Kurz gefasst
Die Polizei nahm Wojciech Olszański am 22. Oktober 2026 fest, um ihn in eine Justizvollzugsanstalt zu bringen; nach Angaben von Innen- und Verwaltungsminister Marcin Kierwiński handelte sie auf gerichtliche Anordnung.
Polizei und Minister nannten die Strafe nicht. Berichte verweisen auf eine eineinhalbjährige Freiheitsbeschränkung des Berufungsgerichts Danzig und auf eine dreimonatige Haftstrafe in einem Bericht vom September.
Das Berufungsgericht Danzig entschied im September und reduzierte die Strafe von zwei Jahren auf eineinhalb Jahre Freiheitsbeschränkung mit 20 Stunden unbezahlter gemeinnütziger Arbeit pro Monat.
- 2022Rede bei einer Kundgebung in Grudziądz, die zur Verurteilung wegen Hassrede führte
- September 2026Das Berufungsgericht Danzig verurteilt ihn und reduziert die Strafe auf eineinhalb Jahre Freiheitsbeschränkung
- 22.10.Die Polizei nimmt ihn fest, um ihn in eine Justizvollzugsanstalt zu bringen
Polizei nimmt Olszański aufgrund einer gerichtlichen Anordnung fest
Die Polizei nahm Wojciech Olszański, bekannt als Jaszczur, am 22. Oktober 2026 fest, um ihn in eine Justizvollzugsanstalt zu bringen. Innen- und Verwaltungsminister Marcin Kierwiński gab die Festnahme auf X bekannt und erklärte, sie folge einer gerichtlichen Anordnung; er fügte den Satz „Państwo działa“ („Der Staat handelt“) hinzu. Justizminister Waldemar Żurek reagierte mit einem eigenen Beitrag auf X.
„Jeder, der das Recht bricht, wird dafür zur Verantwortung gezogen. Wie ich angekündigt habe: null Toleranz gegenüber Kriminellen.“
Die Warschauer Polizei veröffentlichte eine Pressemitteilung, die ebenfalls auf X geteilt wurde, und beschrieb darin, was mit dem Festgenommenen als Nächstes geschieht.
„Nach Abschluss der erforderlichen Verfahrensschritte wird der Mann in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, um dort die vom Gericht angeordnete Freiheitsstrafe zu verbüßen.“
Weder die Polizei noch die Minister gaben an, welche Strafe mit der Festnahme vollstreckt werden soll.
Die Verurteilung von Grudziądz
Olszański wurde wegen öffentlicher Aufstachelung zum Hass gegen jüdische Menschen während einer Rede bei einer Kundgebung 2022 in Grudziądz verurteilt. Das Berufungsgericht Danzig entschied im September, änderte ein vom Bezirksgericht Thorn erstinstanzlich gefälltes Urteil und reduzierte die Strafe von zwei Jahren auf eineinhalb Jahre Freiheitsbeschränkung. Diese Sanktion verlangt 20 Stunden unbezahlter, beaufsichtigter gemeinnütziger Arbeit pro Monat. Der Vorsitzende Richter Rafał Ryś sagte bei der Urteilsverkündung, das Gericht habe festgestellt, dass Olszański jüdischen Menschen negative Eigenschaften zugeschrieben und sie als Feinde Polens dargestellt habe. Das Gericht befand zudem, dass das polnische Recht nationalistische Ansichten als solche nicht unter Strafe stellt, solche Ansichten sich aber im Rahmen des Rechts bewegen müssten und die Meinungsfreiheit nicht absolut sei.
Nach dem Urteil sagte Olszański vor Journalisten, er habe eine Strafe erhalten und werde sie verbüßen.
Widersprüchliche Berichte über die Strafe
Ein Bericht vom September beschrieb eine dreimonatige unbedingte Haftstrafe für antisemitische und homophobe Äußerungen während einer Online-Sendung im Jahr 2022. Diese Angabe stimmt nicht mit dem Urteil auf Freiheitsbeschränkung des Berufungsgerichts Danzig überein. Ein weiterer Bericht datiert die Verurteilung wegen der Rede in Grudziądz auf den 2. September. Die Artikel klären nicht, welche Sanktion gilt, und keiner von ihnen nennt die Dauer der derzeit vollstreckten Strafe oder ein Entlassungsdatum.
Hintergrund zu Bewegung und Partei
TVP Info beschreibt Olszański als Patostreamer und Anführer der rechtsextremen, nationalistischen Bewegung Kamraci. Er gründete 2023 die Partei Rodacy Kamraci. Medien berichteten im November 2025, ein Gericht habe die Partei aus dem Register der politischen Parteien gestrichen. TVP Info zufolge wurde er bereits zuvor wegen Aufstachelung zum Hass und wegen Aufrufen zu Tötungen verurteilt. Die Festnahme am 22. Oktober ist der jüngste Schritt in einer Reihe von Verfahren gegen ihn.