen 30. Geburtstag gefeiert hatte. Die Rechnung von fast 14.000 Euro blieb jahrelang unbezahlt. Ochsenknecht wurde 2025 in Hamburg festgenommen und nach Österreich ausgeliefert, wo er in Untersuchungshaft saß, bevor er gegen eine Kaution von 15.000 Euro freigelassen wurde. Ihm wurde die Ausreise aus dem Land untersagt, während das Verfahren anhängig war.
- Ochsenknecht übernachtet in einem Hotel in Kirchberg, Tirol, zu seinem 30. Geburtstag; Rechnung von fast 14.000 Euro bleibt unbezahlt.
- Festnahme in Hamburg, Auslieferung nach Österreich, Untersuchungshaft, dann Freilassung gegen Kaution von 15.000 Euro.
- Landesgericht Innsbruck stellt das Verfahren per Diversion ein; Ochsenknecht zahlt 18.000 Euro.
- Oberlandesgericht Innsbruck gibt der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und ordnet eine Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Diversion und Berufung
Im August 2025 stellte das Landesgericht Innsbruck das Strafverfahren durch eine Diversion ein, eine Form des Vergleichs nach österreichischem Recht, die es erlaubt, ein Verfahren ohne Verurteilung abzuschließen, wenn der Angeklagte eine Geldstrafe zahlt und Verantwortung übernimmt. Ochsenknecht zahlte wie vereinbart 18.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein und argumentierte, dass die Voraussetzungen für eine Diversion nicht erfüllt seien.
Gericht ordnet Wiederaufnahme an
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat sich nun der Staatsanwaltschaft angeschlossen. In einer Stellungnahme erklärte das Gericht: „Die vom Angeklagten übernommene Verantwortung und die gezahlte Entschädigung reichen nicht aus, um auf eine von Unrechtseinsicht getragene Verantwortungsübernahme zu schließen.“ Da eine solche Einsicht Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens durch Diversion ist, müssen die Verfahren am Landesgericht Innsbruck fortgesetzt werden. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.
Die vom Angeklagten übernommene Verantwortung und die gezahlte Entschädigung reichen nicht aus, um auf eine von Unrechtseinsicht getragene Verantwortungsübernahme zu schließen.
Ochsenknechts früherer österreichischer Verteidiger teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass er den TV-Star nicht mehr vertrete. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Ochsenknecht, der heute in Dubai lebt, hat kein formelles Geständnis abgelegt, obwohl er vor Gericht Verantwortung übernommen hat.


