Köln legt Beschwerde gegen 5.000-Euro-Zwangsgeld wegen Partylärms am Brüsseler Platz ein
Die Stadt Köln hat beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt, ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro aufzuheben, das wegen unzureichender Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm im beliebten Ausgehviertel Brüsseler Platz verhängt worden war.
Ein jahrelanger Konflikt um nächtlichen Lärm
Der Brüsseler Platz in Köln ist ein beliebtes Ziel für Partygänger und Touristen und erzeugt einen anhaltenden Lärm, den Anwohner seit langem als gesundheitsschädlich bezeichnen. Der Rechtsstreit um den nächtlichen Lärm auf dem Platz läuft seit Jahren. Im Jahr 2023 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, dass die Stadt verpflichtet sei, stärkere Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor abendlichen und nächtlichen Störungen zu ergreifen. Anwohner beschwerten sich später, dass die Stadt noch nicht genug getan habe, woraufhin das Verwaltungsgericht Köln tätig wurde. Die Anwohner argumentieren, dass die Lärmbelästigungen nicht nur eine Belästigung, sondern ein echtes Gesundheitsrisiko darstellen, und verweisen auf Schlafentzug und Stress. Die Beliebtheit des Platzes bei Feiernden und Touristen hat ihn zu einem Brennpunkt gemacht, mit Beschwerden über laute Musik und Geschrei bis spät in die Nacht. Das OVG-Urteil von 2023 verlangte von der Stadt konkrete Schritte zur Lärmminderung.
Das 5.000-Euro-Zwangsgeld
Das Verwaltungsgericht Köln verhängte ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen die Stadt mit der Begründung, sie habe den Lärmschutz nicht ausreichend durchgesetzt. Am 28. Juli 2026 legte die Stadt gegen diese Entscheidung Beschwerde beim OVG in Münster ein. Ein OVG-Sprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Beschwerde. Das Zwangsgeld soll die Stadt dazu zwingen, die vom OVG 2023 angeordneten Maßnahmen umzusetzen. Die Beschwerde ist die neueste Runde in einem Konflikt, der Anwohner gegen die Stadt und die Gastronomie aufgebracht hat. Die Beschwerde der Anwohner führte das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die Stadt ihren Verpflichtungen aus dem Urteil von 2023 nicht nachgekommen sei. Das Zwangsgeld wurde verhängt, nachdem Anwohner beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt hatten.
- OVG Münster entscheidet, dass die Stadt die Lärmschutzmaßnahmen am Brüsseler Platz verstärken muss.
- Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass die Stadt bei der Verkürzung der Außengastronomiezeiten Verfahrensfehler begangen hat; ein Gastronom darf bis Mitternacht geöffnet bleiben.
- Stadt Köln legt Beschwerde gegen 5.000-Euro-Zwangsgeld beim OVG Münster ein.
Außengastronomie-Zeiten: ein weiteres rechtliches Wirrwarr
Eine zweite rechtliche Front betrifft die Zeiten, zu denen Restaurants ihre Gäste im Freien bedienen dürfen. Die Stadt hatte die erlaubten Außengastronomiezeiten auf 22 Uhr verkürzt und sich dabei auf eine frühere OVG-Entscheidung berufen. Im Juli 2026 entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Einzelfall, dass die Stadt bei der Verkürzung der Öffnungszeiten Verfahrensfehler begangen habe. Infolgedessen darf ein Gastronom weiterhin bis Mitternacht im Freien servieren. Da das Urteil nur für diesen speziellen Fall gilt, gelten für verschiedene Lokale am Brüsseler Platz nun unterschiedliche Sperrzeiten, was bei anderen Gastronomen für Unmut gesorgt hat. Der OVG-Sprecher erklärte, dass in dieser Angelegenheit noch keine Beschwerde in Münster eingegangen sei, sodass die Außengastronomiezeiten in einer rechtlichen Grauzone verbleiben. Andere Gastronomen, die um 22 Uhr schließen müssen, haben ihre Frustration über die ungleiche Behandlung zum Ausdruck gebracht. Das Urteil hat für Unsicherheit bei den Betrieben gesorgt, da die Sondernutzungserlaubnis der Stadt für die meisten Betriebe weiterhin eine Schließung um 22 Uhr vorsieht. Die Stadt hatte argumentiert, dass die 22-Uhr-Schließung notwendig sei, um der Lärmschutzanordnung des OVG nachzukommen.
