
Spanisches Gericht verurteilt Mutter zu 47 Jahren wegen sexueller Ausbeutung ihrer Töchter
Das Provinzgericht von Almería verurteilte eine Mutter zu 47 Jahren Haft, die ihre Töchter im Alter von fünf und neun Jahren zwischen 2021 und 2022 an unbekannte Männer verkauft hatte.
Urteil und Strafzumessung
Das Provinzgericht von Almería verurteilte eine Mutter zu 47 Jahren Haft, weil sie ihre beiden Töchter sexuell ausgebeutet und sexuelle Übergriffe auf sie ermöglicht hatte. Die Dritte Kammer des Gerichts stellte fest, dass die Taten an nicht näher bezeichneten Daten zwischen 2021 und 2022 begangen wurden. Die Opfer waren zum Zeitpunkt der Taten fünf und neun Jahre alt, geboren 2013 und 2017. Nach spanischem Strafrecht ist die effektive Höchsthaftstrafe, die die Angeklagte verbüßen kann, auf 20 Jahre begrenzt.
Die Gesamtstrafe setzt sich aus zwei verschiedenen Straftatbeständen zusammen. Die Richter verhängten neun Jahre Haft für jeden der zwei Anklagepunkte der sexuellen Ausbeutung, insgesamt 18 Jahre, sowie zwei Geldstrafen von 30 Monaten mit einem Tagessatz von sechs Euro. Das Gericht verurteilte sie außerdem zu 14 Jahren und sechs Monaten für jeden der zwei Anklagepunkte des fortgesetzten sexuellen Missbrauchs, wobei die Mutter als notwendige Gehilfin eingestuft wurde, insgesamt 29 Jahre. Das Urteil betonte, dass die Angeklagte ihre Position der mütterlichen Autorität über zwei Opfer ausgenutzt hatte, die aufgrund ihres jungen Alters in einem Zustand der Verletzlichkeit waren.
- Sexuelle Ausbeutung (2 Anklagepunkte)
- 18 Jahre
- Beihilfe zum sexuellen Missbrauch (2 Anklagepunkte)
- 29 Jahre
- Effektive Höchststrafe
- 20 Jahre
Zeitlicher Ablauf der Ermittlungen und Beweise
Die gerichtlichen Feststellungen ergaben, dass die Mutter Treffen zwischen ihren Töchtern und unbekannten Männern arrangierte, die gegen Bezahlung sexuelle Handlungen vornahmen. Das Verfahren beschrieb, dass die Kinder mehreren Begegnungen ausgesetzt waren, darunter Gruppentreffen, und die Zahlungen direkt an die Mutter in blauen Geldscheinen ausgehändigt wurden. Der Fall kam im Mai 2023 ans Licht, nachdem der Lebenspartner des Vaters der Mädchen von den Missbrauchsfällen erfuhr und bei den Behörden Anzeige erstattete.
- Ausbeutung und Missbrauch der beiden Minderjährigen finden in Almería statt
- Lebenspartner des Vaters der Kinder meldet die Missbrauchsfälle den spanischen Strafverfolgungsbehörden
- Provinzgericht von Almería erlässt Urteil mit 47 Jahren Haft
Die Richterkammer stützte ihre Entscheidung auf eine vorab aufgezeichnete Aussage der älteren Tochter, die das Gericht als kohärent, glaubwürdig und beständig bewertete. Diese Aussage wurde durch klinische Einträge in einem pädiatrischen Bericht gestützt, der beide Kinder untersuchte. Eine zusätzliche psychologische Begutachtung durch die Stiftung Márgenes y Vínculos stufte die Aussagen der Opfer als wahrscheinlich glaubwürdig ein und dokumentierte Symptome, die mit sexueller Gewalt vereinbar sind.
Schutzmaßnahmen und finanzielle Entschädigung
Neben der Freiheitsstrafe entzog das Gericht der Mutter das Sorgerecht und verbot ihr, sich ihren Töchtern auf weniger als 500 Meter zu nähern oder bis zu 20 Jahre lang mit ihnen zu kommunizieren. Nach Verbüßung ihrer Haftstrafe bleibt sie für zehn Jahre unter Bewährungsaufsicht. Das Urteil sieht außerdem ein 24-jähriges Berufsverbot für jede Tätigkeit vor, die direkten Kontakt mit Minderjährigen beinhaltet.
Das Gericht ordnete an, dass die Angeklagte jedem der beiden Mädchen 60.000 Euro als Entschädigung für immaterielle Schäden zahlen muss, insgesamt 120.000 Euro. Die Mutter hat das Recht, gegen das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof von Andalusien Berufung einzulegen.
Freisprüche und weitere rechtliche Schritte
Das Gericht sprach den Partner der Mutter nach dem Prozess in allen Anklagepunkten frei. Die Richter stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt hatte, dass der Mann an der Ausbeutung beteiligt war oder unmittelbare Kenntnis von den Transaktionen hatte. Zeugenaussagen, die versuchten, ihn mit dem Missbrauch in Verbindung zu bringen, wurden als zu abstrakt und allgemein befunden, um eine strafrechtliche Verurteilung zu tragen.
Die Angeklagte wurde außerdem von zwei weiteren Anklagepunkten des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Im selben Urteil ordnete das Gericht an, dass eine frühere Aussage eines Zeugen zur weiteren Untersuchung vorgelegt wird, um festzustellen, ob Abweichungen zwischen der Voruntersuchung und der Hauptverhandlung eine Straftat gegen die Rechtspflege darstellen.


