
Bayerns Städte uneins über Geldstrafen für aufsässige Stadträte – Augsburg und Nürnberg verzichten vorerst
München, Regensburg und Ingolstadt haben neue Regeln verabschiedet, um störende Stadträte mit bis zu 1.000 Euro zu bestrafen, doch Augsburg und Nürnberg halten sich zurück – ein Flickenteppich der Durchsetzung in Bayerns größten Städten.
Ein neues Instrument für Sitzungsleitungen
Nach einer Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung können Städte und Gemeinden nun Stadträte mit Geldstrafen belegen, die den Sitzungsablauf erheblich stören. Ein erstes Vergehen kostet bis zu 500 Euro, bei Wiederholung drohen 1.000 Euro. Die Entscheidung liegt beim Sitzungsleiter (dem Oberbürgermeister), bedarf aber der Mehrheitszustimmung des Rats oder Ausschusses. Wer sich ungerecht bestraft fühlt, kann die Geldstrafe vor Gericht anfechten.
Die bisherigen Möglichkeiten waren nicht ausreichend differenziert.
Vor der Reform konnten Sitzungsleitungen nur informelle Verwarnungen aussprechen oder ein Mitglied für eine oder mehrere Sitzungen ausschließen. Die Landesregierung drängte auf die Änderung, um einen Mittelweg zwischen mündlicher Rüge und Ausschluss zu schaffen.
Annahme variiert in den Großstädten
Drei der größten Städte Bayerns handelten schnell. München, Regensburg und Ingolstadt haben nach der Kommunalwahl ihre Geschäftsordnungen geändert, um die neuen Geldstrafen aufzunehmen, bestätigten ihre Verwaltungen der Deutschen Presse-Agentur. Keine Stadt mit den neuen Regeln hat bisher einen Fall gemeldet, in dem tatsächlich eine Geldstrafe verhängt wurde.
Augsburg schlug den entgegengesetzten Weg ein. Das Hauptamt der Stadt erklärte, der Stadtrat habe sich „aktiv dagegen entschieden“, Geldstrafen für seine Mitglieder einzuführen, da derzeit keine Notwendigkeit bestehe, aggressives oder beleidigendes Verhalten mit finanziellen Sanktionen zu ahnden.
Nürnbergs gescheiterter Versuch
Nürnberg versuchte, die neuen Regeln in seiner ersten Ratssitzung Anfang Mai zu verabschieden, scheiterte jedoch an einer Einigung über eine umfassendere Überarbeitung seiner Geschäftsordnung. Ein Sprecher des Oberbürgermeisteramtes sagte, die Geldstrafen selbst seien nicht der Knackpunkt gewesen, aber ohne ein aktualisiertes Regelwerk bleibe die Option nicht verfügbar. Ein erneuter Versuch, die Regeln einschließlich der Geldstrafenbestimmungen neu zu fassen, ist geplant.
Begrenzte Übersicht und politischer Widerstand
Weder der Bayerische Städtetag noch der Gemeindetag konnten sagen, wie viele kleinere Gemeinden die Geldstrafen eingeführt haben. Auch das für die Kommunalaufsicht zuständige Innenministerium teilte der dpa mit, es habe keinen Überblick.
Im Landtag stimmte die AfD-Fraktion geschlossen gegen die Reform und bezeichnete sie als „Maulkorb für Ehrenamtliche“. Das einzige Parteimitglied, das bereits im Landtag mit einer Geldstrafe belegt wurde, sitzt in dieser Fraktion. Zum Vergleich: Störende Landtagsabgeordnete müssen bei wiederholten Vergehen mit Geldstrafen von bis zu 4.000 Euro rechnen.


