KI-generiert·Mehr erfahren
© El Confidencial
Sicherheit·vor 3 Std.

Elisa Mouliaá erscheint zum dritten Mal nicht vor Gericht im Verleumdungsprozess gegen Íñigo Errejón – Haftbefehl droht

Die Schauspielerin erschien am Montag nicht zu einem Termin in Madrid und verwies auf berufliche Verpflichtungen in der Region Rotes Meer ohne Internetverbindung. Der Richter hatte zuvor gewarnt, dass ihr Fernbleiben zur Festnahme führen könne.

Die versäumten Termine

Elisa Mouliaá, die Schauspielerin, die den ehemaligen Sumar-Sprecher Íñigo Errejón 2024 des sexuellen Übergriffs beschuldigte, ist am Montag zum dritten Mal nicht zu einer angesetzten Gerichtsanhörung erschienen. Die Anhörung ist Teil eines strafrechtlichen Verleumdungsverfahrens, das Errejón gegen sie angestrengt hat, nachdem sie im Fernsehen behauptet hatte, er habe zwei Zeugen in den laufenden Ermittlungen wegen sexueller Nötigung erpresst.

Richter Arturo Zamarriego hatte Mouliaá als Beschuldigte vor das Madrider Untersuchungsgericht Nr. 9 geladen. Als sie nicht erschien, war ihre Anwältin Yurena Carrillo anwesend und argumentierte, ihre Mandantin befinde sich aufgrund eines beruflichen Vertrags, der vom 8. Juni bis zum Spätsommer laufe, im Ausland und bewege sich zwischen Dubai und Gebieten am Roten Meer mit „eingeschränkter oder nicht vorhandener Kommunikation“.

Wir hatten den Richter am Freitag gefragt, ob sie per Videokonferenz aussagen könne, und er hat nicht einmal geantwortet. Er hat es nicht in Betracht gezogen.

Wachsender juristischer Druck

Der Richter hatte bereits einen Gerichtsmediziner zu Mouliaá nach Hause geschickt, nachdem sie eine frühere Anhörung unter Verweis auf eine krankheitsbedingte Krankschreibung wegen Angstzuständen versäumt hatte. Der forensische Bericht kam zu dem Schluss, dass sie „ausreichend verhandlungsfähig“ sei. In der Vorladung für den 15. Juni warnte Zamarriego ausdrücklich, dass ihr Nichterscheinen zu „ihrer Festnahme und Vorführung vor Gericht“ führen könne und der Vorfall als möglicher Straftatbestand des Ungehorsams gegenüber der Justizbehörde gewertet werden könnte.

Am Freitag wies der Richter zudem Mouliaás Befangenheitsantrag gegen ihn zurück und bezeichnete diesen als „künstlich konstruiert“ und als Teil einer Strategie, um die Aussage zu vermeiden. Ihre Anwältin hatte gegen die Zwangsmaßnahmen beim Madrider Landgericht Berufung eingelegt und argumentiert, diese seien unverhältnismäßig und kämen institutioneller Misshandlung sowie Reviktimisierung gleich.

Die angeführten Gründe basieren auf künstlichen Konstruktionen ohne rechtliche Grundlage.

Mouliaás Standpunkt

In einem Social-Media-Beitrag am Sonntag erklärte Mouliaá, sie habe ihre Arbeitssituation dem Gericht gegenüber dokumentiert und werde versuchen, per Videokonferenz auszusagen, sofern dies technisch möglich sei. Später sagte sie in einer Fernsehsendung, sie arbeite seit dem 8. Juni an einem internationalen Vertrag und fügte hinzu, ihr Geschäft in Spanien sei angegriffen worden und sie „kämpfe um mein Leben, während sie mich verfolgen, weil ich einen verdorbenen Menschen angezeigt habe“.

Wir gleichen jeden Tag mehr einer Bananenrepublik. Ich habe ein reines Gewissen.

Sie zog zudem einen Vergleich zu einem anderen hochkarätigen Rechtsfall: „Wenn ich verhaftet werden muss, dann sollen sie auch Begoña Gómez verhaften. Gleiche Garantien für alle.“

Reaktionen

Die juristische Kommentatorin Bea de Vicente bezeichnete das wiederholte Fernbleiben bei LaSexta als „Verhöhnung“ des Gerichts. Sie argumentierte, wenn Mouliaá tatsächlich nicht teilnehmen könne, hätte sie formell eine Verschiebung mit entsprechenden Nachweisen beantragen müssen, anstatt nur vage zu versprechen, eine Verbindung herzustellen. De Vicente warnte, der Richter könne ihre Festnahme allein deshalb anordnen, um ihre Aussage zu erzwingen.

Dies ist eine gerichtliche Vorladung, und wenn man abwesend ist, reicht man einen Schriftsatz ein, legt dokumentierte Beweise vor und bittet um eine Verschiebung. Nicht ein ‚Schauen wir mal, vielleicht kann ich mich verbinden‘.

Weiterer Kontext

Das Verleumdungsverfahren geht auf Äußerungen Mouliaás zurück, die sie machte, nachdem Errejón des sexuellen Übergriffs beschuldigt wurde. Er trat am 24. Oktober 2024 von allen politischen Ämtern zurück, dem Tag, an dem anonyme Vorwürfe wegen sexistischer Gewalt laut wurden. Am selben Tag ging Mouliaá mit ihren eigenen Anschuldigungen an die Öffentlichkeit und erstattete Anzeige bei der Polizei. Das Verfahren wegen sexueller Nötigung läuft weiter, und ein anderer Richter, Adolfo Carretero, hat bereits die Eröffnung eines mündlichen Verfahrens gegen Errejón angeordnet. Mouliaás Verteidigung beharrt darauf, dass sie nicht gezwungen werden sollte, ihrem mutmaßlichen Peiniger gegenüberzutreten, da dies eine Form institutioneller Gewalt darstelle.

Madrid

7 Quellen

Pollar Weekly abonnieren

Die Woche in Nachrichten, jeden Freitag. Kostenlos.

Kostenlos. Kein Tracking, keine Werbung. Jederzeit abbestellbar.

Mehr aus Gesellschaft & Wissenschaft