
Polnische Pathologin angeklagt: 32 menschliche Föten im Dorfgarten verscharrt
Eine 57-jährige Pathologin ist angeklagt wegen Leichenschändung und illegaler Entsorgung von gefährlichem medizinischem Abfall, nachdem bei Bauarbeiten auf ihrem ehemaligen Grundstück in Lutoryż, Südostpolen, 32 Fötenreste entdeckt wurden.
Entdeckung
Am 11. Juni stießen Bauarbeiter bei Ausschachtungsarbeiten auf einem Privatgrundstück im Dorf Lutoryż nahe Rzeszów auf eine große Menge medizinischer Abfälle und menschlicher Überreste. Auf dem rund 5 Ar großen Gelände, einem ehemaligen Garten, wurden tausende Paraffinblöcke und Objektträger sowie ein menschlicher Fötus und weitere Fragmente gefunden, die forensische Experten später als menschlichen Ursprungs bestätigten.
Ermittlungen
Bis Samstag identifizierten forensische Techniker und ein speziell ausgebildeter Leichenspürhund 32 einzelne Fötenreste. Die Polizei des Stadt- und Regionalpräsidiums ermittelt gemeinsam mit dem forensischen Labor unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft und sichert die Spuren. Die Durchsuchung wird voraussichtlich mindestens bis Anfang der Woche andauern. Es wurden auch Fragmente beschädigter Unterlagen geborgen.
Vernehmung der Verdächtigen
Das Grundstück wurde im Februar 2025 von Magdalena H., einer 57-jährigen Pathologin aus Rzeszów, verkauft. Sie war seit 2017 als gerichtlich bestellte Sachverständige auf der Liste des Bezirksgerichts geführt. Sie wurde am 12. Juni festgenommen. Ihre Vernehmung am Samstagvormittag verzögerte sich, weil sie – da sie ihre reguläre Medikation nicht eingenommen hatte – erkrankte; Ärzte erklärten sie später für vernehmungsfähig. Während der Sitzung räumte sie ein, die Föten und medizinischen Abfälle persönlich transportiert und auf dem Grundstück vergraben zu haben.
Die Beschuldigte sagte nicht, ob sie sich schuldig bekennt, legte aber Erklärungen ab, aus denen hervorgeht, dass sie die menschlichen Föten und andere medizinische Abfälle selbst auf ihr Grundstück transportiert und dort vergraben hat.
Rechtliches Verfahren
Die Staatsanwaltschaft legt der Frau einen einzigen Anklagepunkt zur Last, der Leichenschändung (Artikel 262 des Strafgesetzbuchs) und die Ablagerung gefährlicher Abfälle an einem nicht zugelassenen Ort (Artikel 183) vereint. Die Straftaten können mit bis zu 12 Jahren Haft bestraft werden. Die Bezirksstaatsanwaltschaft in Rzeszów hat Untersuchungshaft beantragt und beruft sich auf die Schwere der möglichen Strafe und die Gefahr der Beweismanipulation. Das Gericht muss binnen 24 Stunden entscheiden.
Weiterer Kontext
Die Ermittler betonten, es gebe keine Hinweise auf Mittäter oder weitere Grabstätten. Sie prüfen mehrere Hypothesen, haben aber derzeit keine Anzeichen dafür, dass die Überreste von illegalen Abtreibungen stammen. Die Motive der Frau und die Herkunft des Materials werden noch untersucht.
- Bei Bauarbeiten in Lutoryż werden menschliche Fötenreste und medizinische Abfälle entdeckt.
- Die ehemalige Grundstückseigentümerin, die Pathologin Magdalena H., wird festgenommen.
- Gegen Magdalena H. wird Anklage wegen Leichenschändung und illegaler Abfallentsorgung erhoben; die Staatsanwaltschaft beantragt Untersuchungshaft.


