- 16.10.Die Anordnung der Richterin zur Ausweitung des Verfahrens datiert vom 16. Oktober
- 27.10.Drei Mitglieder der Ceuta-Regierung sollen ab 10:00 Uhr aussagen
- 28.10.Drei Beamte der Nationalpolizei sollen aussagen
Stadträte und Polizisten als Zeugen geladen
Richterin María Tardón von der Audiencia Nacional hat drei Mitglieder der Regierung der Stadt Ceuta für den 27. Oktober als Zeugen vorgeladen. Die Anordnung nennt Alberto Ramón Gaitán, Nabila Benzina und Alejandro Ramírez; laut ABC wird sie sie an diesem Tag ab 10:00 Uhr anhören. Am 28. Oktober soll sie laut ABC die Aussagen von drei Beamten der Nationalpolizei aufnehmen, einem Inspektor und zwei Unterinspektoren. Die Vorladungen folgen einem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Anordnung datiert vom 16. Oktober. Die Richterin hat das Verfahren zum Massenansturm von Migranten aus Marokko nach Ceuta am 30. und 31. Juli ausgeweitet.
Dokumente und Aufnahmen angefordert
Tardón hat die Stadtregierung von Ceuta und die Regierungsdelegation aufgefordert, Protokolle, Notizen, E-Mails, Entwürfe von Erklärungen und vorbereitende Unterlagen zu den Sitzungen vom 27., 28. und 30. Juli zu übermitteln. Zeugen haben dem Gericht gesagt, bei diesen Sitzungen sei wiederholt auf die Schwere der Lage hingewiesen, außergewöhnliche Maßnahmen verlangt und rasches Handeln gefordert worden. Die Guardia Civil, die Nationalpolizei, die Regierungsdelegation, die Stadtregierung, die Hafenbehörde, der Generalstabschef der Verteidigung und das Centro de Inteligencia de las Fuerzas Armadas (CIFAS) werden aufgefordert, sämtliches Videomaterial aus Überwachungskameras, Drohnen und Grenzkontrollsystemen ab dem 30. Juli zu übermitteln. Das Gericht verlangt außerdem die Geheimdienst- und Sicherheitsberichte, die das Ceuta-Kommando der Armee zwischen dem 15. Juli und dem 7. August erstellt hat, sowie den Originalbericht zu REW 32, der unter den freigegebenen Dokumenten erscheint. CIFAS wird um Berichte seiner Marokko-Beobachtungsgruppe und um Satellitenbilder der Grenze für denselben Zeitraum vom 15. Juli bis 7. August gebeten.
Frühe Warnungen und ein Informant
Die Richterin versucht zu klären, wer frühzeitige Warnungen erhielt und wer in der Befehlskette entschied, nicht zu handeln. Das Nationale Nachrichtenzentrum (CNI) legte in der Woche des 12. Oktober einen Bericht vor, wonach es frühzeitige Warnungen an die Regierungsdelegation und an die marokkanischen Behörden gerichtet habe. Gonzalo Sanz, Stabschef des Regierungsdelegierten in Ceuta, sagte dem Gericht, in den Tagen zuvor seien Berichte erstellt und die Notwendigkeit zu handeln an die Zentralregierung eskaliert worden. Sanz' Aussage bezieht sich zudem auf eine Person namens Ahmed, die in Benzú lebt und Berichten zufolge vor den Ereignissen Informationen über ungewöhnliche Bewegungen in Castillejos weitergegeben hat. Guardia Civil und Polizei von Ceuta wurden aufgefordert, ihn zu identifizieren und die Beamten zu benennen, die ihn führten; die Richterin will diese Beamten als Zeugen vorladen. In ihrer Anordnung schreibt die Richterin:
„Die Unterlagen werden es ermöglichen, den genauen Inhalt der erteilten Warnungen und die Position jeder beteiligten Institution zu überprüfen.“
Warum das Verfahren ausgeweitet wird
Die Anordnung stellt fest, dass nach den bereits aufgenommenen Aussagen weiterhin Unklarheiten bestehen, was neue Schritte erforderlich mache. Tardón will klären, welche Informationen vor den Ereignissen vorlagen, welche Behörden davon wussten, welche Entscheidungen auf welcher Ebene getroffen wurden und welche operative Reaktion folgte. Sie beschreibt die Ereignisse als von außergewöhnlichem Ausmaß, die das normale Funktionieren der Stadt tiefgreifend beeinträchtigt hätten. Das Gericht fordert zudem offizielle Daten vom 30. Juli zu registrierten Einreisen, Rückführungen, Rettungen, Todesfällen, betreuten Minderjährigen, eingesetztem Personal und mobilisierten Ressourcen. Die Stadtregierung von Ceuta wird um Berichte zu den Auswirkungen auf die öffentlichen Dienste in den Bereichen Sicherheit, Soziales, Bildung, Gesundheit, Wirtschaft und Infrastruktur gebeten, ebenso um den Bericht über die wirtschaftlichen Schäden, den der Stadtpräsident als Zeuge erwähnt hatte. Die Zeugenanhörungen am 27. und 28. Oktober sind die nächsten geplanten Schritte.