
Drei in Untersuchungshaft nach tödlicher Messerstecherei in Kallithea – widersprüchliche Aussagen zum Messer
Ein 17-Jähriger, der gestand, am 24. Juni einen 15-Jährigen in Kallithea tödlich erstochen zu haben, wurde am 29. Juni zusammen mit zwei weiteren Angeklagten in Untersuchungshaft genommen. Die übrigen drei Angeklagten wurden unter Auflagen freigelassen, während ein siebter Verdächtiger im Krankenhaus auf eine spätere Anhörung wartet.
Gerichtsentscheidung vom 29. Juni
Drei Jugendliche wurden in Untersuchungshaft genommen, nachdem sie vor einem Untersuchungsrichter und einem Staatsanwalt erschienen waren, während drei andere unter Auflagen freigelassen wurden. Der 17-Jährige, der die Messerstecherei gestanden hatte, wurde als fluchtgefährdet und Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft; das Gericht verhängte dieselbe Maßnahme gegen zwei Mitangeklagte, die eine Beteiligung an dem tödlichen Zusammenstoß bestritten. Die Entscheidungen folgten auf einen Tag der Aussagen, an dem die sechs inhaftierten Jugendlichen, die kurz vor 9 Uhr in den früheren Gerichtskomplex Evelpidon überführt worden waren, ihre Versionen der Ereignisse des vorangegangenen Mittwochabends schilderten.
Der tödliche Zusammenstoß
Nach Polizeiangaben eskalierte ein verbaler Streit zwischen drei Gruppen junger Leute in der Nacht des 24. Juni 2026 zu einer regelrechten Schlägerei. Die Teilnehmer griffen einander mit Messern, Stöcken und Steinen an. Während des Tumults wurde der 15-jährige Opfer erstochen und starb an seinen Verletzungen. Die Behörden haben insgesamt 17 Personen identifiziert, und weitere 18 Eltern Minderjähriger werden wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht angeklagt. Die Ermittlungen wurden von der Unterdirektion zur Bekämpfung organisierter Sportgewalt geführt, die den Vorfall als fanbezogenen Hintergrund einstufte, obwohl mehrere Angeklagte ein vorsätzliches oder Hooligan-Motiv bestritten.
- Tödlicher Zusammenstoß in Kallithea: Ein 15-Jähriger wird erstochen und stirbt.
- Sieben festgenommene Jugendliche werden in den Gerichtskomplex Evelpidon überführt.
- Drei in Untersuchungshaft; drei unter Auflagen freigelassen.
- Krankenhaus-Angeklagter soll vor Jugendermittler erscheinen.
Widersprüchliche Darstellungen zum Messer
Der zentrale Streitpunkt dreht sich um die Frage, wer die Waffe mitgebracht hat. Ein 18-jähriger Freund des Opfers sagte aus, er habe den 17-jährigen Täter das Messer halten sehen.
Ich rief dem Opfer zu, das den Täter verfolgte, dass der 18-Jährige ein Messer hat, es solle umkehren. Das Opfer holte ihn in fünf Metern ein. Ich schaffte es nicht rechtzeitig; ich sah das Opfer blutend zu Boden fallen und begann um Hilfe zu rufen.
Der 17-Jährige gestand, das Opfer erstochen zu haben, behauptete jedoch, es sei ein Unfall gewesen, nachdem das Opfer ihn zuerst angegriffen habe. Er sagte der Polizei, er habe das Messer zur Selbstverteidigung ergriffen.
Ich griff danach, bevor er es wieder ergreifen konnte, um mich zu schützen, ich stand auf, streckte meine Hand mit dem Messer aus, um ihn zu erschrecken … Ich machte einen Schritt nach vorne und er einen, so dass das Messer Kontakt machte und ich ihn irgendwo am Oberbauch verletzte. Ich wollte ihn nicht verletzen, ich dachte, dass ich ihn durch das Ausstrecken meiner Hand mit dem Messer erschrecken würde und er gehen würde.
Ein zweiter 18-jähriger Angeklagter gab an, nur bei einer früheren Auseinandersetzung anwesend gewesen zu sein und sich vor der tödlichen Episode zurückgezogen zu haben.
Die Auseinandersetzungen waren zwei. Beim ersten Zusammenstoß war ich dabei, aber beim zweiten, wo sich der tragische Vorfall ereignete, war ich nicht anwesend. Beim ersten wurde ich auch angegriffen. Ich zog mich zurück und hatte danach keine Beteiligung mehr. Ich habe kein Bild vom zweiten Zusammenstoß und erfuhr später von dem Vorfall.
Anklage und das Sportgewaltgesetz
Den Angeklagten wird je nach Rolle vorsätzliche Tötung, Beteiligung an einer Auseinandersetzung unter Waffeneinsatz mit Todesfolge, gemeinschaftlich und wiederholt begangene gefährliche Körperverletzung sowie illegaler Waffenbesitz und -gebrauch vorgeworfen. Da die Ereignisse unter das Sportgesetz fallen (wegen eines fanbezogenen Hintergrunds), sind die Strafen verschärft. Neben den sieben festgenommenen Jugendlichen werden 18 Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt. Die Angeklagten argumentierten, die Schlägerei sei nicht geplant gewesen und habe keinen organisierten Fancharakter gehabt, doch die Polizei hält an der Darstellung fest, dass frühere Differenzen und Fanrivalitäten die Gewalt auslösten.
Nächste Schritte
Der siebte Festgenommene, der bewacht im Krankenhaus geblieben war, soll am Dienstag, dem 30. Juni, vor dem Jugendermittler erscheinen, um eine Frist für seine Aussage zu beantragen. Weitere Festnahmen wurden nicht bekannt gegeben, aber die Fallakte listet 17 identifizierte Personen auf, was weitere Verfahrensschritte nicht ausschließt.


