KI-generiert·Mehr erfahren
© Der Tagesspiegel
Lokal·vor 1 Std.

Berliner Gericht entscheidet: Görlitzer Park muss nachts geöffnet bleiben – Schlag gegen Anti-Kriminalitäts-Kurs des Senats

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks vorläufig aufgehoben und befunden, dass der Senat für die Anordnung nicht zuständig war. Das Urteil ist ein Sieg für die Initiative „Görli zaunfrei“, die am Montagabend im Park feierte.

Ein plötzlicher Sieg für Parkbefürworter

Dutzende Menschen versammelten sich am Montagabend im Berliner Görlitzer Park, um einen Gerichtsbeschluss zu feiern, wonach der Park vorerst nachts geöffnet bleiben muss. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, dass die Allgemeinverfügung des Senats zur Festlegung fester Schließzeiten formell rechtswidrig war. Die Senatsumweltverwaltung hatte bereits angekündigt, dass der Park in der Nacht zum Montag nicht abgeschlossen werde. Die Feierlichkeiten umfassten Musik und Getränke.

Wir haben vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Heute Party im Görli, 20 Uhr in der Kuhle!

Görli zaunfrei

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine endgültige Entscheidung wird später im Hauptverfahren folgen. Die Senatsverwaltung kann gegen den Eilbeschluss noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.

Die rechtliche Begründung

Im Kern der Gerichtsentscheidung steht eine Zuständigkeitsfrage. Die Richter befanden, dass der Senat nicht die zuständige Behörde für den Schließungsbefehl war. Vielmehr liegt diese Verantwortung beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Das Gericht stellte fest, dass eine Rechtsänderung erst im Juli 2024 geschaffen wurde, was zu spät sei, um das Vorgehen des Senats nachträglich zu legitimieren.

Das Gericht deutete jedoch an, dass der Senat einen neuen Versuch mit einem rechtlichen Interventionsverfahren unternehmen könnte, um den Bezirk zu überstimmen. Dies würde einen Verständigungsversuch und gegebenenfalls die Anrufung eines neu geschaffenen Schiedsgremiums erfordern. Das Gericht schlug vor, der Senat könne sich auf „die öffentliche Diskussion und die über die Grenzen Berlins hinausreichende mediale Berichterstattung über das Kriminalitätsproblem im und um den Görlitzer Park" berufen.

Der umstrittene Zaun

Nach jahrelanger Debatte wurde der Park vollständig eingezäunt und seit Anfang März jeden Abend um 22 oder 23 Uhr geschlossen. Senat und Polizei wollten damit den Drogenhandel und die damit verbundene Gewaltkriminalität eindämmen. Die neu errichteten Zaunabschnitte und Eingangstore mit Drehkreuzen kosteten nach Angaben des Senats fast 1,8 Millionen Euro. Sechzehn Eingangstore wurden errichtet.

Zeitleiste des Streits um die Schließung des Görlitzer Parks
  1. Der Berliner Senat (CDU/SPD) beschließt, den Görlitzer Park einzuzäunen und nachts zu schließen, um den Drogenhandel einzudämmen.
  2. Eine Rechtsänderung schafft die Möglichkeit für den Senat, die Bezirkszuständigkeit zu überstimmen; das Gericht stellt später fest, dass dies zu spät kam.
  3. Der Senat erlässt eine Allgemeinverfügung zur Festlegung fester nächtlicher Schließzeiten für den Park.
  4. Die nächtlichen Schließungen beginnen. Der Park wird täglich um 22 oder 23 Uhr abgeschlossen. 16 Tore werden errichtet, Kosten fast 1,8 Millionen Euro.
  5. Fünf Anwohner und das Bündnis 'Görli zaunfrei' reichen Klage gegen die Schließungsverfügung ein.
  6. Die Demonstration 'Revolutionärer 1. Mai' protestiert gegen den Zaun; für diesen Tag wird eine Ausnahme von der Schließung gewährt.
  7. Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet im Eilverfahren, dass die Schließung formell rechtswidrig ist. Der Park wird nachts wieder geöffnet.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte sich gegen die Schließung ausgesprochen. Es gab auch heftige Proteste aus der linken Szene, bei denen immer wieder Zaunelemente gestohlen wurden. Am 1. Mai zog die Demonstration „Revolutionärer 1. Mai" am Park entlang, um gegen die nächtliche Schließung zu protestieren.

Die Argumente der Kläger

Die fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei", die Mitte März Klage eingereicht hatten, führten durch ihren Anwalt David Werdermann vier Hauptargumente an. Erstens sei der Senat nicht für die Grünanlage des Bezirks zuständig. Zweitens gebe es keine konkreten Zahlen für die polizeiliche Einstufung des Parks als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort. Drittens betreffe die Nachtsperre nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil die Kriminalität sich lediglich verlagere.

Nach Angaben von Anwohnern, die in der Klage zitiert werden, sei diese Verlagerung seit Beginn der Schließung bereits zu beobachten. Obdachlose schliefen in benachbarten Wohnhäusern, und Drogenabhängige nutzten Treppenhäuser.

Wie es weitergeht

Die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt erklärte, sie prüfe, ob sie Rechtsmittel einlege. Eine wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen der Schließung sei nach dem Sommer geplant. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht, das eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Schließung treffen wird, ist noch anhängig. Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geht rechtlich gegen das Vorgehen des Senats vor, war jedoch 2024 mit einem eigenen Eilverfahren erfolglos.

Berlin

8 Quellen

Pollar Weekly abonnieren

Die Woche in Nachrichten, jeden Freitag. Kostenlos.

Kostenlos. Kein Tracking, keine Werbung. Jederzeit abbestellbar.

Mehr aus Politik & Wirtschaft
Beirut · Burg Beaufort · Washington, D.C.