
Deutschland verpflichtet Einzelhandel und Gastronomie ab 2027 zu digitalen Zahlungsoptionen
Finanzminister Lars Klingbeil hat Eckpunkte vorgelegt, die Geschäfte, Restaurants und Dienstleister ab 2027 verpflichten, neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption zu akzeptieren.
Neue Regeln für Zahlungen an der Kasse
Deutsche Unternehmen im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor müssen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten. Nach den von Finanzminister Lars Klingbeil vorgelegten Eckpunkten müssen gewerbliche Verkäufer elektronische Zahlungen akzeptieren, wo immer Kunden Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlen. Die Maßnahme beendet die Pflicht zur ausschließlichen Barzahlung in Geschäften, Restaurants, Kiosken und Friseursalons und gibt Käufern die Wahl, mit Karte, Smartphone oder Smartwatch zu bezahlen – unabhängig vom Transaktionsbetrag.
Das Eckpunktepapier des Ministeriums legt das zentrale Ziel für gewerbliche Transaktionen fest:
Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Zahlungsoption anbieten.
Technische Anforderungen und Branchenausnahmen
Im Rahmen des vorgeschlagenen Regelwerks behalten Geschäftsinhaber die Freiheit, das zu installierende digitale Zahlungssystem zu wählen, sofern es mindestens eine europäische Zahlungsmethode umfasst. Verkäufer dürfen keine Mindestkaufbeträge festlegen, etwa eine Mindestausgabe von zehn Euro für die Kartennutzung, und auch keine zusätzlichen Gebühren für Kunden erheben, die bargeldlose Methoden wählen. Bargeld behält seinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel im ganzen Land, sodass physische Euro-Banknoten und -Münzen an jeder gewerblichen Kasse akzeptiert bleiben.
Die Regelung gilt ausschließlich für gewerbliche Unternehmen. Nichtgewerbliche Einrichtungen, darunter Amateursportvereine, gemeinnützige Vereinigungen und Betreiber von Flohmärkten oder Dorffesten, bleiben ausgenommen und können weiterhin nur Bargeld akzeptieren. Das Finanzministerium prüft zudem, ob für bestimmte gewerbliche Fälle spezielle Härtefallregelungen geschaffen werden sollen.
- Bargeldlose Zahlungen
- 55 %
- Bargeld
- 45 %
- Debitkarten
- 26 %
- Mobile Zahlungen
- 10 %
Marktveränderungen und Geschäftskosten
Daten der Bundesbank zeigen, dass bargeldlose Transaktionen im Jahr 2025 55 % aller täglichen Einkäufe in Deutschland ausmachten, verglichen mit 45 % für Bargeld. Debitkarten, vor allem das Girocard-System, machten 26 % der Transaktionen aus, während mobile Zahlungen per Smartphone oder Smartwatch auf 10 % anstiegen. Bargeld wird nach wie vor am häufigsten von älteren Bürgern, Personen mit niedrigerem Einkommen und solchen mit eingeschränktem digitalem Zugang oder gesundheitlichen Einschränkungen genutzt.
- Finanzministerium legt Eckpunkte den Bundesministerien vor
- Geplante Vorlage des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett
- Geplantes Inkrafttreten für Einzelhandel und Dienstleistungssektoren
Die Initiative hat bei kleinen Händlern und Geschäftsbetreibern betriebliche Fragen aufgeworfen. Laut Bundesbank-Zahlen für 2025 kostete die Abwicklung einer Girocard-Zahlung Händler durchschnittlich rund 0,60 € pro Transaktion, also knapp 1 % des Umsatzes, wobei internationale Debit- und Kreditkarten höhere Gebühren verursachen. Die Bedenken der Händler konzentrieren sich auf Geräteleasing, Terminalwartung, Software-Upgrades und feste Netzgebühren, die in die Verbraucherpreise im Einzelhandel einfließen müssen.
Gesetzgebungsfahrplan und Durchsetzungsziele
Der Vorschlag erfüllt eine politische Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien (CDU/CSU) und der SPD. Das Finanzministerium stimmt die Eckpunkte derzeit mit anderen Bundesressorts ab und plant, noch vor Ende 2026 einen formellen Gesetzentwurf in das Bundeskabinett einzubringen.
Über den Verbraucherkomfort hinaus stellt das Ministerium die Anforderung als Mechanismus zur Bekämpfung von Finanzkriminalität dar. Da elektronische Zahlungen automatische Aufzeichnungen erzeugen, argumentiert das Ministerium, dass verpflichtende digitale Zahlungsoptionen die Aufsicht gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche in bargeldintensiven Verbrauchersektoren stärken werden.


