
Spaniens Oberster Gerichtshof öffnet Tür für zweisprachige Beschilderung in über 5.000 katalanischen Schulen
Der spanische Oberste Gerichtshof hat eine Anweisung der katalanischen Regierung aufgehoben, die die Verwendung von Spanisch in der Beschilderung öffentlich finanzierter Schulen in ganz Katalonien verbot. Das Urteil betrifft über 5.000 Bildungseinrichtungen und könnte eine zweisprachige Beschilderung in der gesamten Region erforderlich machen.
Der spanische Oberste Gerichtshof hat eine Anweisung der katalanischen Regierung aufgehoben, die die Verwendung von Spanisch auf Schildern, Postern und Wänden öffentlich finanzierter Schulen in Katalonien verbot. Damit wird die Tür für eine verpflichtende zweisprachige Beschilderung an über 5.000 Bildungseinrichtungen in der Region geöffnet. Das Urteil vom 1. Juli 2026, das am 13. Juli veröffentlicht wurde, ist das erste Mal, dass der Oberste Gerichtshof über die Sprache der Schulbeschilderung entschieden hat, und es könnte einen erheblichen logistischen Wandel im öffentlich finanzierten Bildungssystem Kataloniens erzwingen.
Die angefochtene Regelung
Die aufgehobene Bestimmung war Teil der Anweisungen der Generalitat für das Schuljahr 2022–2023, die später erneuert wurden, und besagte, dass alle Beschilderungen in öffentlich finanzierten Schulen ausschließlich auf Katalanisch erfolgen müssen, im Aran-Tal auf Okzitanisch und gegebenenfalls in katalanischer Gebärdensprache. Die Regionalregierung argumentierte, dass die ausschließliche Verwendung des Katalanischen in physischen Räumen kein Verbot des Spanischen darstelle, sondern vielmehr eine positive Wahl der Referenzsprachen des Bildungssystems. Der Obere Gerichtshof von Katalonien (TSJC) hatte diese Argumentation zuvor akzeptiert und entschieden, dass Schilder nicht Teil der Lehrtätigkeit seien und daher nicht der Anforderung des zweisprachigen Unterrichts unterlägen.
Die Begründung des Gerichts
Der Oberste Gerichtshof widersprach und argumentierte, dass die physische Umgebung einer Schule – ihr „Szenario“ oder „Landschaft“ – ein integraler Bestandteil der Bildung sei.
Der Unterricht kann nicht auf das beschränkt werden, was in den Klassenzimmern vermittelt wird, noch auf Lehrbücher und andere Lehrmaterialien.
Das Urteil stellt fest, dass die auf Schildern und Postern verwendete Sprache die den Schülern vermittelte Sichtweise prägt. „Es ist nicht dasselbe, im Hinblick auf die den Schülern vermittelte Sicht der Dinge, ein physischer Raum, in dem Schilder und Tafeln nur in einer der beiden Sprachen der entsprechenden Autonomen Gemeinschaft vorhanden sind“, heißt es in dem Urteil. Der Ausschluss des Spanischen, so das Gericht weiter, „beeinträchtigt die Unterrichtssprache negativ“ und verstoße gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Kooffizialität. Das Gericht betonte auch, dass der Ausschluss des Spanischen „eine Art der Kommunikation mit Personen darstellt, die Zugang zu ihnen haben“ und daher nicht von der Anforderung ausgenommen sei, beide Amtssprachen zu respektieren.
Unmittelbare Folgen
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hebt die spezifische Bestimmung auf und ebnet den Weg für rechtliche Anfechtungen, die alle öffentlich finanzierten Schulen in Katalonien dazu zwingen könnten, Spanisch neben Katalanisch auf jedem Schild, jeder Türbeschriftung, jedem Aushang und jedem Flurposter zu verwenden. Nach dem Geltungsbereich des Urteils gibt es über 5.000 solcher Zentren, und es wurde keine Übergangsfrist angegeben. Die Schulverwaltungen müssen möglicherweise bestehende einsprachige Schilder ersetzen oder ergänzen, was eine kostspielige Angelegenheit sein könnte. Die Generalitat hat sich noch nicht öffentlich zu dem Urteil geäußert.
- Generalitat erlässt Anweisung, die Schulschilder ausschließlich für Katalanisch, Okzitanisch und katalanische Gebärdensprache reserviert.
- Der Obere Gerichtshof Kataloniens bestätigt die Beschilderungsregel und betrachtet Schilder nicht als Teil der Bildungsaktivität.
- Oberster Gerichtshof hebt die Bestimmung auf und stellt fest, dass der physische Raum integraler Bestandteil des Unterrichts ist und Spanisch nicht ausgeschlossen werden darf.
Weitere sprachliche Spannungen
Der Fall wurde von der Versammlung für eine zweisprachige Schule (AEB) eingebracht, einer Organisation, die wiederholt das Immersionsmodell Kataloniens vor Gericht angefochten hat. Das Urteil baut auf einer Rechtsprechungslinie auf, die auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts von 2010 zum Autonomiestatut zurückgeht, mit der die schrittweise Demontage des seit den 1980er Jahren bestehenden Immersionssystems begann. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs betont, dass Spanisch als Amtssprache nicht von jeglichem Kommunikationskanal zwischen öffentlichen Behörden und Bürgern ausgeschlossen werden darf, einschließlich der Schulbeschilderung. Das Urteil wird wahrscheinlich die Debatte über die Sprachpolitik im katalanischen Bildungswesen neu entfachen und einen starken rechtlichen Präzedenzfall schaffen, dass der physische Raum öffentlicher Schulen Teil der Bildungsaktivität ist und somit der Anforderung des zweisprachigen Unterrichts unterliegt.


