
Warschauer Gericht ebnet Weg für Aufstandsmarsch als regelmäßige Veranstaltung und hebt Ablehnung des Woiwoden auf
Das Warschauer Bezirksgericht hob am 24. Juli 2026 die Entscheidung des Masowischen Woiwoden auf und ebnete damit den Weg für den jährlichen Warschauer Aufstandsmarsch als zyklische Versammlung am 1. August.
Gericht hebt Verwaltungsablehnung auf
Das Warschauer Bezirksgericht entschied am 24. Juli 2026 zugunsten des Vereins Rota Marszu Niepodległości und hob die Weigerung des Masowischen Woiwoden auf, dem diesjährigen Warschauer Aufstandsmarsch den Status einer zyklischen Versammlung zu gewähren. Der Woiwode hatte den Antrag abgelehnt mit der Begründung, die Kontinuität des Organisators sei unterbrochen und daher seien die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Gericht sah dies anders, die schriftliche Urteilsbegründung steht jedoch noch aus.
Wir warten auf den Scan des Urteils mit der Begründung.
Die Begründung des Woiwoden
Die Sprecherin des Woiwoden, Luiza Jurgiel-Żyła, erklärte, dass die Ablehnung ausschließlich auf einer rechtlichen Formalität beruhte: Um den zyklischen Status nach dem Versammlungsgesetz zu erhalten, muss dieselbe Einheit die Versammlung in den vorangegangenen drei Jahren organisiert haben. Im Jahr 2025, obwohl die Veranstaltung unter dem Namen desselben Vereins stattfand, kam der Woiwode zu dem Schluss, dass sich der tatsächliche Organisator geändert habe, wodurch die erforderliche Kontinuität unterbrochen wurde. Sie betonte, dass die Entscheidung nicht den Zweck oder die Durchführung des Marsches selbst betraf.
Grundlage der Ablehnung war ausschließlich die Frage der Wahrung der Identität des Organisators.
Bąkiewicz: Wahrheit und Gerechtigkeit haben gesiegt
Robert Bąkiewicz, Vorsitzender von Rota Marszu Niepodległości und langjährige Figur bei patriotischen Demonstrationen, begrüßte die Entscheidung umgehend in den sozialen Medien. Er bezeichnete die frühere Ablehnung als absurden Versuch, die Versammlung zu blockieren, und führte den Ausgang auf die Unterstützung von Sympathisanten und Spendern zurück, die den Rechtsstreit finanziert hatten.
Die skandalöse Entscheidung des Masowischen Woiwoden wurde aufgehoben! Der absurde Versuch, unsere Versammlung zu blockieren, ist gescheitert. Wahrheit und Gerechtigkeit haben gesiegt!
Bąkiewicz fügte hinzu, dass kein politischer Druck die Polen daran hindern werde, den Helden des Aufstands zu huldigen.
Ein mehrjähriger Rechtsstreit
Der rechtliche Status des Warschauer Aufstandsmarsches ist seit mehreren Jahren umstritten. Im Juni 2023 hob der Oberste Gerichtshof frühere Entscheidungen Warschauer Gerichte auf, die den zyklischen Status verweigert hatten, und stellte die damalige Entscheidung des Woiwoden, die ihn gewährte, wieder her. Zuvor, im Juli 2022, hatte das Warschauer Berufungsgericht Beschwerden der Organisatoren, des Woiwoden und der Regionalstaatsanwaltschaft gegen die Ablehnung zyklischer Versammlungen durch ein untergeordnetes Gericht abgewiesen. Der Verein hatte eine Genehmigung für die Jahre 2022–2024 erhalten, aber der Warschauer Bürgermeister Rafał Trzaskowski legte damals gegen die Entscheidung des Woiwoden Berufung ein. Das aktuelle Urteil fügt dieser Kette von Rechtsstreitigkeiten ein weiteres Kapitel hinzu.
- Das Warschauer Berufungsgericht weist Beschwerden der Organisatoren, des Woiwoden und der Staatsanwaltschaft zurück und bestätigt die Ablehnung der zyklischen Versammlungen durch ein untergeordnetes Gericht.
- Der Oberste Gerichtshof hebt die Entscheidungen der Warschauer Gerichte auf und stellt die frühere Genehmigung des Woiwoden für den zyklischen Status wieder her.
- Das Warschauer Bezirksgericht hebt die Weigerung des Masowischen Woiwoden auf, der Ausgabe 2026 den zyklischen Status zu gewähren.
Was am 1. August passiert
Der Marsch wird ungeachtet dessen stattfinden. Die Teilnehmer versammeln sich um 17:00 Uhr, der symbolischen 'W'-Stunde, am Rondo Dmowskiego und ziehen dann durch die Straßen der Innenstadt, um den Aufständischen zu ehren. Ob die Veranstaltung letztendlich als zyklische Versammlung oder nach einem anderen Verfahren angemeldet wird, hängt von der schriftlichen Begründung des Bezirksgerichtsurteils ab, auf die die Organisatoren und Behörden nun warten.


