Sicherheit · Auch
Französische Justiz in der Kritik: Warnung vor Lyhannas Mörder blieb unbeachtet
Ein offizieller Kinderschutzbericht über unangemessenes Verhalten von Jérôme Barella wurde bereits im März an die Staatsanwaltschaft übermittelt – zwei Monate bevor er die elfjährige Lyhanna entführt und getötet haben soll. Erst nach ihrem Tod wurden Maßnahmen ergriffen.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von La Libre.be, Franceinfo, Le Figaro.fr und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Am 12. März 2026 sandte der Kinderschutzdienst einen offiziellen Bericht an die Staatsanwaltschaft in Auch, der unangemessene Gesten von Jérôme Barella gegenüber einem elfjährigen Mädchen detailliert beschrieb, doch es wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das Mädchen, Léa, gab an, dass Barella im Sommer 2025 hinter ihr stand, während sie schlief, und sich während einer Wasserschlacht an sie drückte. Sie wurde erst nach Lyhannas Tod polizeilich befragt.
Die elfjährige Lyhanna verschwand am 29. Mai, nachdem sie in Barellas Auto gestiegen war. Ihre Leiche wurde am 4. Juni in einem Getreidesilo gefunden; Barella ist inhaftiert und sieht sich mit Mordvorwürfen konfrontiert.
Eine separate Vergewaltigungsanzeige gegen Barella wurde bereits im vorangegangenen Sommer erstattet, jedoch – wie der Bericht zu Léa – von der Staatsanwaltschaft in Auch oder der Gendarmerie nie bearbeitet.
Der Fall hat eine breite Verurteilung der juristischen Untätigkeit hervorgerufen, wobei Lyhannas Vater das Ausbleiben von Konsequenzen öffentlich als inakzeptabel bezeichnete.
- 29.05.Lyhanna, 11, verschwindet; sie wurde zuletzt gesehen, wie sie in ein von Barella gefahrenes Auto stieg.
- 4.06.Lyhannas Leiche wird in einem Getreidesilo 15 km von ihrem Zuhause entfernt gefunden.
- 15.06.Léa wird schließlich zwei Stunden lang von Gendarmen befragt.
Die ignorierte Warnung
Im Februar 2026 berichtete ein elfjähriges Mädchen namens Léa einem Sozialarbeiter, dass Jérôme Barella während einer Übernachtung im Sommer 2025 hinter ihr gestanden und Gesten gemacht habe, die sie als „unangemessen“ beschrieb, wenngleich kein physischer Kontakt gemeldet wurde. Während einer Wasserschlacht habe er sich zudem in sehr unangemessener Weise an sie gedrückt.
„Sie berichtet, dass sie während der Übernachtung im Haus ihres Freundes bemerkte, wie Herr Barella hinter ihr stand, auf Höhe ihres Gesäßes. Ihren Aussagen zufolge machte Herr Barella Gesten, die sie als unangemessen beschrieb, wobei kein physischer Kontakt erwähnt wurde.“
Léa wurde von der Aide Sociale à l'Enfance (ASE) betreut. Sie offenbarte die Vorfälle erst nach einer schulischen Diskussion über Belästigung und gab an, zuvor aus „Angst vor einer Zurechtweisung“ geschwiegen zu haben; zudem wollte sie nicht, dass ihre Mutter aus Angst vor Verurteilung davon erfährt.
Am 12. März 2026 übermittelte die ASE ihren Bericht offiziell an die Staatsanwaltschaft in Auch sowie an die Kinderschutzeinheit des Départements Gers (CRIP). Laut mehreren von BFMTV zitierten Quellen wurde Léa jedoch nie von der Polizei oder der Justiz befragt, und es scheint kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden zu sein. Die CRIP erklärte daraufhin, dass bei einer direkten Meldung an die Staatsanwaltschaft „die Entscheidung über Ermittlungen und die juristische Nachverfolgung in der alleinigen Zuständigkeit der Justiz liegen“.
Der Mord an Lyhanna
Am 29. Mai 2026 verschwand die elfjährige Lyhanna aus ihrem Zuhause im Gers. Behörden zufolge wurde sie dabei gesehen, wie sie in ein Auto stieg, das von Jérôme Barella, dem Vater eines Freundes, gefahren wurde. Ihre Leiche wurde am 4. Juni in einem Getreidesilo 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt gefunden. Barella wurde umgehend festgenommen und befindet sich in Isolationshaft im Gefängnis von Mont-de-Marsan. Es wird erwartet, dass er wegen des Mordes an Lyhanna offiziell angeklagt wird.
Frühere Beschwerden ebenfalls ignoriert
Der Bericht vom März war nicht die erste Warnung vor Barella. Inzwischen ist bekannt, dass bereits im vorangegangenen Sommer eine separate Vergewaltigungsanzeige gegen ihn erstattet wurde, die jedoch – wie der Bericht zu Léa – von der Staatsanwaltschaft in Auch oder der Gendarmerie nie bearbeitet wurde. Die Enthüllung über die mehrfach ignorierten Warnungen hat eine Welle der Kritik am juristischen Umgang mit dem Fall ausgelöst.
„Es wurde ein Bericht gesendet, und normalerweise ist das bei Kindern in staatlicher Obhut sofort wirksam. Das Heim löste den Alarm im März aus, und es gab keine Nachricht. Das ist inakzeptabel. Ich akzeptiere das nicht.“
Verantwortlichkeit und nächste Schritte
Nach Lyhannas Tod vernahmen die Ermittler Léa schließlich am 15. Juni; sie wurde zwei Stunden lang von Gendarmen in Begleitung eines Sozialarbeiters und ihres Anwalts befragt. Barella, der bereits inhaftiert ist, soll erneut vom Untersuchungsrichter vernommen werden. Der Fall hat dringende Fragen aufgeworfen, warum zwei separate Meldungen über unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern, darunter eine durch die ASE, monatelang unbeachtet blieben.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- La Libre.beAffaire Lyhanna : un signalement contre le principal suspect est resté sans suite pendant des mois
- FranceinfoAffaire Lyhanna : un autre signalement avait déjà visé Jérôme Barella en mars dernier
- Le Figaro.frAffaire Lyhanna : ce signalement d'une collégienne de l'ASE visant Jérôme Barella trois mois avant le meurtre
- 7sur7Jérôme Barella aurait pu être arrêté des semaines avant la mort de Lyhanna: ce témoignage d'une fillette a été ignoré
- Jérôme Barella
- Hauptverdächtiger in der Entführung und Ermordung von Lyhanna
- Lyhanna
- Elfjähriges Mädchen, das am 29. Mai 2026 entführt und am 4. Juni tot aufgefunden wurde
- Léa
- Pseudonym des elfjährigen Mädchens, das unangemessenes Verhalten von Barella im Sommer 2025 meldete; Warnung im März 2026 gesendet
- Lyhanna's father
- Vater des Mordopfers, der die juristische Untätigkeit kritisierte und nach der ignorierten Warnung Anzeige erstattete
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