
Spanische Regierung verurteilt 'willkürliches' Reiseverbot für Ehefrau des Premiers beim NATO-Gipfel und betont null Fluchtrisiko
Justizminister Félix Bolaños warf einem Vertretungsrichter eine 'willkürliche' Unterscheidung vor, nachdem Begoña Gómez vom NATO-Gipfel in Ankara ausgeschlossen, aber zur Teilnahme an der Abschlussfeier ihrer Tochter in London berechtigt wurde.
Die gerichtliche Entscheidung
Richter Antonio Viejo, der den urlaubenden Ermittlungsrichter Juan Carlos Peinado vertrat, entschied am 6. Juli, dass Begoña Gómez, die Ehefrau von Premierminister Pedro Sánchez, vom 8. bis 10. Juli zur Abschlussfeier ihrer Tochter nach London reisen darf, ihren Mann jedoch nicht zum NATO-Gipfel in Ankara begleiten kann. Der Richter argumentierte, dass die Türkei 'nicht zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union gehört' und dass Gómez auf dem Gipfel keine aktive Rolle spielt, während das Vereinigte Königreich auch nach dem Brexit eine gute justizielle Zusammenarbeit bietet. Das Urteil bestätigt die zuvor von Peinado verhängten Sicherungsmaßnahmen: Einzug ihres Passes und die Auflage, sich alle zwei Wochen bei Gericht zu melden.
Reaktion der Regierung
Vom Pressesaal der Moncloa aus nach der Kabinettssitzung bezeichnete Bolaños die Maßnahmen als 'einfach und völlig unnötig' und nannte die Unterscheidung zwischen Ankara und London 'willkürlich'. Er betonte, dass weder das Vereinigte Königreich noch die Türkei Teil des EU-Justizraums seien, Spanien jedoch mit beiden Ländern eine 'außergewöhnliche justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit' unterhalte. Der Minister enthüllte, dass er vor Wochen den türkischen Justizminister in Madrid getroffen habe und in den kommenden Monaten einen Gegenbesuch plane.
Da das Risiko gleich null ist, sind die Sicherungsmaßnahmen, wie die Rechtsgemeinschaft festgestellt hat und ich mich mit allen rechtlichen Argumenten anschließe, einfach und völlig unnötig.
Debatte um Fluchtrisiko
Das Kernargument der Regierung ist, dass Gómez ein 'Nullrisiko' darstellt, sich der Justiz zu entziehen, da sie ständig von Polizeibeamten umgeben ist. Bolaños bestand darauf, dass Sicherungsmaßnahmen ein echtes Fluchtrisiko voraussetzen, das seiner Aussage nach nicht besteht. Der Magistrat Joaquim Bosch, der sich im Fernsehen äußerte, stellte die Verhältnismäßigkeit in Frage: Wenn keine ernsthafte Fluchtgefahr bestehe, wäre jede Einschränkung von Grundrechten unverhältnismäßig. Er wies darauf hin, dass Angeklagten in anderen Verfahren, denen Jahre Haft drohen, der Pass nicht abgenommen wurde.
Besteht wirklich eine ernsthafte Wahrscheinlichkeit, dass Begoña Gómez fliehen könnte? Wenn nicht, wäre jede Einschränkung ihrer Rechte unverhältnismäßig.
Politische Folgen und Misstrauen in die Justiz
Der Streit entfaltet sich vor dem Hintergrund des schwindenden Vertrauens in die Justiz. Eine aktuelle CIS-Umfrage ergab, dass neun von zehn Spaniern glauben, dass das Justizsystem Politiker nicht gleich behandelt, und 77% bezweifeln seine Unparteilichkeit in parteibezogenen Angelegenheiten. Der Kolumnist Juan Soto Ivars machte die Regierung und ihre verbündeten Medien für die Schüren von Misstrauen verantwortlich, während Bolaños argumentierte, dass eine kleine Anzahl 'unverständlicher' Urteile einiger Richter das öffentliche Misstrauen schüre. Er forderte zudem eine Regulierung des Instruments der Popularklage, um dessen 'unlautere' und 'antidemokratische' Nutzung durch rechtsextreme Organisationen wie Hazte Oír zu verhindern.
- Glauben, dass die Justiz Politiker nicht gleich behandelt
- 90 %
- Bezweifeln Unparteilichkeit in parteibezogenen Angelegenheiten
- 77 %
Nächste Schritte
Gómez hat gegen die Sicherungsmaßnahmen Berufung eingelegt, und Regierungskreise teilten der ABC mit, dass sie zuversichtlich seien, dass das Provinzgericht sie bei einer für den 13. Juli anberaumten Anhörung aufheben werde. Der NATO-Gipfel findet ohne sie statt; Sánchez traf am Dienstagabend in Ankara ein. Die Reise nach London bleibt für den 8.–10. Juli genehmigt.
- Richter Peinado entzieht Gómez den Pass und ordnet zweiwöchentliche Meldepflicht an.
- Vertretungsrichter Viejo lehnt Ankara-Reise ab, genehmigt London-Reise.
- Sánchez trifft in Ankara ohne Gómez ein; Bolaños kritisiert Urteil.
- Gómez reist nach London zur Abschlussfeier ihrer Tochter (bis 10. Juli).
- Anhörung vor dem Provinzgericht zur Berufung gegen die Sicherungsmaßnahmen.


