
Präsident Nawrocki unterzeichnet vier Gesetze, leitet Gesetz über Registerpfandrechte an den Verfassungsgerichtshof weiter
Präsident Karol Nawrocki unterzeichnete am 7. August 2026 vier Gesetze zum Käuferschutz von Wohnimmobilien, zur Schifffahrt unter polnischer Flagge, zu Gebühren der Finanzaufsicht sowie zu Registerpfandrechten und leitete das Pfandrechtsgesetz wegen Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren und der Eigentumsrechte an den Verfassungsgerichtshof weiter.
Vier Gesetze am 7. August unterzeichnet
Präsident Karol Nawrocki unterzeichnete am 7. August 2026 vier Gesetze, die ursprünglich am 17. Juli 2026 vom Parlament verabschiedet worden waren. Die Unterzeichnung wurde vom Präsidialamtssprecher Rafał Leśkiewicz auf X bekannt gegeben und in einer Erklärung der Kanzlei des Präsidenten bestätigt. Die vier Gesetze betreffen den Käuferschutz von Wohnimmobilien (Sejm-Drucksache Nr. 2468), die Unterstützung von Schifffahrtsunternehmen unter polnischer Flagge (Drucksache Nr. 2549), Gebühren der Finanzaufsichtsbehörde (Drucksache Nr. 2620) sowie Registerpfandrechte zusammen mit dem Straßenverkehrsrecht (Drucksache Nr. 2498). Letzteres wurde gleichzeitig im Verfahren der nachträglichen Prüfung an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet.
- Das Parlament verabschiedet vier Gesetze (Sejm-Drucksachen Nr. 2468, 2549, 2620, 2498)
- Präsident Nawrocki kündigt bei einer Veranstaltung vor dem Präsidentenpalast an, die Gesetze zu unterzeichnen
- Präsident unterzeichnet alle vier Gesetze; leitet das Gesetz über Registerpfandrechte dem Verfassungsgerichtshof zur nachträglichen Prüfung zu
Bauträgerschutz und Wohnungstransparenz
Das erste Gesetz ändert das Gesetz zum Schutz von Käufern von Wohnräumen oder Einfamilienhäusern und den Bauträger-Garantiefonds. Nach Angaben des Präsidialamtes fand das Gesetz Unterstützung, weil es die Informationsasymmetrie angeht, die Käufer seit langem gegenüber professionellen Marktteilnehmern benachteiligt hat. Die neuen Bestimmungen verschärfen die Arbeitsweise des Bauträger-Garantiefonds und erweitern den Informationsumfang, den Bauträger vor Vertragsabschluss mit Kunden teilen müssen. Die Änderungen sollen das Risiko verringern, dass Käufer ihre Anzahlungen verlieren, wenn ein Bauträger in finanzielle Schwierigkeiten gerät, und die Abwicklungsregeln in jeder Bauphase transparenter machen.
Schifffahrt unter polnischer Flagge und Offshore-Wind in der Ostsee
Das zweite unterzeichnete Gesetz führt ein Paket von Steuer- und Verwaltungserleichterungen für inländische Reeder und Logistikunternehmen im maritimen Sektor ein. Das Präsidialamt erklärte, das Gesetz füge sich in den Bereich der strategischen und energetischen Sicherheit Polens ein, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau von Windparks in der Ostsee im Offshore-Bereich. Das erklärte Ziel ist es, den Abfluss von Schiffen unter fremden Flaggen zu stoppen und wettbewerbsfähige Bedingungen für die Registrierung von Schiffen in Polen zu schaffen. Das Amt wies auch darauf hin, dass der derzeitige internationale politische Kontext den Besitz einer inländischen Flotte zur Wartung von Anlagen in der Ostsee zu einem Schlüsselelement der Unabhängigkeit von externen Lieferanten und Dienstleistern mache.
KNF-Gebührenmodell auf Vorabzahlung umgestellt
Das dritte Gesetz ändert das Gebührenmodell der Finanzaufsichtsbehörde (UKNF). Nach den neuen Bestimmungen sind Gebühren zum Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags zu zahlen, was von dem bisherigen Modell auf eine Vorabzahlung umstellt. Das Gesetz führt auch neue Gebühren für bestimmte Handlungen ein, darunter Mitteilungen über den Erwerb bedeutender Aktienpakete an Finanzinstituten. Das Präsidialamt stellte fest, dass die Vorschriften im Sejm mit über 400 Stimmen äußerst breite Unterstützung fanden, weil sie eine Situation beenden, in der zahlungsfähige Finanzinstitute die Kosten für die Bearbeitung mangelhafter Anträge von unvorbereiteten Stellen trugen.
Gesetz über Registerpfandrechte an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet
Das vierte Gesetz, das Registerpfandrechte und das Pfandrechtsregister sowie Änderungen des Straßenverkehrsrechts betrifft, wurde unterzeichnet, aber gleichzeitig zur nachträglichen Prüfung an den Verfassungsgerichtshof verwiesen. Das Gesetz vereinfacht das Verfahren zur Löschung von Eintragungen im Pfandrechtsregister, die nach 20 Jahren kraft Gesetzes erloschen sind, und ersetzt formelle Gerichtsurteile durch technische Anmerkungen. Leśkiewicz erklärte, der Präsident habe sich zur Unterzeichnung entschlossen, weil das Gesetz das Verfahren vereinfache, fügte jedoch hinzu, dass die Vorschriften bestimmte verfassungsrechtliche Vorbehalte aufwürfen.
Regulacje budzą jednak pewne zastrzeżenia konstytucyjne. Zdaniem Prezydenta, ustawa może naruszać gwarantowane przez art. 45 Konstytucji prawo do sądu oraz prawo do ochrony praw majątkowych (art. 64 Konstytucji).
Gesetzgeberische Bilanz
Am 6. August, einen Tag vor der Unterzeichnung, sprach Nawrocki bei einer Veranstaltung vor dem Präsidentenpalast und gab seine gesetzgeberische Bilanz bekannt. Er erklärte, dass seine Bilanz unterzeichneter und mit Veto belegter Gesetze bei 259 unterzeichneten und 41 mit Veto belegten Gesetzen liegen werde, insgesamt also genau 300 Gesetze.
- Unterzeichnet
- 259 Gesetze
- Vetiert
- 41 Gesetze


