Kurz gefasst
Das Bezirksgericht Amsterdam entschied am 21. Oktober 2026, dass die Unternehmen zwischen September 1998 und dem 14. September 2014 rechtswidrig handelten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, die Zahlung ist also vor dem Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens fällig.
Der Gesamtbetrag besteht aus 43 Millionen Euro Schadensersatz und 68 Millionen Euro Zinsen; Heineken führt den Zinsanteil auf die gesetzlichen Sätze und die lange Verfahrensdauer zurück.
Heineken erklärt, mit wesentlichen Teilen des Urteils nicht einverstanden zu sein, darunter Annahmen zu Absatz, Preisgestaltung und Rentabilität, und will Berufung einlegen, damit die Fragen vollständig geprüft werden.
Olympic Brewery, die Carlsberg gehört, macht Verluste von mehr als 300 Millionen Euro geltend, und die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat in Wien ein Verfahren gegen Heineken und Brau Union eröffnet.
- 2017ZMΘ reicht seine Schadensersatzklage ein
- 2023Die griechischen Verfahren enden
- 21.10.Das Gericht in Amsterdam spricht 111,2 Millionen Euro zu und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar
Das Urteil
Am 21. Oktober 2026 hat das Bezirksgericht Amsterdam die Heineken N.V. und ihre griechische Tochtergesellschaft Athenian Brewery (Αθηναϊκή Ζυθοποιία) verurteilt, an die Macedonia-Thrace Brewery (ZMΘ), den Hersteller des Bieres Vergina, insgesamt 111,2 Millionen Euro zu zahlen. Das Gericht stellte fest, dass die beiden Unternehmen rechtswidrig handelten und zwischen September 1998 und dem 14. September 2014 gemeinsam für den Schaden der ZMΘ haften. Es erklärte das Urteil für vorläufig vollstreckbar, sodass der Schadensersatz und die Gerichtskosten jetzt gezahlt werden müssen und nicht erst nach Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens. Zudem wies das Gericht das Argument von Heineken zurück, ZMΘ wäre nicht in der Lage, das Geld zurückzuzahlen, sollte die Berufung Erfolg haben.
Wie sich der Betrag aufteilt
Der Gesamtbetrag setzt sich aus 43 Millionen Euro Schadensersatz und 68 Millionen Euro Zinsen zusammen, wobei die Zinsen 61 % der Endsumme ausmachen. Heineken führt diesen Anteil auf die gesetzlichen Zinssätze und die lange Verfahrensdauer zurück. Die genaueren Zahlen in einem Bericht lauten 43,33 Millionen Euro Schadensersatz und 67,88 Millionen Euro Zinsen, die andere Berichte auf 43 Millionen und 68 Millionen Euro runden. Das Gericht übernahm das von Oxera, dem wirtschaftlichen Berater von ZMΘ, erstellte ökonomische Modell und wies die Argumente von Heineken und dessen Berater CRA zurück. Zur Bewertung des Schadens stützte es sich auf die Feststellungen der griechischen Wettbewerbskommission zur Art, Dauer und zum Ausmaß der Praktiken von Athenian Brewery.
- Schadensersatz
- 43.33 Mio. €
- Gesetzliche Zinsen
- 67.88 Mio. €
Daten aus dem Artikeltext
Hintergrund des Streits
ZMΘ reichte seine Schadensersatzklage 2017 ein, nachdem die griechische Wettbewerbskommission entschieden hatte, dass Athenian Brewery über Jahre eine beherrschende Stellung auf dem griechischen Biermarkt missbraucht hatte. Die Quellen nennen das Datum dieser Entscheidung unterschiedlich: Ein Bericht verortet sie Ende 2014, andere in 2015. Damals verhängte die Kommission eine Geldbuße von 31,4 Millionen Euro, die in den Berichten als die höchste beschrieben wird, die sie je gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hat; ein Berufungsgericht reduzierte sie später auf 26,7 Millionen Euro. Die griechischen Verfahren in dieser Sache endeten 2023.
Die Reaktion von Heineken
Heineken erklärt, das Gericht und das Verfahren zu respektieren, aber mit wesentlichen Teilen der Entscheidung nicht einverstanden zu sein. Das Unternehmen argumentiert, Forderungen dieser Größenordnung müssten auf dokumentierten Beweisen beruhen und tatsächliche Marktbedingungen widerspiegeln. Es heißt, die Berechnung hänge teilweise von Annahmen zu Absatz, Preisgestaltung und Rentabilität in einem hypothetischen Marktszenario ab, und diese Annahmen müssten sorgfältig mit den verfügbaren Wirtschaftsdaten abgeglichen werden. Heineken werde Berufung einlegen, damit diese Fragen umfassend geprüft werden könnten, und betont, die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sei eine strukturelle Säule seiner Unternehmensführung, gestützt auf Richtlinien, Prüfmechanismen und Schulungen in der gesamten Organisation.
Die Reaktion von ZMΘ
ZMΘ bezeichnet das Urteil als wichtigen Meilenstein und erklärt, es zeige, dass kleinere Unternehmen mit sorgfältiger Planung und Ausdauer gegen multinationale Konzerne gewinnen könnten. Der Direktor für Unternehmensentwicklung, Dimitris Kris, sagte:
„Fast drei Jahrzehnte lang tat Heineken alles, um seiner Verantwortung für den enormen Schaden auszuweichen, der durch die Praktiken von AZ verursacht wurde.“
ZMΘ betont zudem, das Gericht habe festgestellt, dass Heineken und seine Tochtergesellschaft eine einzige wirtschaftliche Einheit bilden, was nach Einschätzung des Unternehmens den Weg ebnet, Muttergesellschaften in ihrem Heimatland wegen Verstößen ihrer Tochtergesellschaften innerhalb der Europäischen Union zu verklagen. Die Mitteilung beziffert Heiniekens Anteil an Athenian Brewery mit 98,8 % und bezeichnet das Urteil als erst den Anfang des Kampfes.
Parallele Verfahren
Olympic Brewery, die zur Carlsberg-Gruppe gehört, hat ihre eigene Schadensersatzklage gegen Athenian Brewery wieder aufgenommen und macht Verluste von mehr als 300 Millionen Euro geltend. In Österreich hat die Bundeswettbewerbsbehörde vor dem Kartellgericht Wien ein Verfahren gegen Heineken und ihre Tochtergesellschaft Brau Union wegen ähnlicher Praktiken eingeleitet. Die Berichte beschreiben den Ausgang beider Fälle nicht. Das Amsterdamer Urteil steht damit neben Forderungen, die bei anderen Gerichten noch anhängig sind.