Regierung · Berlin und Magdeburg

AfD reicht Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Bundeskanzler Friedrich Merz wegen Remigrationsäußerungen ein

Die Alternative für Deutschland hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz eingereicht, nachdem er die Remigrationsplattform der Partei während einer Haushaltsdebatte im Bundestag als ethnische Säuberung bezeichnet hatte.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von europa press, il Giornale.it, Berliner Zeitung und weiteren Medien. Geändert . So entsteht er

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Kurz gefasst

Foto: Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0 (Wikimedia Commons, Ausschnitt). Archivbild, 2024
Wie es dazu kam
  1. November 2023Rechtsextreme Kreise treffen sich in Potsdam, um Konzepte zur Bevölkerungsremigration zu erörtern
  2. 6.09.AfD erzielt 43,8 % der Stimmen bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
  3. 9.09.Friedrich Merz setzt Remigration während einer Bundestagsdebatte mit ethnischer Säuberung gleich
  4. 11.09.AfD-Bundestagsfraktion reicht Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Merz ein

Parlamentarischer Zusammenstoß wegen Remigration

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz erstattet, nachdem dieser während der Haushaltsberatungen im Bundestag am 9. September 2026 entsprechende Äußerungen gemacht hatte. Der Schlagabtausch begann, nachdem die AfD-Vorsitzende Alice Weidel die Bundesregierung kritisierte, die Amtszeit des Kanzlers für beendet erklärte und die aktuelle Einwanderungspolitik angriff. Merz verteidigte den wirtschaftlichen Beitrag von Arbeitnehmern ausländischer Herkunft im deutschen Handwerk, bevor er sich direkt dem zentralen Slogan der Oppositionspartei zuwandte. Seine Bemerkungen lösten laute Proteste der AfD-Abgeordneten im gesamten Saal aus.

„Das Wort Remigration ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe.“

Friedrich Merz, Bundeskanzler und Mitglied des Bundestages

Strafanzeige und Immunitätsbestimmungen

Stephan Brandner, parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, gab die rechtliche Einreichung in einem veröffentlichten Video bekannt und argumentierte, dass der Kanzler die Schwelle zur strafbaren Verleumdung überschritten habe. Die Partei machte geltend, dass die Gleichsetzung von Remigration mit ethnischer Säuberung die AfD unrechtmäßig mit Zwangsvertreibungen und Tötungen in Verbindung bringe und sowohl Abgeordnete als auch Wähler verleumde. Nach Artikel 46 des Grundgesetzes genießen Abgeordnete Indemnität für Äußerungen im Parlament, das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme für verleumderische Beleidigungen vor. Die Staatsanwaltschaft kann unter dieser Bestimmung ein Ermittlungsverfahren einleiten, allerdings erfordert die Erhebung einer formellen Anklage gegen einen amtierenden Abgeordneten oder Kanzler die Aufhebung der Immunität durch den Bundestag. Stunden vor der Ankündigung hatte der Bundestag die Aufhebung von Brandners eigener Immunität in einem nicht damit zusammenhängenden Verleumdungsverfahren beschlossen.

„Die Unterstellung, dass die AfD-Bundestagsfraktion, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, ethnische Säuberungen und damit letztlich Vertreibungen und Tötungen befürworte, ist so explizit, dass die Justiz einschreiten muss.“

Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter und Justiziar

Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt

Die Konfrontation in Berlin folgte auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Bei dieser Wahl erzielte die AfD 43,8 % der Stimmen und verdoppelte damit ihren Stimmenanteil im Vergleich zur Wahl 2021. Die regierende Christlich Demokratische Union, die bundesweit von Merz geführt wird, landete mit 17 % auf dem zweiten Platz. Der Begriff Remigration spielte im AfD-Wahlkampf eine prominente Rolle und nahm ein eigenes Kapitel im Landtagswahlprogramm der Partei ein. Die öffentliche Aufmerksamkeit für den Begriff nahm nach Berichten vom Januar 2024 über ein Treffen rechtsextremer Kreise im November 2023 in Potsdam zu, bei dem Pläne zur Vertreibung von Bevölkerungsgruppen erörtert wurden.

Stimmenanteile bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026%
AfD
43.8 %
CDU
17 %

Daten aus dem Artikeltext

Äußerungen zur Rüstungsproduktion durch Landtagskandidaten

Weiterer politischer Streit entstand über Äußerungen von Ulrich Siegmund, dem Spitzenkandidaten der AfD in Sachsen-Anhalt, im Anschluss an eine parlamentarische Sitzung in Magdeburg. Auf einen israelischen Rüstungskonzern angesprochen, erklärte Siegmund, seine Partei verurteile die Waffenproduktion nicht, da entsprechende Ressourcen für eine künftige Abschiebe- und Remigrationsoffensive benötigt würden. Katja Pähle, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, bezeichnete die Bemerkung als politische Drohung, während die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, die Aussage als zutiefst erschütternd beschrieb. Das Bündnis Sahra Wagenknecht distanzierte sich von einer möglichen Zusammenarbeit. Siegmund entgegnete, die Ausrüstung sei für Bundeswehr, Polizei und Sicherheitsbehörden zur Durchsetzung von Abschiebungen bestimmt.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Berlin, Magdeburg · Deutschland

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