
Marmelade ist wieder Marmelade: Deutschland schafft 53 Jahre alte Zitrus-Regel ab
Ab heute dürfen Fruchtaufstriche aus allen Früchten in Deutschland wieder Marmelade heißen. Damit endet eine Namensbeschränkung, die seit dem Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1973 bestand.
Ende des Zitrus-Monopols
Über ein halbes Jahrhundert durften in der EU nur Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten legal als Marmelade verkauft werden. Alles andere – von Erdbeere bis Aprikose – musste im Supermarktregal als Konfitüre, Fruchtaufstrich oder Gelee auftauchen. Die Regel war eine Konzession an das Vereinigte Königreich, wo Marmelade traditionell ausschließlich für Zitruskonfitüre steht; als das Vereinigte Königreich 1973 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beitrat, sicherte es diese Definition im gesamten Block.
Seit dem 14. Juni 2026 setzt eine Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine EU-Richtlinie um, die die Zitrus-Pflicht abschafft. Um Verwirrung zu vermeiden, müssen Zitrusmarmeladen künftig die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ (oder die Nennung der konkreten Frucht) tragen.
Eine Brexit-bedingte Wendung
Der Zeitpunkt steht in direktem Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. 2017, während der Vorbereitungen auf den Brexit, stellte der damalige EU-Abgeordnete Jakob von Weizsäcker (SPD), heute Finanzminister des Saarlandes, eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission, in der er vorschlug, die Marmelade-Namensregel nach dem Austritt Großbritanniens zu lockern. Er verpackte den Vorschlag mit einer Prise Ironie.
Es könnte helfen, den bitteren Nachgeschmack des Brexit für viele EU-Bürger zu versüßen.
Dieser Vorschlag ist nun Realität. Die Verordnung des Landwirtschaftsministeriums tritt heute in Kraft und bringt den Begriff Marmelade an jeden Frühstückstisch in Deutschland zurück.
Neue Honig-Kennzeichnungsregeln
Dieselbe Verordnung verschärft auch die Regeln für Honig. Bisher konnte ein Glas einfach „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Honigen“ angeben, was die Verbraucher im Unklaren ließ. Ab heute muss jedes Ursprungsland auf dem Etikett aufgeführt werden, in absteigender Reihenfolge nach Gewicht, zusammen mit dem prozentualen Anteil. Honig, der vor dem Stichtag abgefüllt wurde, kann noch nach alten Regeln verkauft werden, bis der Bestand aufgebraucht ist.


