
Polnisches Gericht bestätigt Freispruch für Ärzte im Todesfall von Zbigniew Ziobros Vater nach 20-jährigem Rechtsstreit
Das Bezirksgericht Krakau bestätigte die Freisprüche für drei Ärzte und stellte das Verfahren gegen einen vierten wegen Verjährung ein. Damit endet ein fast zwei Jahrzehnte dauernder Rechtsstreit um den Tod von Jerzy Ziobro, dem Vater des ehemaligen polnischen Justizministers Zbigniew Ziobro, im Jahr 2006.
Ein zwei Jahrzehnte dauernder Rechtsstreit
Jerzy Ziobro wurde am 22. Juni 2006 mit Symptomen einer fortgeschrittenen koronaren Herzkrankheit in das Universitätskrankenhaus Krakau eingeliefert. Er unterzog sich zwei Koronarangiographien und der Implantation von vier Stents. Am 1. Juli verschlechterte sich sein Zustand, und er starb am folgenden Tag. Die Familie vermutete sofort einen ärztlichen Kunstfehler, doch die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen zweimal ein, da die Behandlung als korrekt angesehen wurde. 2011 erhob die Familie Privatklage und startete damit einen Rechtsmarathon, der fast 20 Jahre dauern sollte.
Nach einer ersten Einstellung im Jahr 2012 und einer Reihe von Rechtsmitteln, die bis zum Obersten Gerichtshof führten, kehrte der Fall in die erste Instanz zurück. 2016 schloss sich der Staatsanwalt den Anklägern an, und das Verfahren wurde aufgrund einer öffentlichen Anklage fortgesetzt. Das Bezirksgericht Krakau-Śródmieście sprach 2017 alle vier Ärzte frei, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen ihrem Handeln und dem Tod des Patienten sah. Die Ankläger legten Berufung ein, und das Berufungsverfahren begann 2018 am Bezirksgericht Krakau.
- Jerzy Ziobro stirbt im Universitätskrankenhaus Krakau nach Stent-Implantation.
- Familie erhebt Privatklage, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zweimal eingestellt hat.
- Bezirksgericht stellt Verfahren ein; Entscheidung später in der Berufung aufgehoben.
- Staatsanwalt schließt sich als öffentlicher Ankläger an, Verfahren läuft aufgrund öffentlicher Anklage.
- Bezirksgericht spricht alle vier Ärzte frei, da kein Zusammenhang zwischen ihrem Handeln und dem Tod festgestellt wird.
- Berufungsverfahren beginnt am Bezirksgericht Krakau nach Berufung der Ankläger.
- Gericht fordert ergänzendes Gutachten von Rechtsmedizinern aus Lausanne an.
- Verfahren wird nach Eingang des Lausanner Gutachtens, rund vier Jahre später, wieder aufgenommen.
- Endgültiges Urteil: Freisprüche für drei Ärzte bestätigt, Verfahren gegen vierten Arzt wegen Verjährung eingestellt.
Die Entscheidung des Gerichts
Am Donnerstag, dem 23. Juli 2026, verkündete das Bezirksgericht Krakau sein endgültiges Urteil. Es bestätigte den Freispruch für Prof. Jacek D., den ehemaligen Leiter der II. Klinik für Kardiologie; die Bereitschaftsärztin Katarzyna S.; und den Stationsleiter des Überwachungszimmers Andrzej K. Für den vierten Arzt, Dariusz D., einen ehemaligen Stationsarzt und stellvertretenden Leiter des Hämodynamik-Labors, hob das Gericht den Freispruch auf, stellte das Verfahren jedoch gleichzeitig wegen Verjährung ein.
Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbar, eine Kassation ist jedoch möglich. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten einen Freispruch gefordert. Der Staatsanwalt, der zunächst gegen die Ärzte war, änderte seine Position während des Beweisverfahrens und kam zu dem Schluss, dass nicht eindeutig festgestellt werden könne, ob ärztliche Kunstfehler vorlagen.
Das Lausanner Gutachten
Ein entscheidender Moment kam im Jahr 2022, als das Gericht ein ergänzendes Gutachten von Experten des Universitätszentrums für Rechtsmedizin in Lausanne anforderte. Das Gutachten traf nach etwa vier Jahren ein, und das Verfahren wurde im Juni 2026 wieder aufgenommen. Die Schweizer Experten bewerteten, dass nach globalen Leitlinien eine Bypass-Operation für den Patienten vorteilhafter gewesen wäre als die von den Krakauer Ärzten gewählte Koronarangioplastie mit Stents. Sie betonten jedoch, dass die Wahl der Behandlung beim Arzt liege, und wiesen darauf hin, dass eine Bypass-Operation aufgrund der laufenden Therapie des Patienten ein hohes Blutungsrisiko mit sich gebracht habe, was die Entscheidung zur Implantation von Stents beeinflusst haben könnte.
Reaktion der Familie und nächste Schritte
Der Anwalt der Witwe hatte argumentiert, der Freispruch solle aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen werden, da die ursprünglichen Sachverständigen befangen und das Gericht nicht unparteiisch gewesen seien. Das Gericht wies diese Argumente zurück. Krystyna Kornicka-Ziobro, die Witwe und Mutter von Zbigniew Ziobro, gab am 13. Juli eine Erklärung ab:
Mein Mann war Arzt. Ich habe ebenfalls diesen wunderbaren Beruf ausgeübt. Wir wussten beide, dass die Medizin nicht immer eine Heilung garantieren kann. Aber die Medizin hat ihre Standards. Ein Arzt hat eine Sorgfaltspflicht. Krankenakten müssen zuverlässig sein. Ein Sachverständigengutachten muss klar, vollständig und zweifelsfrei sein. Und ein Gericht, das über den Tod eines Patienten urteilt, muss den Mut haben, nicht auf Titel, Funktionen und Autorität zu schauen, sondern auf die Fakten.
Da das Urteil nun rechtskräftig ist, bleibt als einziger Rechtsweg eine Kassationsbeschwerde. Die Entscheidung schließt einen der meistbeachteten medizinrechtlichen Fälle Polens ab, der immer wieder vor Gericht landete und die öffentliche Meinung zwei Jahrzehnte lang spaltete.


