
Bundeskabinett billigt Energiereform: Reiche treibt Netzsynchronisation und Kostensenkung voran
Wirtschaftsministerin Katherina Reiches Plan, den Ausbau Erneuerbarer an die Netzkapazität zu koppeln und die Redispatch-Kosten zu senken, geht heute ins Kabinett – die EU-Beihilfegenehmigung für das aktuelle System läuft zum Jahresende aus.
Warum die Reform dringend ist
Die EU-Beihilfegenehmigung für das derzeitige Fördersystem für erneuerbare Energien in Deutschland läuft Ende 2026 aus. Ohne eine bis dahin in Kraft tretende Neuregelung könnten neu gebaute Anlagen zwar noch in Betrieb gehen, aber keine Förderung mehr erhalten, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat klargestellt, dass sie eine Unterbrechung nicht riskieren will.
Wir wollen keine Unterbrechung riskieren.
Monatelange Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung, vor allem zwischen Reiches Ministerium und dem von Carsten Schneider (SPD) geführten Umweltministerium, haben ein Paket hervorgebracht, das das Kabinett heute verabschieden soll. Nach der Annahme müssen die Änderungen noch von der EU-Kommission genehmigt werden.
- Kabinett soll Energie-Reformpaket verabschieden
- EU-Beihilfegenehmigung für aktuelles Fördersystem läuft aus
- Ziel von 80 % erneuerbarem Stromanteil
Das Netzengpass-Problem
Mehr als die Hälfte des deutschen Stroms stammt bereits aus erneuerbaren Quellen, und Reiche hält am Ziel von 80 Prozent bis 2030 fest. Doch der rasche Ausbau hat die Netzkapazität überholt. Wind- und Solaranlagen werden häufig abgeregelt, weil die lokalen Netze den erzeugten Strom nicht aufnehmen können. Diese Eingriffe, bekannt als Redispatch, kosten jedes Jahr Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen.
Der Netzausbau soll Windstrom aus dem Norden in die Verbrauchszentren im Süden transportieren, doch der Gesetzesentwurf stellt fest, dass Hindernisse nach wie vor zu Realisierungszeiten von acht bis zwölf Jahren führen. „Der Netzausbau kann oft nicht mit dem Zubau neuer Anlagen Schritt halten“, heißt es im Entwurf. Reiche will daher die beiden Prozesse synchronisieren.
Hot Spots und Kostensenkung
Der Kernmechanismus ist eine bessere regionale Steuerung neuer Anlagen. Netzbetreiber werden verpflichtet, „Hot Spots“ auszuweisen, in denen ein hoher Anteil der Erzeugung abgeregelt werden muss. In diesen Gebieten entfällt die Redispatch-Vergütung, allerdings ist eine Verlustobergrenze geplant, die auf einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Stromertrags der Anlage festgesetzt wird.
Der Gesetzesentwurf argumentiert, dass dies die Redispatch-Kosten senken und die Stromverbraucher von den daraus resultierenden höheren Rechnungen entlasten werde. Reiche wendet ein, dass die EEG-Umlage derzeit Steuerzahler für Strom entschädige, der gar nicht genutzt werden könne. Netzbetreiber in Hot Spots werden zudem verpflichtet, Netzoptimierung, -verstärkung und -ausbau vorrangig zu behandeln.
Politischer Zündstoff und das 2030-Ziel
Die Reform ist umstritten. Energie- und Umweltverbände werfen Reiche vor, die Energiewende zu verlangsamen. Innerhalb der Regierung unterstrichen die monatelangen Gespräche mit Schneiders Ministerium die Spannungen. Der Bundeshaushalt 2027 sieht rund 16,5 Milliarden Euro für die Förderung erneuerbarer Energien vor – eine Summe, die Reiche senken will.
Reiche argumentiert, die Erneuerbaren seien „erwachsen geworden“ und müssten nun mehr finanzielle Verantwortung sowie Verantwortung für das Stromnetz übernehmen. Das Stichwort lautet „systemdienlich“. Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums heißt es, das EEG solle kein „Rundum-Sorglos-Paket“ mehr sein.
Das EEG soll kein 'Rundum-Sorglos-Paket' mehr sein.
Wenn das Kabinett den Entwurf heute billigt, geht der Gesetzentwurf in den Bundestag, wo vor einer endgültigen Abstimmung weitere Änderungen wahrscheinlich sind.


