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Wirtschaft·vor 3 Std.

Griechenland öffnet am 15. Juni Antragsplattform für 500-Millionen-Euro-Programm zur Wohnungssanierung, Anträge ab September möglich

Die griechische Regierung startet am 15. Juni die erste Phase des Programms „Renovieren-Vermieten“ und ermöglicht Eigentümern älterer Immobilien, eine Berechtigungsbescheinigung zu erhalten, bevor die vollständige Antragsstellung im September beginnt.

Plattformstart und Zeitplan

Die griechischen Behörden öffnen die Online-Plattform für die erste Phase des Programms „Renovieren-Vermieten“ (Ανακαινίζω-Νοικιάζω) am Montag, den 15. Juni. Die Plattform bleibt bis zum 31. August geöffnet und gibt den Bürgern Zeit, eine Berechtigungsbescheinigung zu erhalten, bevor das formelle Antragsverfahren am 1. September beginnt. Der stellvertretende Minister für Nationalwirtschaft und Finanzen, Nikos Papathanasis, erklärte, dass die Anträge stufenweise geöffnet werden, wobei zunächst niedrigere Fördersummen priorisiert werden.

Zuerst beginnen wir mit Anträgen für niedrigere Fördersummen. Dann gehen wir zu einer Förderung von rund 25.000 Euro über und dann zu Anträgen für rund 36.000 Euro. Es wird schrittweise erfolgen, damit die Genehmigung für diejenigen, die niedrigere Beträge beantragen, sofort beginnen kann und die Renovierungen schneller voranschreiten können.

Programmumfang und Finanzierung

Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von rund 500 Millionen Euro, das aus Mitteln von 14 verschiedenen Programmen des NSRF 2021-2027 gesichert ist. Es richtet sich an bis zu 20.000 Wohnungen mit einer maximalen Wohnfläche von 120 Quadratmetern, die vor 1990 gebaut wurden. Die Förderung beträgt bis zu 300 Euro pro Quadratmeter, gedeckelt auf 36.000 Euro pro Wohneinheit. Der Fördersatz kann je nach familiärer Situation des Begünstigten 90 % bis 95 % erreichen, mit zusätzlicher Unterstützung für jedes Kind. Rund 80 % des Budgets sind für Reparaturen vorgesehen, der Rest für energetische Modernisierungen.

Am 15. Juni öffnet die Plattform für das neue 'Renovieren-Vermieten'. Wir geben bis zu 300 Euro pro Quadratmeter und bis zu 36.000 Euro, damit alte und geschlossene Wohnungen renoviert und zur langfristigen Vermietung bereitgestellt werden können. Mehr renovierte Wohnungen bedeuten mehr verfügbaren Wohnraum für die Bürger und neue Einkommen für die Eigentümer.

Förderfähige Immobilien und Begünstigte

Das Programm umfasst zwei Kategorien von Immobilien: geschlossene Wohnungen, die in den Jahren 2024–2025 im Wesentlichen ungenutzt blieben und nach der Renovierung entweder vom Eigentümer selbst genutzt oder langfristig vermietet werden sollen, sowie offene Wohnungen, die bereits als Hauptwohnsitz genutzt werden und einer Renovierung bedürfen. Begünstigte müssen natürliche Personen sein, die bestimmte Einkommenskriterien erfüllen. Die maximalen Einkommensgrenzen liegen bei 25.000 Euro für Alleinstehende, 35.000 Euro für Paare (verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft) mit einem Zuschlag von 5.000 Euro pro Kind und 39.000 Euro für Alleinerziehende mit einem Zuschlag von 5.000 Euro für jedes weitere Kind nach dem ersten.

Renovierungsumfang und Bedingungen

Zu den förderfähigen Arbeiten zählen über energetische Modernisierungen hinaus auch Fensteraustausch, Küchenrenovierung und Bodenbelagsarbeiten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Eigentümer die renovierte Immobilie entweder für mindestens fünf Jahre vermieten oder für denselben Zeitraum als ihren Hauptwohnsitz nutzen. Antragsteller müssen außerdem vor der Antragstellung im September einen Energieausweis vorlegen. Höhere Fördersätze sind für schutzbedürftige Gruppen vorgesehen, darunter Menschen mit Behinderungen, Familien mit drei oder mehr Kindern, Alleinerziehende, junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren sowie Immobilien in Berg- oder Inselregionen.

Verwandtes Programm

Ein paralleles Programm namens „Renovieren“ für den Eigennutzungsfall wird in etwa zwei Monaten starten und richtet sich an ältere Wohnungen, die bereits als Hauptwohnsitz genutzt werden oder genutzt werden sollen. Die Ministerin für sozialen Zusammenhalt und Familie, Domna Michailidou, bestätigte den Zeitplan in einem Fernsehinterview auf SKAI.

Einführung des Renovieren-Vermieten-Programms
  1. Berechtigungsplattform öffnet für die erste Phase
  2. Berechtigungsplattform schließt
  3. Beginn der Antragstellung für das vollständige Verfahren, beginnend mit niedrigeren Fördersummen
  4. Erwarteter Start des parallelen Programms „Renovieren“ für Eigennutzung (ca. zwei Monate nach dem 15. Juni)
Athen

4 Quellen

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