
Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Influencer auf, der Feuerwerksrakete in Berliner Wohnung abfeuerte
Der Bundesgerichtshof hat die sechsmonatige Bewährungsstrafe gegen den Influencer Atallah Younes aufgehoben und eine neue Verhandlung in Berlin über einen Feuerwerksraketenangriff an Silvester 2024 angeordnet.
Bundesgerichtshof ordnet neue Verhandlung wegen Vorsatz an
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des palästinensischen Influencers Atallah Younes aufgehoben und entschieden, dass das ursprüngliche Verfahren erhebliche Rechtsfehler hinsichtlich des Vorsatzes enthielt. Im April 2025 hatte das Landgericht Berlin den Angeklagten wegen Sachbeschädigung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, nachdem er eine Feuerwerksrakete in eine Wohnung abgefeuert hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und argumentierte, das Gericht habe unangemessen hohe Hürden für den Vorsatznachweis gesetzt und die schwerwiegenden Risiken der Explosion außer Acht gelassen. Der 5. Strafsenat in Leipzig hob das Urteil auf und verwies den Fall (Az. 5 StR 153/26) zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Berlin zurück.
Die Urteilsgründe weisen Rechtsfehler hinsichtlich des Vorsatzes auf, enthalten unaufgelöste Widersprüche und stellen überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung.
Die Silvesterexplosion in Neukölln
Der Vorfall ereignete sich am 31. Dezember 2024 gegen 18:30 Uhr im Berliner Bezirk Neukölln, wo Younes sich während eines vorübergehenden Aufenthalts aus dem Westjordanland aufhielt. Der 23-Jährige zündete eine handelsübliche Silvesterrakete direkt aus der Hand und zielte in einem 45-Grad-Winkel über die Straße auf mehrstöckige Wohngebäude. Das Projektil durchschlug ein geschlossenes Doppelfenster im dritten Stock und detonierte im Schlafzimmer einer Wohnung. Ein Ehepaar hielt sich zum Zeitpunkt der Explosion im Nebenraum auf; der Mieter konnte ein glimmendes Raketenrest aus dem Fenster werfen. Die Explosion zerstörte Teile der Inneneinrichtung, jedoch wurde keiner der Bewohner körperlich verletzt.
- Younes feuert eine Feuerwerksrakete in eine Wohnung im dritten Stock in Berlin-Neukölln.
- Younes kehrt zur Wohnung zurück, entschuldigt sich beim Bewohner und lädt Videomaterial hoch.
- Polizei nimmt Younes am Flughafen Berlin Brandenburg vor seiner Abreise fest.
- Landgericht Berlin verurteilt Younes zu sechs Monaten auf Bewährung wegen Sachbeschädigung.
- Bundesgerichtshof ordnet aufgrund von Rechtsfehlern bei der Beurteilung des Vorsatzes eine Neuverhandlung an.
Online-Veröffentlichung und Festnahme am Flughafen
Nach der Explosion verließ Younes den Tatort, kehrte jedoch am folgenden Tag zurück, um sich persönlich bei dem Bewohner zu entschuldigen. Er filmte sowohl den Raketenstart als auch seinen anschließenden Besuch in der beschädigten Wohnung und veröffentlichte die Clips mit Hintergrundmusik auf seinem Instagram-Account. Younes betrieb den Social-Media-Kanal mit komödiantischen Alltagsinhalten, um durch Werbepartnerschaften Einnahmen zu erzielen. Das Video, das die in die Wohnung eindringende Rakete zeigte, wurde vor seiner Löschung mehr als sechs Millionen Mal angesehen. Am 4. Januar 2025 nahmen Bundespolizisten Younes am Flughafen Berlin Brandenburg fest, als er versuchte, ins Westjordanland zurückzureisen, und setzten ihn in Untersuchungshaft.
- Forderung der Staatsanwaltschaft
- 24 Monate
- Urteil des Gerichts
- 6 Monate
Umstrittene Rechtsmaßstäbe und Umfang der Neuverhandlung
Im ersten Verfahren im April 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung. Der vorsitzende Richter wies die schwerwiegenderen Anklagepunkte ab, nachdem er die Verteidigungsargumentation akzeptiert hatte, die sich auf das Gutachten eines Brandschutzspezialisten stützte, wonach der Angeklagte vernünftigerweise davon ausgehen konnte, dass Gebäudefenster Feuerwerkskörpern standhalten würden. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass Younes die Gefahr einer Verletzung von Bewohnern nicht bewusst in Kauf genommen habe, und entließ ihn als freien Mann aus dem Gerichtssaal; er verließ Deutschland. Der Bundesgerichtshof wies diese Einschätzung zurück und stellte fest, dass die bevorstehende Neuverhandlung prüfen müsse, ob das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf Wohnfassaden einen bedingten Vorsatz für Gewaltdelikte darstelle.


