
Griechenland schließt erste Zahlung von 150 Euro Kindergeld ab – 33.000 Familien gehen aufgrund von IBAN-Fehlern leer aus
Die erste Hauptrate der einmaligen griechischen Kindergeldzahlung in Höhe von 150 Euro pro Kind erreichte am 30. Juni 947.609 Familien, aber 33.351 Steuer-IDs wurden aufgrund fehlender oder falscher Bankdaten blockiert, und Familien mit Neugeborenen müssen bis August warten.
Erste Zahlung abgeschlossen
Die griechische unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (ΑΑΔΕ) und das Ministerium für Nationalwirtschaft und Finanzen schlossen die erste Auszahlung des außerordentlichen Kindergeldes in Höhe von 150 Euro pro Kind am 30. Juni 2026 ab. Die Zahlung umfasste 947.609 Begünstigte für 1.525.188 unterhaltsberechtigte Kinder mit einer Gesamtauszahlung von 219.737.550 Euro. Die Leistung erfolgt automatisch, ohne dass ein Antrag erforderlich ist, und wurde auf der Grundlage der Einkommensteuererklärungen für 2024 berechnet, wie sie Ende Mai 2026 vorlagen.
Die 150 Euro sind kein Allheilmittel, aber sie sind eine Unterstützung, die einer Familie helfen kann, etwas leichter durch den Monat zu kommen.
Warum einige die Hälfte oder gar nichts erhielten
Nicht jeder anspruchsberechtigte Elternteil sah den vollen Betrag. Die ΑΑΔΕ identifizierte 33.351 Steuerregistrierungsnummern (AFM), bei denen entweder keine IBAN angegeben oder die angegebene IBAN falsch war. Diese Begünstigten erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung, ihre Bankdaten zu aktualisieren, damit sie in einem späteren Zahlungszyklus berücksichtigt werden können. Andere erhielten nur 75 Euro pro Kind, da die Leistung bei getrennten Steuererklärungen der Eltern für gemeinsame Kinder hälftig aufgeteilt wird. Bei gemeinsamen Steuererklärungen erhält der als Steuerschuldner aufgeführte Ehepartner den vollen Betrag.
Einkommensgrenzen
Die Leistung ist einkommensabhängig. Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner liegt die Gesamteinkommensgrenze der Familie bei 40.000 Euro für das erste Kind und steigt um 5.000 Euro für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind (45.000 Euro für zwei Kinder, 50.000 Euro für drei). Alleinerziehende Familien haben eine etwas niedrigere Einstiegsschwelle von 39.000 Euro, die ebenfalls um 5.000 Euro pro weiterem Kind steigt. Als Einkommen gelten alle steuerpflichtigen, befreiten, tatsächlichen und fiktiven Familieneinkünfte.
- Verheiratet, 1 Kind
- 40000 €
- Verheiratet, 2 Kinder
- 45000 €
- Verheiratet, 3 Kinder
- 50000 €
- Alleinerziehend, 1 Kind
- 39000 €
- Alleinerziehend, 2 Kinder
- 44000 €
- Alleinerziehend, 3 Kinder
- 49000 €
Was kommt als Nächstes für Neugeborene
Familien mit Kindern, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Juli 2026 geboren wurden, werden von der Juni-Zahlung nicht erfasst. Eine ergänzende Auszahlung erfolgt bis zum 31. August 2026, sofern die erforderlichen Steuererklärungen vollständig vorliegen. Für Kinder, die 2026 geboren wurden und noch keine AFM haben, müssen die Eltern bis zum 10. August 2026 eine solche beantragen, um die Leistung zu erhalten.
- Erste Hauptzahlung für 947.609 Begünstigte abgeschlossen
- Frist zur Beantragung einer AFM für 2026 geborene Kinder
- Ergänzungszahlung für Kinder geboren 2025–2026


