
Supermarktbesitzer muss sich erneut wegen Versicherungsbetrugs verantworten, nachdem Brandstiftungsurteil bestätigt wurde
Ein Münchner Gericht wird erneut prüfen, ob ein Supermarktbesitzer seine Versicherung betrügen wollte, als er seinen eigenen Laden in Markt Schwaben in Brand setzte, nachdem das oberste deutsche Gericht eine teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet hat.
Die Wiederaufnahme
Eine andere Kammer des Landgerichts München II wird den Fall am Donnerstag um 10:00 Uhr verhandeln. Das Verfahren beschränkt sich auf den Vorwurf des Versicherungsbetrugs. Die Verurteilung des Mannes wegen versuchten Mordes und Brandstiftung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten ist laut Bundesgerichtshof (BGH) bereits rechtskräftig.
Die ursprüngliche Tat
Der 38-jährige Supermarktbesitzer war hoch verschuldet, und sein Laden in Markt Schwaben im Landkreis Ebersberg hatte bereits seit einiger Zeit Verluste gemacht. Das Gericht befand zuvor, dass er sich mit einem Angestellten verschwor, um das Geschäft durch einen Brand zu zerstören. Der Plan war, dem Eigentümer zu ermöglichen, das insolvente Geschäft zu verlassen, während er das Gesicht wahrte, indem er bei den Gläubigern den Eindruck erweckte, der Brand habe die Insolvenz verursacht.
Der Brand und seine Folgen
Der Brand ereignete sich im Januar 2022 und verursachte einen Schaden von rund zwei Millionen Euro am Gebäude. Vier Personen, die sich in Wohnungen über dem Laden befanden, konnten unverletzt entkommen. Der Angestellte, der die Brandstiftung im Auftrag seines Chefs ausführte, erhielt eine neunjährige Haftstrafe, die ebenfalls rechtskräftig ist.
Der Rechtsstreit
Das Landgericht München II verurteilte den Eigentümer ursprünglich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Der heute 38-Jährige legte Revision beim BGH ein und hatte teilweise Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Landgericht hinsichtlich des Versicherungsbetrugsvorwurfs Rechtsfehler begangen habe. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Eigentümer mit den Versicherungszahlungen einen finanziellen Neuanfang machen wollte.
Was auf dem Spiel steht
Die Wiederaufnahme wird sich auf eine einzige Frage konzentrieren: ob der Mann zum Zeitpunkt der Brandlegung bereits den Versicherungsbetrug geplant hatte. Im Übrigen bleibt das Urteil bestehen.
- Supermarkt in Markt Schwaben durch Brand zerstört, Schaden von rund zwei Millionen Euro.
- Vier Bewohner in Wohnungen über dem Laden entkommen unverletzt.
- Landgericht München II verurteilt Eigentümer zu neuneinhalb Jahren; Angestellter erhält neun Jahre.
- BGH hebt Urteil teilweise auf und ordnet Wiederaufnahme nur wegen Versicherungsbetrugs an.
- Wiederaufnahme beginnt am Landgericht München II, Schwerpunkt: war Versicherungsbetrug vorsätzlich geplant?

