
Bundestag verabschiedet Entlastungsgesetz über eine Milliarde Euro jährlich für klammen Länder und Kommunen
Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das von 2026 bis 2029 jährlich eine Milliarde Euro bereitstellt, um hoch verschuldeten Kommunen bei Kindergärten, Bädern und Bibliotheken zu helfen und die ostdeutschen Länder bei den Kosten für DDR-Renten zu unterstützen.
Die Abstimmung
Am Donnerstagabend verabschiedete der Bundestag das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, das von 2026 bis 2029 insgesamt vier Milliarden Euro Entlastung vorsieht. Die Maßnahme wurde von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD trotz der eigenen finanziellen Engpässe des Bundes gebilligt. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Das ist ein sehr starkes Signal der Solidarität des Bundes mit den Ländern und Kommunen.
Wohin das Geld fließt
Das Paket verteilt die jährliche Milliarde auf drei Ströme. Ein Viertel (250 Millionen Euro) fließt direkt an finanzschwache Kommunen zur Finanzierung von Kindergärten, Schwimmbädern und Bibliotheken; Nordrhein-Westfalen soll aus diesem Teil jährlich über 164 Millionen Euro erhalten. Weitere 350 Millionen Euro unterstützen die ostdeutschen Länder bei der Deckung der Kosten für DDR-Zusatzrenten, etwa für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei. Die verbleibenden 400 Millionen Euro fließen in den Länderfinanzausgleich und kommen den Geberländern zugute: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg.
- Finanzschwache Kommunen
- 250 Mio. €
- Ostdeutsche Länder (DDR-Renten)
- 350 Mio. €
- Geberländer (Länderfinanzausgleich)
- 400 Mio. €
Kommunen unter Druck
Seit Jahren stehen die Kommunen vor steigenden Sozialausgaben ohne entsprechendes Einnahmewachstum. Gemeindeverbände warnten kürzlich vor einem möglichen Kollaps und prognostizierten jährliche Defizite von fast 30 Milliarden Euro. In Unkel am Rhein verfiel der örtliche Fußballplatz, und die Stadt konnte sich weder Reparaturen noch einen Kredit leisten; eine Bürgerstiftung musste die Arbeiten finanzieren.
Wir haben keinerlei Spielraum für freiwillige Ausgaben. Was wir noch leisten können, sind die anfallenden Pflichtaufgaben. Leider fehlen uns auch dafür die entsprechenden finanziellen Mittel, sodass wir dafür oft Schulden aufnehmen müssen.
Fehr stellte fest, dass die Bürger frustriert seien, da die Leistungen schrumpfen und die Grundsteuern steigen.
Ein Schritt in Richtung „Wer bestellt, bezahlt“
Die Idee, dass die staatliche Ebene, die eine Politik anordnet, auch deren Kosten tragen sollte, gewann auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Ende Juni in Berlin an Boden, wo Bund und Länder sich auf das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ einigten. Das neue Gesetz ist eine teilweise Umsetzung, aber Kommunalvertreter argumentieren, dass es weit hinter einer vollständigen Behebung der strukturellen Unterfinanzierung zurückbleibt. Die Debatte über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wird fortgesetzt.
- Bund und Länder einigen sich auf das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auf der MPK in Berlin.
- Bundestag verabschiedet das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz.


