Betrunkener Transporterfahrer blockiert zwei Polizeistreifen bei Neuwied mit 1,88 Promille
Ein Transporterfahrer bei Neuwied übersah am Freitagabend trotz Martinshorn, Blaulicht und Hupe zwei Polizeistreifen auf Einsatzfahrt – mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Einsatzfahrt behindert
Zwei Polizeistreifen waren am Freitagabend bei Neuwied auf Einsatzfahrt, als ihnen ein Kleintransporter den Weg versperrte. Der Fahrer des Transporters blieb über eine längere Strecke direkt vor den Einsatzfahrzeugen. Beide Streifenwagen hatten Blaulicht und Mehrklanghorn eingeschaltet, um den Verkehr zu räumen. Trotz der aktiven Einsatzwarnung gab der Fahrer kein Anzeichen, die herannahenden Polizeifahrzeuge bemerkt zu haben. Die anhaltende Blockade behinderte die Weiterfahrt beider Streifenwagen auf dem Weg zum Einsatzort.
Ignorierte Signale und Verzögerung
Die Beamten in den nachfolgenden Streifenwagen setzten mehrere zusätzliche Mittel ein, um die Aufmerksamkeit des Transporterfahrers zu erregen, während die Blockade andauerte. Die Polizeikräfte schalteten die Fahrzeugscheinwerfer ein, blinkten wiederholt mit dem Fernlicht und betätigten die Hupen zusätzlich zu den Einsatzhörnern. Der Transporterfahrer reagierte nicht auf die zusätzlichen akustischen und optischen Warnungen und fuhr nicht zur Seite, um die Fahrbahn freizumachen. Die Weigerung, Platz zu machen, zwang die Beamten, das Fahrzeug unter schwierigen und beengten Bedingungen auf der Straße zu umfahren. Die Polizei wies auf die Schwierigkeiten hin, mit denen die Einsatzkräfte konfrontiert waren.
Nur mit erheblichem Aufwand und Verzögerung konnte das Fahrzeug von den Beamten umfahren und überholt werden.
Verkehrskontrolle und Alkoholtest
Nachdem die Streifenwagen den Transporter überholt hatten, leiteten die Beamten sofort eine Verkehrskontrolle ein, um den Fahrer zu überprüfen. Die Entscheidung, das Fahrzeug anzuhalten, folgte auf Beobachtungen eines unberechenbaren und auffälligen Fahrverhaltens während der gesamten Begegnung. Bei der Befragung und Beurteilung des Fahrers stellte die Polizei den Faktor fest, der für das Nichtreagieren auf die Einsatzsignale verantwortlich war. Ein beim Fahrer durchgeführter Alkoholtest ergab einen Alkoholwert von 1,88 Promille. Die Polizei dokumentierte das Ergebnis der Kontrolle in ihrer offiziellen Stellungnahme.
Der Grund für das auffällige Fahrverhalten wurde von den Beamten schnell gefunden.
Rechtliche Konsequenzen und Verfahren
Nach der Bestätigung des Alkoholwerts von 1,88 Promille leiteten die Polizeikräfte formelle rechtliche Schritte gegen den Fahrer ein. Die Behörden eröffneten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. Die Behinderung verhinderte, dass die beiden Einsatzfahrzeuge während ihres Einsatzes reibungslos vorankamen. Das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ist in der örtlichen Zuständigkeit noch anhängig.
- Zwei Polizeistreifen fahren zu einem Einsatz bei Neuwied.
- Ein Transporterfahrer blockiert beide Streifenwagen trotz eingeschalteter Sirenen und Blaulicht.
- Die Beamten umfahren und überholen den Transporter nach erheblichen Verzögerungen.
- Die Polizei stoppt den Fahrer und misst einen Alkoholwert von 1,88 Promille.
- Die Behörden leiten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein.

