
EuGH erlaubt Saldenabrechnung bei polnischen Schweizer-Franken-Kreditfällen
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 10. September 2026, dass nationale Gerichte Forderungen zwischen Banken und Kreditnehmern in strittigen Schweizer-Franken-Hypothekenfällen verrechnen und nur den Nettodifferenzbetrag zusprechen dürfen, sofern das polnische Recht dies zulässt.
Das Urteil zur gegenseitigen Abrechnung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 10. September 2026 in der Rechtssache C-510/25 (Adazik) sein Urteil verkündet und damit Vorlagefragen des Bezirksgerichts Warschau beantwortet. Der Rechtsstreit betraf einen auf Schweizer Franken indexierten Hypothekarkredit, der 2005 abgeschlossen und 2015 vorzeitig zurückgezahlt wurde, woraufhin die Kreditnehmer aufgrund missbräuchlicher Vertragsklauseln die vollständige Rückerstattung aller gezahlten Raten forderten. Der Luxemburger Gerichtshof stellte fest, dass Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 der EU-Richtlinie 93/13 kein einheitliches Abrechnungsverfahren nach einer Vertragsnichtigkeit vorschreiben. Nationale Gerichte dürfen die Saldenmethode (teoria salda) anwenden, sofern das polnische Recht dies zulässt. Rechtsanwältin Karolina Podlasin merkte an, dass das Zweikonditionenmodell separate Klagen für das gesamte ausgezahlte Kapital und die gezahlten Raten erfordert, während die Saldenmethode den Anspruch auf den Überschuss beschränkt.
- Kreditnehmer schließen einen auf Schweizer Franken indexierten Hypothekarkredit in Polen ab.
- Kreditnehmer zahlen den Kredit vorzeitig zurück, bevor sie eine Rückerstattung fordern.
- EuGH entscheidet, dass EU-Recht die Aufrechnung von Forderungen nach der Saldenmethode erlaubt.
Verbraucherschutz und gerichtliche Bedingungen
Der europäische Gerichtshof legte fest, dass die Anwendung der Saldenmethode die rechtliche Stellung des Verbrauchers nicht verschlechtern oder ihn von der Ausübung seiner Verbraucherrechte abhalten darf. Kreditnehmer behalten das Recht, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen, jedoch nur auf den Überschussbetrag, der über das vom Kreditgeber erhaltene Kapital hinaus gezahlt wurde. Übersteigen die Gesamtrückzahlungen des Verbrauchers nicht das ausgezahlte Kapital, werden keine Verzugszinsen zugesprochen. Nationale Richter können gegenseitige Forderungen nicht ohne Kenntnis des Verbrauchers aufrechnen. Das Gericht muss den Verbraucher über die rechtlichen Folgen der Vertragsnichtigkeit und der Aufrechnung informieren; widerspricht der Verbraucher diesen Folgen nicht, kann das Gericht die Aufrechnung von Amts wegen durchführen. Darüber hinaus bestimmt das polnische Recht, ob bei Kreditauszahlungen und Rückzahlungen in unterschiedlichen Währungen eine einheitliche Abrechnung erfolgt.
Branchenreaktionen und rechtliche Auswirkungen
Der polnische Bankensektor betrachtete die Entscheidung als wichtige Klarstellung für laufende und künftige Verfahren. Tadeusz Białek, Präsident des polnischen Bankenverbands (ZBP), erklärte, dass das Urteil die Vorhersehbarkeit stärkt, indem es Forderungen in einem einzigen Gerichtsverfahren bündelt, was die Rechtskosten für Gerichte, Verbraucher und Kreditgeber senkt und doppelte Gebührenstrukturen für Anwaltskanzleien beendet.
Dies ist ein Ausdruck des gesunden Menschenverstandes, dem der Gerichtshof seit einiger Zeit folgt. Es geht darum, Abrechnungsfragen effizienter zu handhaben. Der EuGH bestätigt auch, dass der Verbraucher im Falle der Vertragsnichtigkeit nur den Überschuss über das ausgezahlte Kapital verlangen kann.
Die PKO Bank Polski stellte fest, dass das Urteil früheren Entscheidungen vom 23. April folgt, indem es bestätigt, dass Verbraucher das erhaltene Kapital zurückzahlen müssen. Anna Cudna-Wagner, Rechtsanwältin bei CMS Cameron McKenna, die die PKO Bank Polski vertritt, hob die praktischen Auswirkungen für die Streitbeilegung hervor.
Besonders wichtig ist, dass die Abrechnung die Leistungen beider Parteien berücksichtigt und eine faire, verhältnismäßige Abwicklung der gegenseitigen Verpflichtungen ermöglicht. Dies ist eine Lösung, die die Vorhersehbarkeit sowohl für Banken als auch für Kunden erhöht.
Die nationalen Gerichte in ganz Polen werden nun prüfen, ob die polnischen Verfahrensregeln eine landesweite Umsetzung der Amtsaufrechnung in laufenden Frankenkreditstreitigkeiten zulassen.


