Spaniens Oberster Gerichtshof verbietet „heiße Rückführungen“ von Migranten auf See vor Ceuta und Melilla
Der spanische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Migranten, die auf dem Seeweg beim Versuch aufgegriffen werden, nach Ceuta oder Melilla zu schwimmen, nicht summarisch nach Marokko zurückgeschickt werden dürfen, sondern nach den üblichen Einwanderungsverfahren behandelt werden müssen.
Das Urteil bestätigt, dass das besondere Grenzrückweisungsregime, bekannt als „devoluciones en caliente“, nur dann anwendbar ist, wenn Migranten versuchen, die landseitigen Grenzsicherungselemente zu überwinden, nicht jedoch, wenn sie im Wasser aufgegriffen werden. Der Fall betraf einen algerischen Mann, der am 14. November 2024 auf See aufgegriffen wurde, als er mit zwei weiteren Personen versuchte, nach Ceuta zu schwimmen, und den marokkanischen Behörden übergeben wurde. Untergeordnete Gerichte hatten dem Mann bereits recht gegeben, außer bei seiner Forderung auf 6.000 Euro Schmerzensgeld. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs schafft einen bindenden Rechtspräzedenzfall.


