
Griechenland verzeichnet 1,15 Millionen Anträge für das Programm „Tourismus für alle“
Mehr als 1,15 Millionen Bürger haben sich für die griechische Initiative „Tourismus für alle 2026–2027“ beworben, über 70 % beantragten Reisegutscheine für die Nebensaison vor der digitalen Kartenausgabe im September.
Antragszahlen und saisonale Verteilung
Die Antragsfrist für Griechenlands Subventionsprogramm „Tourismus für alle 2026-2027“ endete am 22. August 2026 mit insgesamt 1.156.017 eingereichten Anträgen. Die Inlandstourismus-Initiative bietet staatlich subventionierte Urlaubsfinanzierung über immaterielle Digitalkarten, unterstützt die Bürger und stärkt gleichzeitig die lokale Hotellerie und Gastronomie. Nach offiziellen Angaben des Tourismusministeriums wurden 819.976 Anträge (70,93 % aller Einreichungen) speziell für die Nebensaison gestellt. Im Gegensatz dazu gingen 336.041 Anträge (29,07 %) für die Hauptsaison ein. Diese Aufteilung spiegelt die breite Übereinstimmung der Bürger mit der Regierungspolitik wider, die darauf abzielt, den Inlandstourismus in die Nebensaison zwischen Oktober und April auszuweiten.
- Nebensaison (Oktober–April)
- 819976 Anträge
- Hauptsaison
- 336041 Anträge
Aktualisierte Einkommenskriterien und Behindertenregelungen
Die Ausgabe 2026-2027 des Programms enthält überarbeitete finanzielle Grenzen, um den Zugang für Haushalte und bestimmte soziale Gruppen zu erweitern. Für alleinstehende Antragsteller ohne Kinder wurde die Einkommensgrenze von 19.000 € auf 21.000 € angehoben, wodurch sich der berechtigte Personenkreis vergrößert. Für Verheiratete ohne Kinder stieg die Grenze von 31.000 € auf 33.000 €. Für Alleinerziehende und Familien mit mehr als vier Kindern erhöhen sich die Grenzen um 5.000 € pro Kind ohne Obergrenze, was den Kreis der möglichen Begünstigten erweitert. Zudem wurden sämtliche Einkommensbeschränkungen für Menschen mit Behinderungen vollständig aufgehoben, sodass diese uneingeschränkten Zugang zum Programm haben. Begünstigte aller Kategorien mit vier oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern erhalten nach der Ziehung einen zusätzlichen Zuschuss von 50 € pro Kind.
- Singles (bisher)
- 19000 €
- Singles (2026–2027)
- 21000 €
- Verheiratete ohne Kinder (bisher)
- 31000 €
- Verheiratete ohne Kinder (2026–2027)
- 33000 €
Wirtschaftliche Ziele und saisonale Mittelverteilung
Über die Verbraucherentlastung hinaus fungiert die Initiative als gezieltes regionales Entwicklungsinstrument, das die wirtschaftliche Aktivität in ruhigeren Zeiten ankurbeln soll. Das Ministerium hat 70 % der gesamten Finanzmittel des Programms direkt der Nebensaison zugewiesen, was der hohen Zahl von Anträgen für diese Zeit entspricht. Diese finanzielle Verteilung zielt darauf ab, das Beschäftigungsniveau zu halten und den Cashflow kleiner und mittlerer Tourismusunternehmen außerhalb der geschäftigen Sommermonate zu stabilisieren. Das Tourismusministerium erläuterte die strukturellen Prioritäten hinter dem Subventionsrahmen in einer offiziellen Mitteilung:
Das Programm ist ein wichtiges regionales Entwicklungsinstrument mit starkem sozialen Charakter. Es unterstützt gleichzeitig den Inlandstourismus, kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigung und lokale Wirtschaft in ganz Griechenland. Die Lenkung von Ressourcen in Zeiten und Gebiete mit geringerem Tourismusaufkommen stärkt die Unternehmensrentabilität und trägt zu einer ausgewogenen Tourismusentwicklung bei.
Durch die Lenkung subventionierter Nachfrage in regionale Ziele im Herbst und Winter will das Programm eine ausgewogene Wirtschaftstätigkeit in den griechischen Präfekturen fördern.
Begünstigtenziehung und digitale Kartenausgabe
Nach Abschluss der Antragsphase geht das Programm direkt in die Auswahl- und Prüfungsphase über. Die Begünstigten werden per automatischer Losziehung aus jeder berechtigten Kategorie ermittelt. Die Verwaltungsbehörden sind damit beauftragt, alle Prüfungen und operativen Abläufe unverzüglich abzuschließen. Das Tourismusministerium plant, alle immateriellen Digitalkarten bis Anfang September 2026 zu aktivieren. Nach der Gutschrift können die Begünstigten ihre digitalen Gutscheine auf mobilen Geräten für Übernachtungen in teilnehmenden Hotels, Pensionen und Unterkünften im ganzen Land nutzen.


