
Griechische Steuerfrist läuft ab: 3 % Rabatt endet am Montag, 2 Millionen Haushalte haben noch nicht eingereicht
Griechische Steuerzahler stehen vor einer schnell näher rückenden Frist am Montag, um ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und einen Rabatt von 3 % zu sichern – rund 2 Millionen Haushalte haben das Formular E1 noch nicht eingereicht.
Frist für den 3 % Rabatt
Griechische Steuerzahler haben bis Montag, den 15. Juni, Zeit, ihre Einkommensteuererklärung E1 einzureichen und einen Rabatt von 3 % auf die zusätzlich fällige Steuer zu sichern, sofern sie den vollen Betrag bis zum 31. Juli zahlen. Der Anreiz sinkt auf 2 % für Erklärungen, die vom 16. Juni bis zur allgemeinen Abgabefrist am 15. Juli 2026 eingereicht werden. Wer bis zum 15. Mai eingereicht hat, hat bereits den maximalen Rabatt von 4 % gesichert. Die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) teilte mit, dass bis zum 10. Juni 4,7 Millionen E1-Erklärungen eingereicht wurden, sodass noch etwa 2 Millionen Haushalte innerhalb des letzten Monats einreichen müssen.
- Frist für 4 % Rabatt bei E1-Einreichung (abgelaufen)
- Frist für 3 % Rabatt bei E1-Einreichung
- Allgemeine E1-Abgabefrist; 2 % Rabatt bei Einmalzahlung
- Frist für Einmalzahlung aller Stufen; erste Rate fällig
Was die Zahlen zeigen
Unter den bereits bearbeiteten Erklärungen führten 32,3 % zu einer zusätzlichen Steuer (etwa 1,5 Millionen Haushalte), mit einer durchschnittlichen Nachzahlung von 1.785 €. Das entspricht einem durchschnittlichen Rabatt von 53 € für Steuerzahler, die die Frist am 15. Juni einhalten, 35 € für diejenigen, die später im 2 %-Fenster einreichen, und 70 € für die frühesten Einreicher. Gleichzeitig sind 31,7 % der Bescheide Erstattungen, im Durchschnitt rund 290 €, und 36 % sind Nullbescheide. Die AADE betont, dass Erstattungsempfänger sicherstellen müssen, dass ihre IBAN korrekt in der myAADE-Plattform registriert ist.
- Bis 15. Mai (4 %)
- 70 €
- 16. Mai – 15. Juni (3 %)
- 53 €
- 16. Juni – 15. Juli (2 %)
- 35 €
- Nachzahlung
- 32.3 %
- Erstattung
- 31.7 %
- Nullbescheid
- 36 %
Zahlungsoptionen und Strafen
Die Steuer kann entweder als Einmalzahlung bis zum 31. Juli oder in bis zu acht monatlichen Raten (Juli 2026 – Februar 2027) gezahlt werden. Steuerzahler haben auch die Möglichkeit von bis zu 12 zinslosen Raten per Kreditkarte oder einer laufenden Vereinbarung von bis zu 24 verzinslichen Monatsraten. Das Versäumnis einer einzigen Rate führt zu einem Zuschlag von 15 %; das Versäumnis von zwei Raten hebt die Vereinbarung auf und macht den Restbetrag sofort fällig.
Berichtigte Erklärungen für rückwirkende Zahlungen
Die AADE hat die myAADE-Plattform für berichtigte Erklärungen geöffnet, die rückwirkende Lohn- und Rentenzahlungen betreffen, die 2025 erhalten wurden, sich aber auf das Steuerjahr 2024 beziehen. Diese müssen bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, und die daraus resultierende Steuer ist bis zum 31. Januar 2027 zahlbar oder kann in die 24-Raten-Verzinsungsvereinbarung aufgenommen werden.
