Regierung · Zürich und Straßburg
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Schweiz verletzte Brian Kellers Recht auf ein faires Verfahren – 5.000 CHF Entschädigung
Das Urteil bestätigt nur einen Teil von Kellers Beschwerde – die verweigerte Bewegungspause am Wochenende, die mit der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren zusammenhing. Seine Beschwerden zu den Haftbedingungen wurden als unzulässig abgewiesen.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von SWI swissinfo.ch und 20 Minuten. Veröffentlicht . So entsteht er
Kurz gefasst
Der EGMR urteilte am Donnerstag, 22. Oktober 2026, dass die Schweiz Kellers Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat; die Feststellung hängt mit der verweigerten Bewegungspause am Wochenende zusammen.
Die Schweiz muss Keller 5.000 CHF (6.095 Dollar) für Verfahrensfehler zahlen, nachdem das Gericht befunden hatte, ihm sei nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Das Gericht wies seine Beschwerden zu Privatleben und unmenschlicher Behandlung zurück oder erklärte sie für unzulässig; sie betrafen seine Haft in Pöschwies von August 2018 bis März 2021.
Ein Verfahren wegen der Auseinandersetzungen mit dem Anstaltspersonal ist noch beim Obergericht Zürich anhängig, und auch ein Fall wegen eines k.o.-Schlags gegen einen Gegner ist nach seiner Entlassung im November 2023 noch offen.
- März 2021Die Haft in Pöschwies endet
- November 2023Keller wird aus der Haft entlassen
- 22.10.Der EGMR stellt fest, dass die Schweiz sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat
Das Urteil
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte am Donnerstag, 22. Oktober 2026, fest, dass die Schweiz Brian Kellers Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat. Die Richter befanden, dass ihm nicht ausreichend Gelegenheit gegeben worden war, sich zu der Angelegenheit zu äußern, und das Gericht verpflichtete die Schweiz, ihm 5.000 CHF (6.095 Dollar) Entschädigung für Verfahrensfehler zu zahlen. Die Verletzung steht im Zusammenhang mit der Weigerung, ihm am Wochenende seine Bewegungspause zu gewähren, was das Gericht mit der Beschwerde zum fairen Verfahren verband. Keller, ein ehemaliger Boxer, der einst als berühmtester Häftling der Schweiz bezeichnet wurde, ist in der Medienberichterstattung unter dem Pseudonym „Carlos“ bekannt. Das Urteil betrifft nur einen Teil seiner Beschwerde.
Beschwerden, die das Gericht zurückwies
Keller zog wegen seiner Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Zürich nach Straßburg, wo er von August 2018 bis März 2021 inhaftiert war. Zeitweise verbrachte er 23 Stunden am Tag in einer Einzelzelle und hatte eine Stunde Freigang. Er beanstandete zudem, dass ihm diese Bewegungspause an Wochenenden und Feiertagen verweigert wurde, sowie eine aus seiner Sicht unangemessene medizinische Versorgung. Seine übrigen Rügen, die sein Recht auf Privatleben und das Verbot unmenschlicher Behandlung betrafen, wies das Gericht zurück oder erklärte sie für unzulässig. Da diese Beschwerden nicht zugelassen wurden, prüfte das Gericht sie nicht in der Sache.
Kontakt zum Personal und offene Verfahren
Während seiner Jahre in Pöschwies hatte Keller oft nur Kontakt zum Anstaltspersonal, und er geriet häufig mit ihm aneinander. Diese Auseinandersetzungen sind Teil eines Verfahrens, das noch beim Obergericht Zürich anhängig ist. Keller wurde im November 2023 aus der Haft entlassen. Seit seiner Entlassung ist er mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Unter anderem schlug er einen Gegner k.o., nachdem sich die beiden in den sozialen Medien gegenseitig provoziert hatten; auch dieser Fall ist noch anhängig.
Chronologie
Die Zeitleiste reicht von August 2018, als Keller seine Haft in Pöschwies antrat, bis zum am 22. Oktober 2026 veröffentlichten Urteil. Seine Beschwerden reichte er im Jahr 2021 ein, bevor seine Haft in Pöschwies im März 2021 endete. Im November 2023 kam er frei, und die Feststellungen des Gerichts folgten knapp drei Jahre später.
Die Feststellung des Gerichts betrifft nur die Frage der Wochenend-Bewegungspause und des fairen Verfahrens, nicht die weitergehenden Bedingungen seiner Haft.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- SWI swissinfo.chRecht von Brian Keller auf ein faires Verfahren: Schweiz verurteiltDroit de Brian Keller à un procès équitable: la Suisse condamnée · Original auf Französisch
- SWI swissinfo.chEuropäischer Gerichtshof rügt Schweiz im Fall Brian KellerEuropean court faults Switzerland in Brian Keller trial · Original auf Englisch
- SWI swissinfo.chRecht von Brian Keller auf ein faires Verfahren, EGMR verurteilt SchweizDiritto Brian Keller a processo equo, CEDU condanna Svizzera · Original auf Italienisch
- 20 Minuten5000 Franken: Strassburg rügt Schweizer Justiz wegen Umgang mit Brian
- Brian Keller
- Ehemaliger Pöschwies-Häftling und Boxer, dessen Beschwerde zum fairen Verfahren der EGMR teilweise stattgab
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