
EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft: PFAS in Lebensmittelverpackungen verboten, kleine Geschäfte stoppen grenzüberschreitenden Verkauf
Die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung gilt offiziell ab dem 12. August 2026, verbietet PFAS in Lebensmittelverpackungen und erlegt Registrierungspflichten auf, die kleine Einzelhändler aus dem grenzüberschreitenden Versand drängen.
PFAS-Verbot tritt in Kraft
Die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), ein 124-seitiges Dokument mit 71 Artikeln, gilt offiziell ab Mittwoch, dem 12. August 2026. Die Verordnung ersetzt die ursprüngliche Verpackungsrichtlinie von 1994. Die unmittelbarste Änderung ist ein Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmittelverpackungen, die PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) über den neuen EU-weiten Grenzwerten enthalten. Die sogenannten "Ewigkeitschemikalien" wurden verwendet, um Burgerboxen, Gebäckpapiere und andere Take-away-Behälter fett- und wasserabweisend zu machen. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung von PFAS in diesem Segment praktisch ausgeschlossen ist. Bestehende Lagerbestände dürfen noch verkauft werden. Die Chemikalien stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein, einige werden mit Krebs und Leberschäden in Verbindung gebracht.
Kleine Unternehmen stoppen grenzüberschreitenden Versand
Über die PFAS-Regeln hinaus führt die Verordnung die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ein, die selbst die kleinsten Einzelhändler dazu verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie versenden, einen EPR-Vertreter zu benennen, sich in nationalen Herstellerregistern anzumelden und die Verpackungsmengen aufgeschlüsselt nach Materialart zu melden. Die EU definiert Kleinstunternehmen als solche mit weniger als 10 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von 2 Millionen Euro. Tausende kleiner Geschäfte haben auf Instagram angekündigt, dass sie nicht mehr in andere EU-Länder versenden werden. Über 2.600 Beiträge wurden im EU-Rückmeldungsportal eingereicht, viele fordern Anpassungen für kleine Unternehmen.
Sandra, Gründerin des Berliner Designlabels "s.wert design", versandte zuvor Souvenirs, Schreibwaren und Poster in 13 EU-Länder. Sie schätzt die zusätzlichen Kosten auf rund 1.700 Euro und etwa vier Arbeitstage für Registrierungen und Meldungen. Die Registrierung allein für Polen kostet 150 Euro pro Jahr.
Allein für Lieferungen nach Polen kostet die Registrierung 150 Euro pro Jahr. Wenn wir nur ein oder zwei Poster versenden, lohnt es sich nicht mehr.
Sie unterstützt die EU und die Verpackungsreduzierung, bezeichnet die Regeln jedoch als schlecht durchdacht und argumentiert, dass sie kleine Unternehmen benachteiligen, während große Online-Händler solche Kosten mühelos absorbieren. Valentine, eine Schweizer Online-Shop-Besitzerin, die Drucke, Aufkleber, Anstecker und Schmuck verkauft, hat ebenfalls den Versand in die EU eingestellt.
Ich möchte nicht aufhören, an meine Kunden in der EU zu verkaufen. Es fühlt sich schrecklich an, Menschen abweisen zu müssen, die meine Arbeit kaufen wollen.
Branchenkritik und gestaffelte Einführung
Christoph Petri, Leiter der Kreislaufwirtschaft und Umweltpolitik beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), berichtet von täglichen Anfragen von Unternehmen und kritisiert die Komplexität der Verordnung.
In puncto Komplexität ist sie einfach zu unhandlich.
Er plädiert für eine Aussetzung der Umsetzung und verweist auf rechtliche Grauzonen und die Tatsache, dass die Regeln für viele Unternehmen völliges Neuland sind. Die meisten für Verbraucher sichtbaren Änderungen kommen später. Ab Oktober 2026 werden Tee- und Kaffeepads als Verpackungen eingestuft, mit obligatorischer Teilnahme an Sammelsystemen. Ab Februar 2027 müssen Take-away-Betriebe Kunden erlauben, eigene Behälter zu verwenden. Ab Februar 2029 müssen Mehrwegverpackungen deutlich gekennzeichnet werden, und EU-Länder ohne Pfandsysteme müssen solche für Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen einrichten. Ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen so klein wie möglich sein, mit maximal 50 % Leerraum in Versandkartons, und bestimmte Einweg-Plastikverpackungen für frisches Obst und Gemüse werden verboten.
- PPWR tritt offiziell in Kraft; PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen treten in Kraft
- Tee- und Kaffeepads als Verpackungen eingestuft; obligatorische Teilnahme an Sammelsystemen
- Take-away-Betriebe müssen Kunden erlauben, eigene Behälter zu verwenden
- Mehrwegverpackungen müssen deutlich gekennzeichnet werden; Pfandsysteme für Einweg-Plastikflaschen und Dosen erforderlich
- Verpackungen müssen so klein wie möglich sein; max. 50 % Leerraum in Versandkartons; bestimmte Einweg-Plastikverpackungen für Frischprodukte verboten
Abfallreduktionsziele
Im Jahr 2023 erzeugten EU-Bürger laut Eurostat 177,8 kg Verpackungsabfall pro Kopf. Die Verordnung zielt darauf ab, den Verpackungsabfall bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um mindestens 15 % zu reduzieren, jeweils im Vergleich zu 2018. Die Recyclingziele für Kunststoffverpackungen liegen bei 50 % bis 2025 und 55 % bis 2030. Getrennt davon plant der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) eine Plastiksteuer für das kommende Jahr. In der Schweiz gilt die Verordnung nicht automatisch und es gibt keinen allgemeinen EU-Schweiz-Mechanismus, der sie abdeckt, aber Schweizer Firmen, die in die EU exportieren, müssen ihre Verpackungen entsprechend anpassen.
- 2030
- 5 %
- 2035
- 10 %
- 2040
- 15 %


