
Griechenland legt Gesetzentwurf zur betrieblichen Altersvorsorge vor: offene Fonds, niedrigere Steuern beim Renteneintrittsalter und volle Übertragbarkeit
Der vom Arbeitsministerium am 28. Juli dem Parlament vorgelegte Gesetzentwurf schafft offene betriebliche Pensionsfonds, die auch kleineren Unternehmen und Selbstständigen zugänglich sind, und überarbeitet die steuerliche Behandlung von Zusatzrentenleistungen, sodass die Sätze vom Renteneintrittsalter des Sparers und nicht von den Beitragsjahren abhängen.
Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der zweiten Säule
Das griechische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat am 28. Juli einen Gesetzentwurf eingereicht, der die betriebliche Altersvorsorge reformiert. Der Gesetzesentwurf mit dem Titel „Stärkung der betrieblichen Versicherung: mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Unternehmen, Erweiterung der Wahlmöglichkeiten für die zusätzliche Altersvorsorge“ ist die umfassendste Aktualisierung der zweiten Säule seit Jahren. Er wurde nach einer 15-tägigen öffentlichen Konsultation eingereicht, die 130 Kommentare hervorbrachte, und die parlamentarische Prüfung soll sofort beginnen. Die Arbeitsministerin Niki Kerameos bezeichnete die Maßnahme als einen Weg, den zusätzlichen Altersschutz einfacher, funktionaler und attraktiver für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gestalten.
Die Stärkung der betrieblichen Versicherung ist eine wichtige Reform, die die Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Unternehmen erweitert. Mit dem von uns im Parlament eingebrachten Gesetzentwurf schaffen wir einen moderneren, funktionaleren und zuverlässigeren Rahmen für den zusätzlichen Rentenschutz. Wir geben den Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten, ihre Rentenaussichten zu stärken, und gleichzeitig geben wir den Unternehmen ein stärkeres Instrument an die Hand, um Personal anzuziehen und zu binden. Es ist eine Reform mit Vorteilen für die Versicherten, die Unternehmen und die griechische Wirtschaft als Ganzes.
Offene Fonds öffnen die Tür für kleine Unternehmen und Freiberufler
Das Kernstück der Reform ist die Schaffung offener betrieblicher Versorgungskassen (TEA) und offener Gruppenversicherungsprodukte für die betriebliche Altersvorsorge (OAPES). Bisher konnten nur große Unternehmensgruppen oder Branchenorganisationen den administrativen und organisatorischen Aufwand für die Einrichtung eines eigenständigen Fonds stemmen. Nach dem neuen Modell gründet ein kleines oder mittleres Unternehmen keinen eigenen Fonds, sondern schließt lediglich eine Vereinbarung mit einer lizenzierten offenen TEA, die dann die Beiträge, die Anlagestrategie, die Mitgliederinformationen und die Einhaltung der Vorschriften unter der Aufsicht der Bank von Griechenland verwaltet. Das Teilnahmerecht ist nicht durch die Anzahl der Mitarbeiter eingeschränkt.
Ziel ist es, die rund 10.500 Hotelbetriebe und 150.000 Hotelangestellten zu erreichen, die bereits starkes Interesse gezeigt haben. Ihr Branchenfonds, Teil des 2025 von den Sozialpartnern unterzeichneten Tarifvertrags, befindet sich in der letzten Genehmigungsphase und wäre bei seiner Einführung der größte betriebliche Fonds des Landes.
Ein neues Steuersystem in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter
Der Gesetzentwurf führt eine gesonderte steuerliche Behandlung für freiwillige Betriebsrenten ein. Anstatt die Leistungen nach der Anzahl der Beitragsjahre zu besteuern, richtet sich der Steuersatz nach dem Alter, in dem der Sparer die Leistungen bezieht. Für diejenigen, die zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr mit dem Bezug von Leistungen beginnen, beträgt die Steuer 5 % auf laufende Zahlungen und 10 % auf Einmalzahlungen. Nach dem 67. Geburtstag halbieren sich die Sätze: 2,5 % auf laufende Zahlungen und 5 % auf Einmalzahlungen.
- Alter 62-67 (Einmalzahlung)
- 10 %
- Alter 62-67 (laufend)
- 5 %
- Über 67 (Einmalzahlung)
- 5 %
- Über 67 (laufend)
- 2.5 %
In einem praktischen Beispiel aus den Begleitdokumenten zahlt ein 64-Jähriger, der eine Einmalzahlung von 20.000 € abhebt, 2.000 € Steuern und erhält netto 18.000 €. Derselbe Sparer, der eine monatliche Rente von 500 € wählt, zahlt jeden Monat 25 € und erhält netto 475 €. Wer jedoch vor dem 62. Lebensjahr auszahlt, ohne bereits aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem in Rente gegangen zu sein, wird mit dem vollen Betrag nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert, nicht mit den niedrigen Pauschalsteuersätzen.
Auch die Beiträge werden großzügiger gestaltet. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu betrieblichen Altersvorsorgeplänen werden zu 100 % steuerlich absetzbar. Die jährliche Obergrenze steigt deutlich: 35.000 € für Selbstständige und 35 % des Jahreseinkommens für Arbeitnehmer. Dies ersetzt eine niedrigere, restriktivere Obergrenze und beseitigt die bisherige Benachteiligung für Arbeitnehmer, die erst in höherem Alter einem Fonds beigetreten sind.
Volle Übertragbarkeit und einheitliche Aufsicht
Alle erworbenen Rechte werden vollständig übertragbar. Eine versicherte Person, die den Arbeitgeber oder die Branche wechselt, verliert keine Leistungen – eine Schutzmaßnahme zur Unterstützung der Arbeitsmobilität. Das gesamte betriebliche System (sowohl TEA als auch OAPES) wird unter einem einheitlichen Rahmen von der Bank von Griechenland reguliert, mit gleichen Verpflichtungen und Anreizen für alle Anbieter.
Enger Sommerzeitplan
Das Parlament wird den Gesetzentwurf aufgrund der Augustpause in einem komprimierten Zeitplan beraten. Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten beginnt seine Prüfung am Donnerstag, dem 30. Juli, und die Anhörungen ausgewählter Interessengruppen beginnen am nächsten Tag, dem 31. Juli. Die Regierung möchte das Gesetz bis zum 27. August verabschieden, unmittelbar nach Wiederzusammentritt des Parlaments. Wenn diese Frist eingehalten wird, sollten die ersten Auswirkungen der Reform (insbesondere Neuregistrierungen von Fonds) ab September 2026 sichtbar werden.
- Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt
- Ausschuss für soziale Angelegenheiten beginnt Beratung
- Anhörungen der Interessengruppen beginnen
- Zieldatum für die parlamentarische Abstimmung
- Erste Umsetzungen erwartet
